Module (An- und Abmeldung)
Die Fakultät für Rechtswissenschaft arbeitet mit dem Studien-Infonetz (STiNE) der Universität Hamburg – einem integrierten Informations- und Kommunikationssystem für Studierende, Lehrende und die Verwaltung. Es dient der Organisation des Uni-Alltags, indem es alle wesentlichen Prozesse im Bereich von Lehre und Studium auf einer einzigen IT-Plattform erfasst. Dazu gehören vor allem die Anmeldung zu Modulen, Lehrveranstaltungen und zu Prüfungen sowie die Verwaltung von Prüfungsergebnissen. Mit der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erstellt STiNE automatisch einen Stundenplan und benachrichtigt Sie bei Raum- und Terminänderungen. Ferner stellen die Lehrpersonen über STiNE ihre Studienmaterialien zum Downloaden zur Verfügung und das Team Studienmanagement versendet wichtige Informationen, die den Studienverlauf betreffen. Schließlich erhalten Sie am Ende Ihres Studiums oder bei Bedarf (Hochschulwechsel) auch schon vor Abschluss Ihres Studiums eine vollständige Leistungsübersicht, das sog. Transcript of Records (ToR), das ebenfalls über STiNE generiert wird.
Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen
Module sind in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die in der Regel aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen bestehen. Die Arbeitsbelastung (Präsenz-, Selbststudium und Prüfungsaufwand) für die einzelnen Module wird in Leistungspunkten ausgewiesen. Dabei entspricht ein Leistungspunkt einer Arbeitsbelastung von 30 Stunden. Zahl, Umfang und Inhalte der Module, die Qualifikationsziele und Modulvoraussetzungen sind in den Modulbeschreibungen der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg für den Studiengang Rechtswissenschaft (SPO) festgelegt.
Im Laufe des Studiums werden Sie im Wesentlichen mit folgenden Lehrveranstaltungsformen mit und ohne Anwesenheitspflicht bzw. Teilnahmebeschränkung konfrontiert sein:
Lehrveranstaltungsform | Anwesenheitspflicht / -kontrolle | Teilnehmerbeschränkung |
Vorlesung (verpflichtend) | nein | nein |
Arbeitsgemeinschaft (verpflichtend) | ja | ja |
Proseminar (freiwillig) | ja | ja |
- Bei Vorlesungen handelt sich es um Lehrveranstaltungen, in denen Lehrpersonen Lehr- und Lerninhalte durch Vortrag, Lehrgespräch oder Diskurs systematisch unter Vermittlung der Methodik der Rechtsanwendung darstellen.
- Arbeitsgemeinschaften sind Veranstaltungen, in denen Sie angeleitet werden, in exemplarischer Anwendung den in den Vorlesungen
vermittelten Stoff in Kleingruppen zu diskutieren und Fälle zu lösen. Die Arbeitsgemeinschaften sind in Kleingruppen organisiert und teilnehmerbegrenzt; es besteht Anwesenheitspflicht; sollten Sie mehr als zwei Doppelstunden fehlen, wird der Platz und die Teilnahme in einer Arbeitsgemeinschaft für das laufende Semester verwirkt; das hat zur Folge, dass Sie sich in einem der folgenden Semester erneut für die Arbeitsgemeinschaft anmelden und diese erneut besuchen müssen. - Proseminare sind Veranstaltungen, in denen Sie über die Fallhausarbeit hinaus mit Formaten der rechtswissenschaftlichen Diskussion vertraut gemacht und zum Verfassen eigener rechtswissenschaftlicher Texte befähigt werden.
- Die Lehrveranstaltungen zur Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten, der Schlüsselqualifikationen und fremdsprachigen Veranstaltungen mit rechtswissenschaftlichem Bezug, die in Kleingruppen stattfinden, sind ebenfalls teilnehmerbegrenzt und es besteht Anwesenheitspflicht. Sollten Sie mehr als zwei Doppelstunden in den zuvor genannten Lehrveranstaltungen versäumen, würde auch hier der Platz verwirkt werden und Sie müssten die Lehrveranstaltungen in einem Folgesemester wiederholen.
Die Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen startet jedes Semester rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn und ist nur innerhalb der STiNE-Anmeldephasen möglich. Eine Anmeldung ist noch keine verbindliche Buchung. Erst nach abgeschlossener Anmeldephase und mit der Erteilung der Buchungsbestätigung wird die Anmeldung verbindlich; über den Erfolg Ihrer Buchung werden Sie durch eine Systemnachricht im STiNE-Portal informiert.
