Fragen zur RLC Hamburg
Wie kann ich die RLC HH unterstützen?
Wie kann ich Berater*in bei der RLC Hamburg werden?
Die Refugee Law Clinic Hamburg richtet sich an alle Studierenden der Universität Hamburg. Voraussetzung für ein Engagement als Rechtsberater*in ist das Durchlaufen eines RLC-Ausbildungszyklus.
Mit der Teilnahme an der Ausbildung der RLC Hamburg ist ein Commitment für ein ganzes Jahr verbunden; nur so können wir sicherstellen, dass diese schließlich auch zur Beratung führt. Viele Studierende engagieren sich auch über das Jahr hinaus im Rahmen unserer Beratungen und Fortbildungen und bleiben der Clinic so eng verbunden. Genauere Informationen, wie die Ausbildung der Clinic funktioniert, findet ihr hier.
Informationen zum Bewerbungsverfahren für die Refugee Law Clinic finden Sie vor jedem Zyklus unter Aktuelles sowie in der Beschreibung zum jeweiligen Einführungsseminar auf STiNE. Ein neuer Ausbildungszyklus der Refugee Law Clinic beginnt jeweils zum Wintersemester.
Wie kann ich bei den Know Your Rights mitmachen?
Für alle die die RLC HH tatkräftig unterstützen wollen aber nicht beraten möchten/können gibt es die Möglichkeit sich bei den RLC Know Your Rights zu engagieren. Alle Informationen zu den Know Your Rights und wie du Teil des Projekts wirst findest du hier.
Dolmetschen für die RLC Hamburg
Für alle die eine beratungsrelevante Sprache sprechen und sich vorstellen können als Dolmetscher*in Teil des RLC Teams zu werden gibt es die Dolmetschenden Ausbildung. Informationen zur Dolmetschenden Ausbildung finden Sie hier. Wir freuen uns jederzeit über Interessierte!
Spenden an die RLC Hamburg
Unsere Berater*innen, Dolmetscher*innen und Know Your Rights arbeiten ehrenamtlich und kostenlos. Doch die Projektorganisation kostet Geld. Möchten Sie die RLC Hamburg durch eine Spende unterstützen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an rlc-team"AT"uni-hamburg.de
Was ist eine Law Clinic?
Was ist eine Law Clinic?
Law Clinics sind praxisorientierte Ausbildungsangebote an juristischen Fakultäten, in denen die Studierenden ehrenamtliche Rechtsberatung leisten. In manchen Clinics arbeiten Studierende ein ganzes Semester oder sogar zwei an umfangreichen Expertisen für Nichtregierungsorganisationen, die z.B. strategische Prozessführung betreiben; andere Clinics orientieren sich auf die individuelle Rechtsberatung in Sprechstunden, so wie die Refugee Law Clinic Hamburg.
Stets geht es darum, in gesellschaftlich relevanten Bereichen den Zugang zu hochwertiger, kostenloser Rechtsberatung zu eröffnen. Die Studierenden erwerben dabei – ähnlich wie im klinischen Medizinstudium am Krankenbett – in der praktischen Arbeit Fachkenntnisse und Praxiskompetenzen.
Inzwischen existieren an vielen deutschen Universitäten Law Clinics mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Vor allem Refugee Law Clinics gibt es immer mehr; die erste startete 2007 in Gießen.
Warum eine Law Clinic?
Warum eine Law Clinic?
Für die Rechtssuchenden liegen die Vorteile auf der Hand: Sie erhalten hochwertige, kostenlose Rechtsberatung. Doch auch die rechtswissenschaftlichen Fakultäten erkennen zunehmend die Attraktivität des Ausbildungsformats Law Clinic.
Das Konzept verzeichnet großen Erfolg vor allem deswegen, weil es einerseits Studierenden die Möglichkeit von praxisorientiertem Lernen bietet. Andererseits verwirklichen sie die gesellschaftliche Aufgabe der Hochschulen in besonderer Weise durch einen Wissenstransfer in die Praxis.
Eine eigenverantwortliche, längerfristige praktisch-juristische Arbeit bieten die vorgeschriebenen Studienpraktika bisher nur im geringen Umfang. Durch Law Clinics können sich Studierende an der Fakultät ehrenamtlich engagieren und gleichzeitig wertvolle praktische Erfahrungen sammeln. Hierzu gehört nicht nur die Rechtsanwendung an sich, sondern auch das professionelle Auftreten nach außen, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, organisatorische Fähigkeiten und der produktive Umgang mit Herausforderungen und Konflikten in diversen Settings.
Eine Law Clinic fördert außerdem den kollegialen Zusammenhalt zwischen den Studierenden – nicht nur arbeiten die Studierenden für einen gemeinsamen sozialen Zweck, es können sich auch Fortgeschrittene und Anfangssemester austauschen. Die Refugee Law Clinic setzt intensiv auf Gruppenübungen und fördert Kompetenzen für die fachliche Zusammenarbeit.
