Drittmittelprojekt „Evaluation des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbResOG)“
(Laufzeit: Mai 2020 bis Dezember 2022)
Zum 1. Januar 2019 ist das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz (HmbResOG) in Kraft getreten. Im Auftrag der Hamburger Justizbehörde untersucht das Projekt die praktische Umsetzung des Gesetzes unter anderem mit dem Ziel, praktische Verbesserungsmöglichkeiten und rechtspolitischen Nachsteuerungsbedarf aufzeigen.
Projektmitarbeitende
- Prof. Dr. Alexander Baur
- Sarah König