Grundstudium
Das komplette Mustercurriculum zum Download (PDF)
Einführungsveranstaltungen:
- Orientierungseinheit (startet eine Woche vor Vorlesungsbeginn)
- Einführung in die Rechtswissenschaft (1 SWS*/startet mit Vorlesungsbeginn)
Pflichtveranstaltungen:
Grundlagen des Rechts (1. - 3. Semester)
|
1. Semester |
- Kurs: Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten (2 SWS)
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
|
|
|
2. Semester |
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
|
|
|
3. Semester |
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
|
|
|
ZwischenprüfungEine Übersicht über die zu erbringenden Prüfungsleistungen finden Sie im Studienführer oder in der Checkliste für Studien- und Prüfungsleistungen. |
*SWS = Semesterwochenstunde/n
Lehrveranstaltungen
Im dreisemestrigen Grundstudium stehen Pflichtvorlesungen mit begleitenden Arbeitsgemeinschaften in den Studieneinheiten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht im Mittelpunkt. Bei den Pflichtvorlesungen handelt es sich um Lehrveranstaltungen, die von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern geleitet und in denen der prüfungsrelevante Lehrstoff vermittelt wird. In allen drei Studieneinheiten werden zum Teil vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften (AGs) angeboten, in denen unter Anleitung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Lehrbeauftragen zusätzlich juristische Falllösungen entwickelt werden.
Zu Beginn des Grundstudiums wird außerdem eine Lehrveranstaltung zur Einführung in die Rechtswissenschaft, die theoretisches und praktisches Orientierungswissen für das weitere Studium vermitteln soll, angeboten. Neben den Pflichtvorlesungen in allen drei Studieneinheiten ist auch das Studium zu den Grundlagen des Rechts sowie der Einführungskurs in das rechtswissenschaftliche Arbeiten fester Bestandteil des Grundstudiums; verschaffen Sie sich im Folgenden einen Überblick über alle wichtigen Vorlesungen des Grundstudiums und versäumen Sie es nicht, sich zu allen Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften und dem EidrA-Grundkurs über STiNE anzumelden:
Bürgerliches Recht
Semester | Vorlesung |
1. Semester |
|
2. Semester |
|
3. Semester |
|
Öffentliches Recht
Semester | Vorlesung |
1. Semester |
|
2. Semester |
|
3. Semester |
|
Strafrecht
Semester | Vorlesung |
1. Semester |
|
2. Semester |
|
3. Semester |
|
Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften sind in Kleingruppen organisiert und teilnehmerbegrenzt, d. h. bei mehr als zweimaligem oder 20 % der Veranstaltungszeit überschreitendem unentschuldigten Fehlen wird der Platz in der AG verwirkt; es folgt eine Abmeldung von der AG für die restliche Vorlesungszeit. Die Teilnahme an den AGs ist nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen.
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
|
|
|
Grundlagen des Rechts
Das Grundstudium umfasst neben den Pflichtvorlesungen Lehrveranstaltungen zu den methodischen, philosophischen, theroretischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts oder (Staats-)Kirchenrechts. Hierzu gehören folgenden Lehrveranstaltungen:
- Römische und Europäische Rechtsgeschichte
- Rechtsphilosophie
- Rechtssoziologie
- Einführung in das internationale Recht
EidrA-Grundkurs
Der semesterbegleitende EidrA-Grundkurs bietet eine Einführung in die Techniken und Methoden des rechtswissenschaftlichen Arbeitens sowie die theoretischen Grundlagen des Faches. Einen Schwerpunkt bildet die für das juristische Studium charakteristische Auseinandersetzung mit Sachverhalten und deren Bearbeitung. Sie bekommen Gelegenheit, die vor allem in schriftlichen Arbeiten anzuwendende Gutachtentechnik einzuüben, Rechtsvorschriften entsprechend der juristischen Methodik zu interpretieren und Argumentationsfiguren der Rechtsfortbildung kennen zu lernen, woraus sich auch grundlegende rechtstheoretische Fragestellungen ergeben. Darüber hinaus sollen weitere für das Studium der Rechtswissenschaft zentrale Kompetenzen wie rechtswissenschaftliches Argumentieren, der Umgang mit juristischen Textgattungen sowie Zitier- und Belegtechnik erworben werden.
