Bewerbung/ Zulassung
Der Masterstudiengang richtet sich in erster Linie an Berufspraktiker/innen, die bereits im internationalen Steuerrecht tätig sind. Teilnehmen können aber auch Berufseinsteiger/innen, die studiumsbegleitende Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr gesammelt haben.
Als Bewerber/in müssen Sie über ein abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation einer in- oder ausländischen Universität oder Fachhochschule verfügen bzw. bei fehlendem Abschluss die bestandene Aufnahmeprüfung oder die Zulassung als Steuerberater vorlegen. Ferner benötigen Sie gute Deutsch- und Englischkenntnisse, um an den Veranstaltungen und Prüfungen erfolgreich teilnehmen zu können. Außerdem müssen Sie Grundwissen über das deutsche Steuerrecht mitbringen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli eines Jahres (bei fehlendem Abschluss 15. Mai), Bewerbungen werden ab Januar angenommen. Der Zulassungsausschuss entscheidet Ende Juli, ob Sie zum Studium zugelassen sind.
Hier können Sie den Stundenplan für das Studienjahr 2018/2019 (PDF) ansehen. Den Entwurf des Stundenplans 2019/2020 können Sie bitte hier (m-i-tax"AT"iifs.uni-hamburg.de)anfragen.
Mailen(m-i-tax"AT"iifs.uni-hamburg.de) Sie uns Ihre Adresse, wenn wir Ihnen eine Broschüre zuschicken sollen.
Klicken Sie hier, um den Zulassungsantrag zu erhalten. Diesen können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den entsprechenden Unterlagen per Post an uns schicken. Beachten Sie bitte auch unsere Gebührenordnung.