Prüfungsreihenfolge
Mit dem Siebtem Gesetz zur Änderung des HmbJAG hat die Flexibilisierung der Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung in das rechtwissenschaftliche Studium Einzug gehalten. Dies bedeutet, dass die Schwerpunktbereichsprüfung weiterhin vor der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert werden kann. Es besteht aber nun auch alternativ die Option, sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung zuzulassen, ohne dass die Schwerpunktbereichsprüfung erbracht wurde. In der letztgenannten Variante muss der Abschluss der Schwerpunktbereichsprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten schriftlichen Arbeit der Pflichtfachprüfung nachgewiesen sein. In beiden Varianten bildet der mündliche Prüfungsteil der staatlichen Pflichtfachprüfung den Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums.