Agathe-Lasch-Gastwissenschaftlerinnenprogramm 2025
20. März 2025
Mit der Einrichtung des Agathe-Lasch-Gastwissenschaftlerinnenprogramms verfolgt die Universität Hamburg das Ziel, Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu stärken und sichtbar zu machen. Die Gastwissenschaftlerinnen dienen als Role Models in Forschung und Lehre. Die Einrichtung der Gastprofessuren unterstützt zudem (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen der Universität Hamburg dabei, wissenschaftliche Netzwerke zu bilden und zu stärken. Ausgeschrieben werden zwei Gastprofessuren für Wissenschaftlerinnen aus dem In- und Ausland. Die Gastprofessuren werden entsprechend der Pauschale für Gastprofessuren vergütet, zzgl. Reise- und Sachmittel. Individuelle Regelungen sind möglich. Für eine Gastprofessur in Frage kommen Professorinnen, habilitierte Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlerinnen mit Habilitationsäquivalent (z.B. Juniorprofessorinnen, associate professors) aller Fachrichtungen aus dem In- und Ausland.
Mit dem Agathe-Lasch-Gastwissenschaftlerinnenprogramm ist ein drei- bis sechsmonatiger Aufenthalt an der Universität Hamburg im Wintersemester 2025/2026 verbunden. Während des Aufenthaltes wird eine aktive Beteiligung in der Forschung, Lehre und Gleichstellungsarbeit erwartet. Die genaue Ausgestaltung des Aufenthaltes erfolgt in Absprache zwischen der Gastprofessorin und der gastgebenden dezentralen Einheit. Vorschläge für Gastwissenschaftlerinnen können aus allen Fakultäten/Fachbereichen und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität Hamburg (ohne UKE) eingereicht werden. Zudem können sich potenzielle Gastwissenschaftlerinnen selbst bewerben, sofern sie die Unterstützung durch den Fachbereich oder die dezentrale Einheit haben.
Bewerbungen müssen folgende Angabe enthalten:
▪ Anschreiben mit Begründung des Vorschlags/der Bewerbung, sowohl bezogen auf die
Forschungsaktivitäten der Wissenschaftlerin als auch auf bestehende oder geplante
Verbindungen zur Universität Hamburg
▪ CV der Bewerberin
▪ Angaben zum geplanten Aufenthaltszeitraum und zur geplanten Einbindung an der
Universität Hamburg
▪ Angaben zu den voraussichtlich benötigten Sachmitteln (max. 5.000 € inkl.
Reisekosten)
▪ Unterstützungsschreiben der Fachbereichsleitung mit Zusicherung, dass die Person
einen Arbeitsplatz und ein adäquates Arbeitsumfeld bekommt
▪ Wenn möglich, Angaben zu Frauenanteilen an Studierenden und wissenschaftlichem
Personal im jeweiligen Fachbereich
Die Entscheidung über die Vergabe der Gastprofessuren trifft der Ausschuss für Gleichstellung des Akademischen Senats. Zu den Auswahlkriterien zählen die Begründung im Antrag des Fachbereichs/Fakultät bzw. der Bewerbung, die geplante Einbindung und die Frauenanteile an Studierenden und wissenschaftlichem Personal an der Universität Hamburg. Vorrang haben hierbei internationale Gastwissenschaftlerinnen.
Bewerbungen sind bis zum 07. April 2025 per Mail in der Stabsstelle Gleichstellung einzureichen:
gleichstellung"AT"uni-hamburg.de
Ausschreibung (PDF)
Call for Applications (PDF)