Seminarankündigung: Besondere Versorgungsformen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
31. Januar 2023
Nach Maßgabe des SGB V in der GKV Versicherte haben im Fall von Krankheit nach § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die zu beanspruchenden Leistungen werden in § 27 Abs. 1 S. 2 SGB V spezifiziert. Wie aber ein konkreter Anspruch in der Praxis realisiert wird, ergibt sich erst aus einer Gesamtschau unterschiedlichster Versorgungsformen im SGB V. Neben dem gleichsam klassischen Versorgungsmodell durch einen Vertragsarzt haben sich zahlreiche besondere Versorgungsformen im SGB V fest etabliert. Mit den vielfältigen Fragen, die sich in diesem Kontext stellen, wird sich das sozialrechtliche Seminar im Sommer 2023 beschäftigen.
Zu den Rechtsbeziehungen zwischen Versicherten, Krankenkasse und Leistungserbringern
Das Medizinische Versorgungszentrum als Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung
Zur „besonderen Versorgung“ nach Maßgabe von § 140a SGB V
Modellvorhaben nach §§ 63 ff. SGB V
Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten nach § 137f SGB V)
Die hausarztzentrierte Versorgung gemäß § 73b SGB V
Zu den vielfältigen Formen der Krankenhausversorgung nach § 39 SGB V
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung gemäß § 116b SGB V
Die tagesstationäre Behandlung nach § 115e SGB V
Ambulantes Operieren im Krankenhaus gemäß § 115b SGB V
Seminarschein oder/und Schwerpunkthausarbeit
Sie können im Seminar einen Seminarschein erwerben. Die Seminarleistung besteht aus der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation Ihrer Ergebnisse im Kreis der Seminarteilnehmenden; dabei wird die schriftliche Leistung mit 60 %, die mündliche mit 30 % und die aktive Mitarbeit im Übrigen mit 10 % gewertet. Zugleich können Sie das Seminar aber auch dafür nutzen, sich für die schriftliche Schwerpunktarbeit vorzubereiten. Deren Abfassung bereitet Studierenden mangels entsprechender Übung während des Studiums häufig Probleme, denn: Die Bearbeitung einer Themenarbeit ist etwas anderes als eine Fallbearbeitung und will gesondert vorbereitet sein. Schließlich kann die schriftliche Leistung im Seminar auch als Schwerpunkthausarbeit im Sinne von § 36 SPO geschrieben werden. In diesem Fall zählt für die Schwerpunktprüfung nur die schriftliche Arbeit; zugleich erwerben Sie aber durch die mündliche Präsentation einen Seminarschein, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen.
Zeit und Ort der Veranstaltung; Ansprechpartnerin
Das Seminar wird im direkt am Ende bzw. im Anschluss an die Vorlesungszeit des Sommersemesters 2023 als Blockveranstaltung angeboten. Details werden rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Vorbesprechung findet zu Semesterbeginn statt.
Das gewünschte Thema kann nach Anmeldung ab sofort bearbeitet werden; für Studierende, die ihre Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben wollen, gelten die gesonderten Vorgaben der SPO. Für sie wird ein neues Thema vorgegeben und die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen.
Wenn Sie sich für das Seminar anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Victoria Behrendt (victoria.behrendt"AT"uni-hamburg.de). Wir verteilen die Plätze nach dem Prinzip „first come first serve". Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten – wir teilen Ihnen im Anschluss das zu bearbeitende
Thema mit. Wer seine Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Felix (dagmar.felix"AT"uni-hamburg.de). Bitte beachten Sie: Frau Behrendt hat ab 13.2.2023 Urlaub; in dieser Zeit hilft Nina Tzankoff (nina.tzankoff"AT"uni-hamburg.de) weiter.
Vollständige Ankündigung (PDF)