Magdalene-Schoch-Preis
24. Juni 2019, von Internetredaktion
3. Magdalene-Schoch-Preis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten von Studentinnen*
Zur gezielten Förderung begabter Frauen vergibt das Gleichstellungsreferat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg jährlich den Magdalene-Schoch-Preis. Pro Jahr wird eine Preisträgerin ausgezeichnet. Der Preis ist mit 500,00 EUR dotiert und wird auch in diesem Jahr von der Kanzlei Graf von Westphalen finanziert. Darüber hinaus gibt es für die Preisträgerin die Möglichkeit, ein Praktikum in der Kanzlei GvW Graf von Westphalen zu absolvieren.
Prämiert wird eine Seminararbeit oder Schwerpunktbereichshausarbeit einer Studentin der Fakultät aus dem WiSe 2018/19 oder SoSe 2019. Bewerbungen sind bei der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät (Gleichstellungsreferat, Fakultät für Rechtswissenschaft, Rothenbaumchaussee 33, 20146 Hamburg) fristgerecht bis zum 3. November 2019 einzureichen.
Für Deine Bewerbung benötigst Du:
• das aus gefüllte Bewerbungsformular,
• Deinen tabellarischen Lebenslauf,
• Kopien der bisher erworbenen Scheine/Notenübersicht aus STiNE,
• eine Kopie der Seminararbeit/Schwerpunktbereichshausarbeit inkl. Votum, und
• eine Kopie des Seminarscheins/der Schwerpunktbereichshausarbeit aus STiNE.
Das Bewerbungsformular sowie das Plakat können hier heruntergeladen werden.
Namensgeberin des Preises, der Bestandteil der Magdalene-Schoch-Programme ist, ist Maria Magdalene Schoch (1897-1987), die sich an der Universität Hamburg als erste Frau in Deutschland im Fach Rechtswissenschaft habilitiert hat.
Gespendet von
1. Magdalene-Schoch-Preis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten von Studentinnen*
Am 17. Januar 2018 hat das Gleichstellungsreferat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg den Magdalene-Schoch-Preis vergeben. Die diesjährige Preisverleihung fand bei GvW Graf von Westphalen Hamburg in der Alten Post statt.
Prämiert wurde die Hamburger Jura-Studentin Charlotte Wendland für ihre herausragende Seminararbeit zum Thema „Das Bereicherungsrecht im europäischen Internationalen Privatrecht – Die Behandlung der Eingriffskondition und ihrer europäischen Geschwister“. Eine Kommission, bestehend aus Prof. Dr. Dagmar Felix (Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht), Prof. Dr. Mareike Schmidt (Juniorprofessur für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik), Prof. Dr. Florian Jeßberger (Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte der Universität Hamburg und Prodekan der Fakultät für Rechtswissenschaft) und Anne Dienelt (Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät), hat aus zahlreichen Bewerbungen die Arbeit der Siegerin ausgewählt.