FAQ zum integrierten LL.B.
INFORMATIONEN ZUM INTEGRIERTEN LL.B. IM STUDIENGANG RECHTSWISSENSCHAFT
Sie finden hier einige erste Informationen zum integrierten Bachelor. Bei diesem Studiengangsprojekt gibt es aktuell immer noch weitere Entwicklungen. Von daher sind die FAQ weder vollständig noch unveränderlich. Wir nehmen derzeit immer noch kontinuierlich Anpassungen und Erweiterungen vor. Bitte informieren Sie sich daher laufend über diese Webseite, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Sollten Ihre Fragen hier noch nicht beantwortet werden, können Sie uns diese über das FAQ-Formular am Ende dieser Seite übermitteln.
Allgemeine Informationen für alle Studierenden
Wichtige Anmeldeinformationen für das WiSe 2025/26
Bitte nehmen Sie unbedingt die Hinweise zur Anmeldephase zur Kenntnis und machen Sie sich mit den neuen Rahmenbedingungen bekannt. Durch die Modularisierung sind die Schritte in STiNE nun leicht verändert.
Alle wichtigen Hinweise finden Sie hier.
Hinweise zur Anmeldung
Meldung fehlerhafter Anerkennungen
Hier können Sie fehlerhafte Anerkennungen melden. Bitte bezeichnen Sie die Module, die nach Ihrer Einschätzung nicht korrekt anhand der Anerkennungsliste anerkannt wurden. Wir werden diese dann überprüfen.
Die Überprüfung bezieht sich derzeit nur auf alle Leistungen, die inkl. des WiSe 2024/25 vorliegen. Sollten Leistungen aus dem SoSe 2025 noch nicht anerkannt worden sein, ist das derzeit kein Fehler, sondern konnte bisher noch nicht erfasst werden. Diese fehlenden Leistungen melden Sie bitte nicht, da wir diese für alle Studierenden jetzt im September bearbeiten.
Informationen für aktuell hier in Hamburg im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikulierte Studierende
Zugangsvoraussetzungen und Anwendungsbereich
Fragen zum Curriculum
Anforderungen für den LL.B. und Anerkennung von Leistungen
Wichtiger Hinweis:
Die Anerkennungstabelle wurde aktualisiert. Dies betrifft vor allem die Leistungen im Strafrecht in den ersten Semestern.
Hinweis:
Nehmen Sie die Anerkennungsübersicht und legen Sie diese neben die ausgedruckte neue Checkliste. So können Sie selbständig anhand der Anerkennungsübersicht abhaken, was Ihnen anerkannt wird. Lesen Sie auch die ergänzenden Anmerkungen unter den Tabellen in der Anerkennungsübersicht.
Informationen für erfolgreiche Absolvent:innen des Staatsexamens
Informationen für Studierende, die einen Studienortwechsel nach Hamburg in Erwägung ziehen
Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester können Sie sich hier informieren.
Bereits an einer anderen Hochschule erwirtschaftete Leistungen können auf Antrag anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den zu erwerbenden Leistungen bestehen. Eine an einer anderen Hochschule bestandene Zwischenprüfung wird auch hier anerkannt. Das Formular finden Sie hier (Link folgt).
Informationen für Mitarbeitende, die eine AG leiten
Informationen für Studierende, die sich wiedereinschreiben wollen
Über die Wiedereinschreibung können Sie sich hier informieren.
Bereits erwirtschaftete Leistungen können auf Antrag anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den zu erwerbenden Leistungen bestehen. Sofern Sie sich im September noch wiedereinschreiben möchten, finden Sie die Formulare hier:
- Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Grundstudium (PDF)
- Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptstudium (PDF)
Für eine Wiedereinschreibung im Oktober stellen wir ab Oktober ein neues Formular zur Verfügung.
Informationsangebote zum integrierten LL.B.
- Checkliste für Prüfungen und zum Mustercurriculum
- Hinweise zur Anerkennung (Liste wurde am 28.07.2025 aktualisiert)
- Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung (Link folgt)
FAQ-Formluar zum integrierten LL.B.
Stellen Sie gern hier Ihre Frage zum integrierten LL.B., sollten Sie noch nicht die passende Antwort auf Ihre Anliegen gefunden haben. Bitte beachten Sie, dass uns diese Fragen helfen, die FAQ-Seite und die Infoveranstaltungen vorzubereiten. Eine persönliche Antwort auf Ihre Fragen können wir aufgrund der zu erwartenden Menge leider nicht leisten.