Anmeldeprozess in der Grund- und Aufbauphase
Der Anmeldeprozess in der Grund- und Aufbauphase zu Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt in der Weise, dass Sie sich zunächst zu einem Modul und anschließend zu den Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften) innerhalb des Moduls anmelden.
Bei Arbeitsgemeinschaften und der Veranstaltung Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten (siehe Modul Grundlagen I) werden Ihnen mehrere Kleingruppen angezeigt, die zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden; Sie müssen nur eine Kleingruppe besuchen und sollten bei der Entscheidung für eine Kleingruppe den Fokus auf die Zeitfenster legen, in denen Sie teilnehmen können; präferieren Sie möglichst alle angebotenen Kleingruppen und priorisieren sie in einer für Sie relevanten Reihenfolge. Dies erhöht Ihre Chance auf einen passenden Veranstaltungsplatz. Wenn Sie zu wenig Prioritäten setzten, kann es Ihnen passieren, dass Sie keinen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten.
In den Modulen Grundlagen I und II werden mehrere Vorlesungen zu den Grundlagen des Rechts angeboten; letztlich müssen Sie in beiden Modulen nur eine Grundlagenveranstaltung besuchen und die angebotenen Vorlesungen unter Berücksichtigung der Vorlesungszeiten und Vereinbarkeit mit Ihrem Stundenplan wie bei den zuvor erwähnten Kleingruppenveranstaltungen in einer für Sie relevanten Reihenfolge priorisieren. Die Priorisierung muss bei der Anmeldung zu dem Modul Grundlagen I in der sog. Erstsemesterphase und bei der Anmeldung zu dem Modul Grundlagen II in der sog. Anmeldephase vorgenommen werden; beachten Sie hierzu die nachfolgenden Informationen zu den STiNE-Anmeldephasen.
Zulassung zu Modulen der Aufbauphase
Die Zulassung zu einem Modul in der Aufbauphase erfolgt immer unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Module in demselben Rechtsgebiet in der Grundphase abgeschlossen wurden. Beispiel: Für die Teilnahme an den Modulen Zivilrecht III und Zivilrecht IV müssen die Module Zivilrecht I und Zivilrecht II erfolgreich abgeschlossen sein . (Hiervon ausgenommen sind das Modul Grundlagen II und der Freie Wahlbereich.)
ACHTUNG!
Nach der Veröffentlichung der letzten Prüfungsergebnisse aus der Grundphase werden Sie automatisch von den Modulen und Veranstaltungen der Aufbauphase abgemeldet, in denen Sie eine Prüfung aus der Grundphase in demselben Rechtsgebiet nicht bestanden und das Modul damit nicht abgeschlossen haben.
Anmeldeprozess in der Vertiefungsphase
Eine Anmeldung zu Modulen der Vertiefungsphase (Schwerpunktbereiche) ist erst nach bestandener Zwischenprüfung möglich. Sie können sich nur für einen einzigen Schwerpunktbereich anmelden. Der Anmeldeprozess erfolgt in drei Schritten:
- Anmeldung für einen Schwerpunktbereich
- Anmeldung zu dem Modul des gewählten Schwerpunktbereichs
- Anmeldung zu den Vorlesungen innerhalb des Moduls
Anmeldeprozess zu Veranstaltungen im Bereich Fremdsprache und Schlüsselqualifikation
Die Anmeldung zu den für die staatliche Pflichtfachprüfung notwendigen Modulen Fremdsprachige Veranstaltung mit rechtswissenschaftlichem Bezug und Schlüsselqualifikation nehmen Sie über den Bereich »Voraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung« vor. Auch hier müssen Sie in beiden Bereichen die zur Auswahl stehenden Vorlesungen in der für Sie relevanten Reihenfolge in der sog. Anmeldephase priorisieren.
Nach dem Anmeldevorgang sollte bei erfolgreicher Anmeldung unter der Rubrik »Status meiner Anmeldung« der Hinweis schwebende Anmeldung erscheinen, und zwar bis zur Schließung der Anmeldeliste, die nach Ablauf der Anmeldephase seitens des Studienmanagements erfolgt. Danach entfällt die schwebende Anmeldung und es erscheint der Hinweis »Ihre Anmeldung wurde akzeptiert«. Wenn Sie bei der Anmeldung aus persönlichen oder technischen Gründen Unterstützung benötigen, können Sie sich innerhalb der STiNE-Anmeldephasen wenden an:
Jean Praefcke
STiNE-Koordination
Raum A 133 im Rechtshaus
Tel: 040/42838-3006
Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie hier:
https://uhh.de/rw-praefcke
Abmeldung von Modulen und Lehrveranstaltungen
Innerhalb der STiNE-Anmeldephasen können Anmeldungen zu Modulen und Lehrveranstaltungen jederzeit storniert werden. Dies gilt auch für die Anmeldung zu einem Schwerpunktbereich; während der STiNE-Anmeldephasen können Sie Ihre Entscheidung noch ändern, indem Sie sich von dem gewählten Schwerpunktbereich abmelden und zu einem anderen Schwerpunktbereich anmelden. Dabei berücksichtigen Sie bitte, dass Sie sich nicht nur von dem Schwerpunktbereich, sondern auch von dem Modul und den dazugehörigen Lehrveranstaltungen des Moduls wieder abmelden müssen.