Lernziele
Vorgehen
Kontakt
Antworten auf Ihre Rückfragen zu den teilnehmerbegrenzten EidrA-Kursen erhalten Sie hier.
Einführung in die Rechtswissenschaft
Die Veranstaltung wirft einen Blick auf die Rechtswissenschaft als Ganzes, von ihrem eigenen Selbstverständnis als Wissenschaft über das Verhältnis zu anderen Disziplinen, das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsmaterien und Gerichtszweige, die Entstehung und Wirkung von Recht bis hin zur Rechtsdurchsetzung. Studierende können am Ende der Veranstaltung Grundbegriffe des Rechts in ihren rechtswissenschaftlichen Zusammenhang einordnen und haben einen Überblick über die Vielfalt der Rechtswissenschaft, ihre Themen und Methoden gewonnen. Sie entwickeln ein Verständnis für die politischen, wirtschaftlichen, soziologischen, historischen und philosophischen Zusammenhänge von Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung. Dadurch erarbeiten sie sich die Fähigkeit, Rechtsfragen und die Aufgaben der Rechtswissenschaft kritisch zu reflektieren.
Zu erbringende Prüfungsleistungen im Grundstudium
Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit wird der Lehrstoff in Form von Hausarbeiten und Klausuren bzw. Take-Home-Exams abgefragt. Im Grundstudium sind im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht je eine erfolgreich angefertigte Hausarbeit sowie insgesamt sechs erfolgreich angefertigte Klausuren oder Take-Home-Exams und eine Leistung zu den Grundlagen des Rechts in Form einer Klausur oder eines Take-Home-Exams oder einer Hausarbeit zu erbringen; zur Zeit werden im Grundstudium keine Take-Home-Exams angeboten. An den Hausarbeiten und den Klausuren bzw. Take-Home-Exams im Grundstudium dürfen nur Studierende teilnehmen, die die Zwischenprüfung weder bestanden noch endgültig nicht bestanden haben.
Sie müssen sich zu den Prüfungen innerhalb der festgesetzten Fristen über STiNE anmelden. Die Anmeldefristen sind Ausschlussfristen und ergeben sich aus dem Prüfungsplan.
Klausuren
Die Klausuren im Grundstudium erfolgen
- im Bürgerlichen Recht im 1. Semester gemeinsam für die Vorlesungen Allgemeiner Teil des BGB und Vertragsrecht I, im 2. Semester gemeinsam für die Vorlesungen Vertrags recht II und Mehrpersonenverhältnisse sowie im 3. Semester gemeinsam für die Vorlesungen Vertragsrecht III, Sachenrecht I und Handelsrecht
- im Öffentlichen Recht im 1. Semester gemeinsam für die Vorlesungen Staatsorganisationsrecht und Grundrechte I sowie im 3. Semester für die Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht
- im Strafrecht im 3. Semester für die Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil I.
In jeder Pflichtvorlesung werden pro Semester zwei Klausuren angeboten. An den zweiten Klausuren kann nur teilnehmen, wer an den entsprechenden ersten Klausuren teilgenommen und diese nicht bestanden hat oder aus einem wichtigen Grund i.S.v. § 20 Studien- und Prüfungsordnung nicht teilnehmen konnte. Sollten Sie in der ersten Klausur getäuscht haben, dürfen Sie an der entsprechenden zweiten Klausur des jeweils aktuellen Semesters nicht teilnehmen.
Die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einer der im Grundstudium ausgewiesenen Lehrveranstaltungen zu den Grundlagen des Rechts ist Pflicht; zu diesem Zweck wird am Ende der Vorlesungszeit in jeder Grundlagenveranstaltung pro Semester lediglich eine Klausur angeboten.
Hausarbeiten
Die Hausarbeiten im Grundstudium erfolgen
- im Bürgerlichen Recht in den Lehrveranstaltungen Allgemeiner Teil des BGB und Vertragsrecht I
- im Öffentlichen Recht in den Lehrveranstaltungen zu Grundrechte II und Europarecht
- im Strafrecht in der Lehrveranstaltung Strafrecht Allgemeiner Teil II.
Wann finden die Klausuren statt?