Law Clinics ermöglichen so ein partizipatives Lernen bei hoher Eigenmotivation, das besonders hohe Lernerfolge erzielen kann. Ach ja – und Spaß macht es auch…
Was ist das Ziel der RLC HH?
Ziel der Refugee Law Clinic Hamburg ist das Bereitstellen eines niedrigschwelligen, kostenlosen und zugleich hochwertigen Rechtsberatungsangebotes für geflüchtete Menschen. Dafür bildet die RLC jedes Jahr ca. 25 Studierende der Uni Hamburg für die Rechtsberatung im Migrationsrecht aus. Dadurch möchte sie Menschen, deren Zugang zum Recht besonders erschwert ist, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Die Qualität der Ausbildung der Berater*innen und die enge Supervision der Beratungstätigkeit stehen daher im Mittelpunkt.
Die RLC Hamburg versteht sich zugleich als Ausbildungsprojekt, das eine frühzeitige Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleistet, die im Übrigen in der juristischen Ausbildung kaum stattfindet. Durch eine interdisziplinäre Öffnung unserer Ausbildung möchte sie ein Forum für interdisziplinäre Zusammenarbeit und Austausch bilden. Da das Migrationsrecht trotz seiner unübersehbaren faktischen Relevanz bislang (jedenfalls in Hamburg) nicht in der juristischen Ausbildung verankert ist, möchte die RLC außerdem einen Beitrag dazu leisten, dies voranzubringen.
Daneben führt die RLC Hamburg eine eigene Dolmetschendenausbildung durch, um Interessierte für das Dolmetschen in unseren Beratungssprechstunden zu schulen.
In Kooperation mit der Law Clinic der Bucerius Law School bietet die RLC Hamburg außerdem eine Abschiebehaftberatung an, in der die Beratenden auch als Personen des Vertrauens in den Abschiebehaftverfahren tätig werden.
Die RLC #knowyourrights bieten ihrerseits Rechtsinformationsvorträge für Geflüchtete zu verschiedenen Rechtsgebieten an und stehen auf Anfrage für Inputs zu verschiedenen migrationsbezogenen Themen zur Verfügung.
Wie verläuft die Ausbildung?
Jeder Ausbildungszyklus der RLC Hamburg erstreckt sich über ein Jahr und besteht aus folgenden Elementen:
- In einem einführenden Seminar im Wintersemester erarbeiten sich die Studierenden das grundlegende Fachwissen zum humanitären Migrationsrecht und erste Praxiskompetenzen für die Rechtsberatung. Hier kann ein Schlüsselqualifikations-Schein erworben werden.
- In einem Praktikum – nach Möglichkeit in den Semesterferien – machen sie sich in einer kooperierenden Anwaltskanzlei oder einer ähnlich spezialisierten Stelle in den ersten Grundzügen mit der praktischen Arbeit vertraut.
- In einer vertiefenden Übung festigen die Studierenden im Sommersemester ihr Fachwissen, reflektieren ihre ersten Praxiserfahrungen und entwicklen Standards für die Beratungsarbeit. (Über die Clinic-Ausbildung hinaus besteht hier nach Absprache die Möglichkeit, eine Seminararbeit zu schreiben.)
- Hinzu kommen Workshops, etwa zum Dublin-Verfahren, dem Umgang mit Traumata, ein Antidiskriminierungs- und Diversity-Training sowie ein Gender-Lehrgang.
In der Vertiefungsphase im Sommersemester beginnen die Studierenden, die fortgeschrittenen Berater*innen zu begleiten (Hospitation); im Laufe des Semesters steigen sie nach und nach selbst in die Beratung ein.
Wie funktioniert die studentische Rechtsberatung?
Die RLC Hamburg berät Geflüchtete in kooperierenden Einrichtungen in Altona, Rahlstedt, St. Georg und online. Gegenstände der Rechtsberatung sind die Information der Schutzsuchenden über das behördliche Asylverfahren, Fragen der Familienzusammenführung, des Dublin-Verfahrens und der Aufenthaltssicherung. Für die Beratungen gelten unsere AGB. Alle Beratungsstandorte, Zeiten und Adressen finden sich hier.
Beratungssprachen sind vorwiegend Englisch oder Deutsch. Bei allen anderen Sprachen sollte grundsätzlich ein*e eigene*r Dolmetscher*in mitgebracht werden oder vorab mitgeteilt werden, dass eine Sprachmittlung nötig ist. Dann bemüht sich die RLC Hamburg um Sprachmittlung durch ehrenamtliche Dolmetschende aus dem Team.
Um die Qualität der Beratung zu gewährleisten, besprechen die Berater*innen ihre Fälle alle zwei Wochen im Rahmen der juristischen Supervision mit einem unserer kooperierenden Rechtsanwälte, Heiko Habbe und Björn Stehn. Zudem besuchen sie die Fortbildungsangebote der RLC Hamburg. Hierzu gehören Workshops, Vorträge und Tranings. In größeren Abständen bieten wir eine psychologische Supervision an, um Stress und Konflikte in der Beratungsarbeit zu reflektieren.
Rechtsberatung ohne 2. Staatsexamen, das geht?
Voraussetzungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Nach § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz erfordert die unentgeltliche Rechtsberatung durch Studierende die Anleitung durch eine Person mit Befähigung zum Richter*innenamt (d.h. mit Zweitem Staatsexamen). Diese Anleitung umfasst neben der Ausbildung auch die Fortbildung sowie die Mitwirkung im Einzelfall, wo dies erforderlich ist. Unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Personen ohne juristisches Staatsexamen kostenlose Rechtsberatung leisten.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, erfolgt die Aus- und Fortbildung in der RLC Hamburg im Rahmen der Seminare, des Praktikums und der Supervision durch Volljurist*innen. Die juristische Supervision der Einzelfälle aus der Beratungsarbeit übernehmen auf das Asylrecht spezialisierte Rechtsanwält*innen. Klicken Sie hier um sich unser Team anzusehen.
Können Jurastudierende durch das Engagement als Berater*in eine Freischussverlängerung erhalten?
Am 10. Mai 2017 wurde in der Bürgerschaft eine JAG-Reform mit einer neuen Freischuss-Regelung für Law Clinics verabschiedet. Dies ist bundesweit die erste Regelung ihrer Art; sie wurde von der RLC Hamburg initiiert und mit der Justizbehörde, dem Justizprüfungsamt und der Bucerius Law School ausgearbeitet.
Im Ersten Staatsexamen gibt es einen Freiversuch ("Freischuss"), wenn die Zulassung spätestens im neunten Semester beantragt wurde; bei der Berechnung der Semesterzahl können Teile der Studienzeit nach § 26 Abs. 2 HmbJAG unberücksichtigt bleiben ("Freisemester").
Nach dem neuen § 26 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 HmbJAG kann dann für die Teilnahme an einer Law Clinic in Hamburg ein "Freisemester" anerkannt werden. Dafür muss der*die Examenskandidat*in mindestens ein Jahr am Clinic-Programm teilgenommen und in diesem Rahmen mindestens über ein Semester ehrenamtliche Rechtsberatung geleistet haben; dies muss "einen erheblichen Teil des Studienaufwands des Prüflings während dieses Zeitraums dargestellt" haben. Das JPA erkennt das Clinic-Semester an, wenn die Universität die Teilnahme in diesem Umfang bescheinigt. Voraussetzung ist, dass das Justizprüfungsamt die jeweilige Law Clinic nach Inhalt und Umfang ihres Programms grundsätzlich für anerkennungsfähig befunden hat. Diese Anerkennung hat die RLC Hamburg im Juli 2017 erhalten.
Wer diese Freischuss-Regelung in Anspruch nehmen möchte, kann allerdings nicht gleichzeitig die Teilnahme an der Clinic oder Teile hiervon als Zulassungsvoraussetzung oder Prüfungsbestandteil verwenden; eine Ausnahme ist die Schlüsselqualifikation nach § 13 Abs. 5 S. 1 HmbJAG. Der Schlüsselqualifikations-Schein, der im Einführungsseminar der Clinic erworben werden kann, kann also auch dann für die Zulassung zum Staatsexamen eingereicht werden, wenn gleichzeitig die Freischuss-Regelung für die Clinic-Teilnahme in Anspruch genommen wird. Das Praktikum im Rahmen der Clinic kann dagegen nicht "doppelt" für die Freischuss-Regelung und als Zulassungsvoraussetzung gezählt werden.
Genauere Hinweise finden sich auch in der Gesetzesbegründung.
Welche Kooperationspartner*innen haben wir?
Beratungsstandorte und gemeinsame Beratung
Die RLC bietet gemeinsam mit anderen Organisationen Beratungen an:
- Die Afghanistanberatung und die Abschiebehaftberatung mit der Bucerius Law School.
- Die Beratung in St. Georg mit der Caritas.
- Die Beratung in Rahlstedt mit dem Beratungsstellenprojekt des Flüchtlingsrats.
Zudem ermöglicht die Embassy of Hope (Thalia Theater) durch die zur Verfügung Stellung der Räumlichkeiten die Beratung in Altona.
Universität Hamburg
Die RLC Hamburg steht in engem Austausch mit anderen universitären Projekten, z.B. mit #UHHhilft, dem Allgemeinen Vorlesungswesen, der Weiterbildung für Übersetzer, usw.
Andere Law Clinics
Die RLC Hamburg ist Mitglied im European Network on Clinical Legal Education (ENCLE) sowie im Dachverband Refugee Law Clinics Deutschland.
New York Austausch
Der jährliche New York Austausch findet in Kooperation mit der Columbia Law School statt.