Staatliche Pflichtfachprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs fünfstündigen Aufsichtsarbeiten (Klausuren), die insgesamt 75% der Prüfung ausmachen, und einer mündlichen Prüfung, die zu 25% in die Gesamtbewertung eingeht.
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht | Mündliche Prüfung |
3 Klausuren | 2 Klausuren | 1 Klausur | Vortrag + Prüfungsgespräche zu allen Rechtsgebieten |
Hat der Prüfling die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden, so darf er sie einmal wiederholen.
Weitere Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung nebst Hilfsmittelverfügungen, Anmelde- und Klausurtermine, Termine zur mündlichen Prüfung sowie den Zulassungsantrag finden Sie unter folgendem Link: https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/jpa/aktuelles-zu-den-pruefungen-497470 .
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Justizprüfungsamt Hamburg:
https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/jpa/kontakt-497468 .