Schwerpunktbereich Arbeitsrecht
Ca. 90 % der über 42 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer. Bereits darin zeigt sich die überragende gesellschaftliche Bedeutung des Arbeitsrechts. Tatsächlich kommen auch die meisten Juristinnen und Juristen im Laufe ihres Berufslebens damit in Berührung, z.B. als angestellter Anwalt, als Arbeitgeberin oder dank einer fachlichen Spezialisierung im Arbeitsrecht.
Inhaltlich bildet der Schwerpunktbereich das Arbeitsrecht in seiner gesamten Breite ab. Zum Pflichtstoff gehören das Individualarbeitsrecht, das Tarif- und Arbeitskampfrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitsprozessrecht. Die Befassung mit dem Arbeitsvertragsrecht fördert ein vertieftes Verständnis des zivilrechtlichen Pflichtfachstoffs. Gleichzeitig werfen neue Gestaltungsformen immer wieder methodisch anspruchsvolle Fragen auf. Insofern geht es nicht nur um die Lösung konkreter Einzelfälle, sondern um die Entwicklung des Arbeitsrechts zu einem in sich stimmigen Rechtsgebiet, das im Einklang mit den Vorgaben des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts steht.
Zudem weist das Arbeitsrecht zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf. Praktisch besonders relevant sind die Querbezüge zum Gesellschaftsrecht. Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind daher das Geschäftsführerrecht, das Recht der Unternehmensmitbestimmung, einschließlich der Aufsichtsratsverfassung, sowie die Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Die Befassung mit diesen Materien ist erforderlich, um die (betriebs-)wirtschaftliche Dimension arbeitsrechtlicher Sachverhalte zu erfassen. Zusätzlich können Sie Veranstaltungen aus dem SPB III mit Bezug zum Kapitalgesellschaftsrecht, Konzernrecht und Umwandlungsrecht wählen.
Das Arbeitsrecht gehört zu den Rechtsgebieten, dessen wissenschaftliche Entwicklung in besonderem Maße von den Impulsen der Arbeitsrechtspraxis geprägt und getrieben wurde. Daher vereint das Schwerpunktbereichsstudium Wissenschaft mit anwendungs- und praxisorientiertem Lernen.
Arbeitsrecht erleben
Der Schwerpunktbereich basiert didaktisch auf einer Verzahnung von wissenschaftlicher und anwendungsorientierter Wissensvermittlung, bei der ein exemplarisches Lernen an realen Fallgestaltungen im Mittelpunkt steht.
Den Ausgangspunkt bildet die Wissensvermittlung in den Vorlesungen, wobei ein Teil der Veranstaltungen durch Praktiker (mit-)betreut wird. Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsleistungen dienen Ihnen einerseits die Fallübung zum Arbeitsrecht, andererseits die Veranstaltung zum wissenschaftlichen Schreiben (Anmerkungen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).
Vertieft wird der Vorlesungsstoff im Rahmen anwendungsorientierter Lehrformate wie simulierten Verhandlungen (z. B. über eine Betriebsvereinbarung), Übungen zur Vertragsgestaltung im Arbeits- und Geschäftsführerrecht, Mock Trials oder Mini Moots. Diese Praxiselemente stellen den Bezug zwischen wissenschaftlicher Auseinandersetzung und Rechtsanwendung her. Sie erleben so unmittelbar, welche Konsequenzen sich aus einer bestimmten Rechtsgestaltung für die betroffenen Akteure ergeben. Zudem erwerben Sie anwendungsbezogene Fertigkeiten und Grundlagenwissen, z. B. in der Verhandlungslehre oder im Personalmanagement. Da die Veranstaltungen durch erfahrene Praktiker begleitet werden, erhalten Sie Einblicke in die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder, die Ihnen in der Praxis offenstehen und können erste Kontakte knüpfen.
Die Vorlesungen und die anwendungsorientierten Veranstaltungen in jedem Semester bauen inhaltlich wie thematisch aufeinander auf. Sie gehen im vollen Umfang – einschließlich der anwendungsorientierten Elemente – in die Prüfung ein. Ergänzt wird das Programm des Schwerpunktbereichs durch Exkursionen zu Unternehmen, Gerichten und anderen Institutionen.
Hinweise zum Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs XIII
§ 39 Abs. 2 Satz 2 StudPrüfO regelt zum SPB XIII - Arbeitsrecht mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen: »Die den Pflichtstoff einbeziehenden und darüber hinausgehenden Materien des Individualarbeitsrechts; Koalitionsverbandsrecht; Tarifrecht; Betriebsverfassungsrecht; Recht der Unternehmensmitbestimmung; Kapitalgesellschaftsrecht; Konzernrecht; Umwandlungsrecht«.
Prüfungsfächer im Schwerpunktbereich sind gem. § 39 Abs. 1 StudPrüfO außerdem die zu den genannten Rechtgebieten gehörenden »internationalen und interdisziplinären Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Andere Rechtsgebiete dürfen, soweit ein Zusammenhang mit den Prüfungsfächern des Schwerpunktbereichs besteht, zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden«.
Die für den SPB XIII relevanten Schnittpunkte mit dem Gesellschaftsrecht sind all die Aspekte, die unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum Arbeitsrecht haben. Insbesondere:
- Verfassung, Organe und Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Unternehmensmitbestimmung
- Konzernrecht, soweit für Kündigungsschutz, Tarifrecht und Mitbestimmung relevant
- Umwandlungsrecht, soweit für Arbeitnehmer und Betriebsübergänge relevant
- Grundzüge des Unternehmensinsolvenzrechts, soweit für Arbeitnehmer und Mitbestimmung relevant
Das Sozialversicherungsrecht gehört derzeit nicht zum originären Prüfungsstoff des SPB XIII. Sie müssen aber die Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht benennen können, insbesondere:
- Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII
- Entgeltfortzahlung
Hilfreich für Ihre arbeitsrechtliche Allgemeinbildung ist ein Grundwissen in folgenden Bereichen:
- sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigtenbegriff, Beitragspflichten zu den Sozialversicherungen und Grundzüge des Beitragseinzugsverfahrens
- Sperrzeiten nach SGB III
- Krankengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld