Abschiebehaft Beratung Hamburg
Was ist das Projekt Abschiebehaft Beratung Hamburg?
Die Abschiebehaft Beratung Hamburg ist ein Gemeinschaftsprojekt der RLC Hamburg und der Law Clinic der Bucerius Law School. Die Gruppe setzt sich zusammen aus engagierten Studierenden aller Fachbereiche, die bereits Erfahrung in der Beratung zu Migrationsrechtsthemen oder in der Beratung vulnerabler Gruppen gesammelt haben.
Das Ziel des Projektes ist es, Menschen, die von Abschiebehaft betroffen sind, über ihre Rechte aufzuklären und zu beraten. Die Beratung fokussiert sich dabei hauptsächlich auf die Rechtmäßigkeit der Haft. In der Regel besteht zum Zeitpunkt der Inhaftierung keine Aussicht mehr auf einen Aufenthaltstitel.
Für die Betroffenen kann es aus mehreren Gründen sinnvoll sein zu klären, ob die Abschiebungshaft rechtmäßig ist. Erstens ist es u.U. möglich, eine Entlassung zu erwirken, wenn die Haftanordnung fehlerhaft war (z. B. weil die betroffene Person gar nicht ausreisepflichtig oder die angeordnete Haftdauer nicht angemessen ist). Da ein laufender Haftaufhebungsantrag die Abschiebung an sich nicht aufhält, ist die Person allerdings oft bereits ausgereist, wenn das Gericht entscheidet. Doch auch nach der Ausreise kann es für eine*n Betroffene*n wichtig sein, die Rechtmäßigkeitsprüfung fortzuführen. Zum einen ist es für viele Betroffene emotional entlastend, auch im Nachhinein noch eine Bestätigung dafür zu bekommen, dass sie selbst keinen Anlass dafür gegeben haben, in Haft genommen zu werden. Zum anderen müssen sie die Kosten für die Haft dann nicht mehr tragen, die ihnen sonst unter Umständen auferlegt würden. Diese drohenden Kosten, die sich in der Regel im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich bewegen, stellen ein erhebliches Wiedereinreisehindernis dar, denn so lange eine Person diese Schulden nicht begleichen kann, darf sie auch dann nicht wiederkommen, wenn eigentlich ein guter Grund dafür besteht (z. B. bei der Geburt ihres Kindes in Deutschland).
Maßgeblich initiiert wurde das Projekt von Lara Hoeft von der RLC HH und Dr. Bian Sukrow (Leiterin der Law Clinic der Bucerius Law School), die im Rahmen ihrer Arbeit auf den besonderen Bedarf für kostenlose, unabhängige Rechtsberatung für Menschen in Abschiebungshaft aufmerksam wurden.
Obwohl die Erfolgsquote im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten extrem hoch ist, sind nur wenige Rechtsanwält*innen in diesem Gebiet tätig. Es ist deshalb für viele Betroffene schwierig, auf dem freien Anwaltsmarkt Unterstützung zu finden - erst recht aus der Haft heraus. Eine Pflichtbeiordnung, wie sie im Strafrecht üblich ist, existiert für die Abschiebungshaft nicht. Es gibt aber im Abschiebungshaftrecht die Möglichkeit für die Betroffenen, eine Person des Vertrauens zu benennen. Diese Person kann in Absprache mit den Inhaftierten am Verfahren beteiligt werden und dann selbstständig vor Gericht agieren, auch wenn sie kein zweites juristisches Staatsexamen besitzt. Diese Möglichkeit nutzen die Berater*innen des Projekts, um die Lücke zwischen Beratungsbedarf und -angebot zu verringern.
Die Studierenden können auf diese Weise Erfahrungen mit Verfahrenssituationen sammeln und den Betroffenen wird niedrigschwelliger, kompetenter Rechtsrat zuteil. Selbstverständlich werden alle Berater*innen im Vorfeld von Expert*innen geschult und erhalten auch im Verlauf volljuristische Supervision. RA Heiko Habbe, RA Peter Fahlbusch und Fachberater Frank Gockel begleiten das Projekt fachlich.
Die Beratung findet in Dreierteams pro Fall statt und fordert ein besonderes Maß an Einsatzbereitschaft, da oft eine schnelle Reaktion nötig ist.
Wie kann ich mit machen?
Vielen Dank für dein Interesse!
Wenn du das Projekt finanziell oder durch deine Mitarbeit unterstützen willst, melde dich unter team"AT"abschiebehaftberatung-hh.de
Es gibt auch die Möglichkeit nur organisatorisch mitzuarbeiten, wenn du nicht beraten möchtest.