Internationale Promotionsinteressierte
Sie sind Postgraduierte/r, haben ihren Universitätsabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben und planen eine Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg?
Um einen Doktortitel zu erhalten, leisten Promovierende an der Fakultät für Rechtswissenschaft eine eigenständige Forschungsarbeit und legen diese in einer Dissertationsschrift dar. Am Ende der Promotion muss die Doktorarbeit in einer mündlichen Prüfung verteidigt werden. Generell kann eine Promotion als Individualpromotion oder als Promotion innerhalb eines strukturierten Programms erfolgen. Allgemeine Informationen zu Promotionsmöglichkeiten an der Universität Hamburg finden Sie hier.
Die Individualpromotion ist in Deutschland und auch an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg nach wie vor die häufigste Form der Dissertation. Hierbei arbeiten die Promovierenden größtenteils selbstständig unter der Betreuung eines Professors/ einer Professorin an ihrem Dissertationsthema. Dies ermöglicht viel Freiraum und Flexibilität, fordert aber auch ein erhebliches Maß an persönlicher Initiative und Verantwortung. Die Promovierenden suchen sich vor Beginn des Vorhabens selbstständig einen betreuenden Professor/eine betreuende Professorin für das Dissertationsthema. Die Betreuung der Doktorarbeit ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Promovierendem und dem Professor/der Professorin.
An der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg gibt es auch die Möglichkeit in strukturierten Doktorandenprogrammen zu promovieren. Dort sind die Promovierenden und ihre Forschungsarbeiten in einen breiteren wissenschaftlichen Rahmen eingebunden. Diese Promotionsprogramme sind an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg interdisziplinär und teilweise auch international ausgerichtet. Sie bieten Strukturen zum gemeinsamen Austausch der Promotionsstudierenden, zur breiten fachlichen Weiterbildung um zum Erwerb von Zusatzqualifikationen. Die Betreuung der Promovierenden erfolgt hier regelmäßig in Teams aus mehreren, an dem Programm beteiligten Professoren und Professorinnen.
Die Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School (AMBSL) hat sich inhaltlich aus den beiden Forschungsschwerpunkten der Fakultät entwickelt. (Forschungsschwerpunkt 1: „Marktwirtschaft und Governance auf internationaler und nationaler Ebene – Ordnungsaufgaben des Rechts unter den Bedingungen von Ökonomisierung und Globalisierung“; Forschungsschwerpunkt 2: „Rechtliche Grenzen – Grenzen des Rechts: Sozialer und technischer Wandel als rechtliche Herausforderung“). Forschungsvorhaben im Rahmen der strukturierten Doktorandenausbildung sind dabei nicht auf die Forschungsschwerpunkte der Fakultät begrenzt, sondern können alle Gebiete der Rechtswissenschaft und ihrer Teildisziplinen betreffen. Die AMBSL hilft Bewerberinnen und Bewerbern, eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer für ihr Forschungsprojekt zu finden.
Nähere Informationen zur Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law und Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Bei dem European Doctorate in Law and Economics (EDLE) handelt es sich um ein internationales Doktorandenprogramm der Universität Hamburg, der Universität Bologna und der Erasmus Universität Rotterdam. Ziel des Programms ist es, Doktoranden auf höchstem wissenschaftlichem Niveau im Fachgebiet "Law and Economics" auszubilden. Angehende Doktoren sollen in die Lage versetzt werden, sich kompetent an der akademischen Debatte in diesem Forschungsfeld zu beteiligen. Nähere Informationen zum European Doctorate in Law and Economics finden Sie hier. (http://www.edle-phd.eu/)
Das Graduiertenkolleg Ökonomik der Internationalisierung des Rechts beschäftigt sich mit der Anwendung der Methoden und Konzepte der ökonomischen Analyse auf Fragestellungen des internationalen Rechts bzw. dessen Interaktion mit nationalem Recht. Nähere Informationen zum Graduiertenkolleg Ökonomik der Internationalisierung des Rechts finden Sie hier.