Können zur Markierung unterschiedliche Stifte und/oder Farben benutzt werden? Die Verwendung unterschiedlicher Stifte und/oder Farben ist grundsätzlich erlaubt, sofern es kein System zur Kommentierung beinhaltet.
Wie viele Paragraphenhinweise und/oder Unterstreichungen sind erlaubt? Mehr als zehn Paragraphenhinweise und/oder Unterstreichungen pro Doppelseite sind nicht gestattet.
Welche Besonderheiten sind bei der Verwendung von Registern bzw. Registerecken zu beachten?
Register können unterschiedlich farblich gekennzeichnet sein. Ein Farbsystem ist zulässig.
Die Verwendung gängiger Gesetzesabkürzungen, z.B. BGB, StGB, VwGO ist zulässig.
Register können bei allen normativen Regelungen, z.B. Gesetzen, Satzungen, VO verwendet werden.
Das Titelblatt oder der erste Paragraf (§ 1 Norm) stellen den Beginn eines Gesetzes bzw. einer normativen Regelung dar.
Verweise – Was gilt es zu beachten?
Jede aufgezeichnete Norm zählt als ein Paragraphenhinweis, d.h.
§§ 17 ff = eine Anmerkung
§§ 17 – 19 = zwei Anmerkungen
Art. 34 GG, § 839 BGB = zwei Anmerkungen
Ein pauschaler Verweis auf ein Gesetz oder eine normative Regelung ist nicht zulässig. Es muss immer ein Paragrafenhinweis aufgeführt sein.
Paragrafenhinweise müssen in einem sachlichen Zusammenhang neben der Norm aufgeführt sein.