Die ersten Klausuren finden grundsätzlich in den letzten zwei Vorlesungswochen oder in der vorlesungsfreien Zeit des Semesters statt. Die zweiten Klausuren werden in den ersten zwei Vorlesungswochen des Folgesemesters angeboten, jedoch für das Fachsemester der ersten Klausur gewertet. Die genauen Termine ergeben sich aus dem Prüfungsplan.
Wann habe ich an einer Klausur teilgenommen?
Ein Klausurversuch liegt vor, wenn eine Klausur »in Angriff« genommen worden ist. Hierunter fällt nicht die bloße Anmeldung in STiNE zu einem Klausur- bzw. Hausarbeitstermin ohne Teilnahme an der Bearbeitung. Die Abgabe eines bloßen Deckblatts reicht ebenfalls nicht aus. Ein »In-Angriff-Nehmen« einer Klausur liegt erst dann vor, wenn eine Lösungsskizze vorhanden oder die Prüfung inhaltlich begonnen, aber dann abgebrochen worden ist.
Wo, wann und wie muss ich den wichtigen Grund geltend machen?
Grundsätzlich müssen Sie den wichtigen Grund unverzüglich beim Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft anzeigen und glaubhaft machen!
Krankheit gilt nur dann als wichtiger Grund, wenn sie die Prüfungsunfähigkeit begründet und dieses durch ein fachärztliches Zeugnis nachgewiesen wird. Die Bescheinigung muss Angaben enthalten über die von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychische Funktionsstörung, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit des Prüflings aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt der dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungen sowie der ärztlichen Prognose über die Dauer der Erkrankung. Die ärztliche Untersuchung muss spätestens am Tag der Klausur erfolgen und das Attest spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt vorliegen. Bitte nutzen Sie das Formular, das für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt wird. Sollte das fachärztliche Attest nicht den Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Formular ergeben, oder sollte es nicht unverzüglich beim Prüfungsamt eingereicht werden, wird die Teilnahme an der zweiten Klausur abgelehnt.
Muss ich mich auch zu der zweiten Klausur selbst anmelden?
Eine Anmeldung zur zweiten Klausur erfolgt nach Freigabe der Noten der ersten Klausur in STiNE über das Prüfungsamt. Sie müssen sich selbst bis spätestens zwei Tage vor dem Termin der zweiten Klausur bis 12 Uhr mittags in STiNE abmelden, wenn Sie nicht teilnehmen möchten! Ansonsten wird die Klausur mit 0 Punkten gewertet.
Was muss ich bei der Klausur beachten?
Für die Benutzung von Hilfsmitteln bei den für die Zwischenprüfung erforderlichen Klausuren gilt die Hilfsmittelverfügung für Klausuren der Zwischenprüfung. Die für die Anfertigung der Klausur zu verwendenden Gesetzestexte werden von der Veranstalterin oder dem Veranstalter der jeweiligen Lehrveranstaltung rechtzeitig bekannt gegeben. Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine Beilagen enthalten. Eintragungen in die Gesetzessammlungen sind grundsätzlich unzulässig. Nicht beanstandet werden gelegentliche Paragraphenhinweise, die im sachlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Gesetzesstelle stehen, und Unterstreichungen und Hervorhebungen durch Farb- oder Leuchtstifte, die kein System zur Kommentierung beinhalten. Mehr als zehn Paragraphenhinweise und / oder Unterstreichungen pro Doppelseite sind nicht gestattet. Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Hilfsmittelverfügung!
Wo kann ich meine Klausuren und Hausarbeiten abholen?
Klausuren und Hausarbeiten des Grund- und Hauptstudiums können, sofern diese nicht im Rahmen von Besprechungsterminen ausgegeben wurden, während der Öffnungszeiten der Ausgabestelle (Raum A 003 – neben dem Raum des Fachschaftsrats) abgeholt werden. Eine Ausgabe erfolgt grundsätzlich nur gegen eine vollständig ausgefüllte Empfangsbestätigung sowie unter Vorlage eines Studierenden- und Lichtbildausweises. Die Empfangsbestätigung wird über die Webseite des Studienmanagements, die Ausgabestelle und den Infotresen zur Verfügung gestellt. Zur Prüfung des eigenen Lernniveaus sowie der korrekten Eintragung in STiNE empfiehlt sich eine zeitnahe Abholung. Die Öffnungszeiten können der Homepage entnommen werden. Nicht abgeholte Klausuren und Hausarbeiten werden nach 5 Jahren vernichtet.