Eine Abmeldung von teilnehmerbegrenzten Arbeitsgemeinschaften und anderen Kleingruppenveranstaltungen, an denen Sie nach verbindlicher Anmeldung doch nicht teilnehmen können, wäre wünschenswert, um nicht unnötig freie Plätze zu blockieren.
STiNE-Anmeldephasen
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die verschiedenen STiNE-Anmeldephasen:
Die Anmeldephase gilt für alle Studierenden, die sich zu Modulen und Lehrveranstaltungen ab dem 2. Fachsemester anmelden wollen. Diese wird in allen teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen mit der Verfahrensart Ranking durchgeführt; das bedeutet, die Reihenfolge der zur Auswahl stehenden Kleingruppen (z. B. innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft) sollte bei der Anmeldung priorisiert werden – 1., 2., 3. usw. Nach Ablauf der Anmeldephase erhalten in den teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen zunächst nur Studierende des entsprechenden Fachsemesters einen Platz (Beispiel: In einer Arbeitsgemeinschaft des 2. Fachsemesters werden nur Studierende des 2. Fachsemesters einen Platz bekommen.).
Die Nachmeldephase gilt ebenfalls für alle Studierenden, die sich zu Modulen und Lehrveranstaltungen ab dem 2. Fachsemester anmelden wollen. Bei der Anmeldung zu teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen ist nur noch der Zugriff auf Restplätze möglich. Die Platzvergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip, d. h. die freien Plätze werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen vergeben. Es wird empfohlen, in der Nachmeldephase zu kontrollieren, ob sich Veranstaltungszeiten nach Ablauf der Anmeldephase geändert haben und eine Ab- und Neuanmeldung erforderlich machen.
Die Erstsemesterphase gilt ausschließlich für Studierende, die sich zu Modulen und Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters anmelden wollen. Es gilt auch hier das Rankingverfahren bei der Anmeldung zu teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen (s. o.). Nach Ablauf der Erstsemesterphase erhalten in den Arbeitsgemeinschaften zunächst nur Studierende des entsprechenden Fachsemesters einen Platz (Beispiel: In einer Arbeitsgemeinschaft des 1. Fachsemesters werden nur Studierende des 1. Fachsemesters einen Platz bekommen.).
Die Ummelde- und Korrekturphase gilt für alle Studierenden und für An- bzw. Abmeldungen zu allen Modulen und Lehrveranstaltungen! Die Studierenden können sich entweder erstmalig zu Modulen und Lehrveranstaltungen anmelden(wenn sie die Anmeldephase und Nachmeldephase verpasst haben) oder sich von Modulen und Lehrveranstaltungen, zu denen sie sich in der Anmeldephase und / oder Nachmeldephase erfolgreich angemeldet haben, wieder abmelden und nach Bedarf zu anderen Modulen und Lehrveranstaltungen neu anmelden. In teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen stehen in dieser Phase meistens nur noch wenige Restplätze zur Verfügung. Die Platzvergabe erfolgt dann nach dem Windhundprinzip, d. h. die freien Plätze werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen vergeben – nach dem Motto: »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.« Es wird empfohlen, in der Ummelde- und Korrekturphase zu kontrollieren, ob sich Veranstaltungszeiten nach Ablauf der Nachmeldephase geändert haben und eine Ab- und Neuanmeldung erforderlich machen.
Hinweis für Studienortwechsler:innen:
Für Studierende, die von einer anderen Hochschule nach bestandener Zwischenprüfung ins höhere Fachsemester des Studiengangs Rechtswissenschaft der Universität Hamburg wechseln, erfolgt die Immatrikulation oft erst nach dem Ende der Anmeldephase. Die Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen ist für sie im Regelfall frühestens in der Nachmelde- oder Ummelde- und Korrekturphase möglich.
Die Termine, an denen Sie sich zu Ihren Modulen und Lehrveranstaltungen anmelden können, finden Sie auf der STiNE-Homepage. Dort wird zusätzlich eine Vorgezogene Phase angezeigt, die im Studiengang Rechtswissenschaft nicht zum Tragen kommt.