Magdalene Schoch
Foto: UHH / Universitätsgeschichte
Magdalene Schoch
Die Namensgeberin für das Magdalene-Schoch-Mentoring, Maria Magdalene Schoch (1897-1987), war die erste Frau in Deutschland, die sich im Fach Rechtwissenschaft habilitierte, und das an der Jur. Fakultät in Hamburg. Ihre umfassenden Forschungsleistungen werden regelmäßig rezipiert und werden als bedeutend angesehen.
Magdalene Schoch studierte ab 1916 Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg und promovierte dort 1920 über „Die englische Kriegsgesetzgebung gegen feindliche Gesellschaften, insbesondere die Zwangsliquidation durch das Handelsamt nach der Trading with the Enemy Act“. 1903 war es in Bayern erstmals Frauen gestattet, ein Studium aufzunehmen. Erst ab 1908 durften Frauen überall in Deutschland studieren, so dass Magdalene Schoch häufig als einzige Frau im Hörsaal anzutreffen war. Nach ihrer Promotion arbeitete sie als Assistentin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg und unterstützte ihren an die Universität Hamburg berufenen Doktorvater Albrecht Mendelssohn Bartholdy beim Aufbau des Seminars für Auslandsrecht und internationales Privat- und Prozessrecht. Nebenbei wirkte sie am 1923 von Mendelssohn Bartholdy gegründeten Institut für Auswärtige Politik mit.
Magdalene Schoch wurde 1932 zur ersten Privatdozentin der rechtswissenschaftlichen Fakultät mit einem einstimmigen Votum ernannt. Ihre Habilitationsschrift, die damals wie heute rezipiert wird, trägt den Titel „Klagbarkeit, Prozessanspruch und Beweis im Licht des internationalen Rechts. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Qualifikation“. 1937 emigrierte Magdalene Schoch in die USA, nachdem sie einen Eintritt in die NSDAP verweigerte und sich stark in ihrer Forschungs- und Lehrfreiheit eingeschränkt sah.
Sie nahm eine Stelle an der Harvard University als Assistentin an. 1943 wurde sie amerikanische Staatsbürgerin und wechselte nach Washington, wo sie im Office of Economic Welfare und in der Foreign Economic Administration als Expertin tätig war. Im Anschluss arbeitete sie im US-Justizministerium, wo sie bis zur Abteilungsleiterin aufstieg. Bis zu ihrem Tod 1987 blieb sie aktiv als Anwältin und Gutachterin tätig.
(Quelle: Ulrike Lembke, Dana-Sophia Valentiner: Magdalene Schoch – die erste habilitierte Juristin in Deutschland. In: Hamburger Rechtsnotizen. Zeitschrift der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg. 2012, S. 93–100)
Literaturauswahl zu Magdalene Schoch:
Ulrike Lembke: Magdalene Schoch (1897-1987). Erste habilitierte Juristin und „freiwillige“ Emigrantin. In: Streitbare Juristinnen. Hrsg. Kritische Justiz, 1. Auflage, Baden-Baden 2016, S. 446 – 467.
Ulrike Lembke, Dana-Sophia Valentiner: Magdalene Schoch – die erste habilitierte Juristin in Deutschland. In: Hamburger Rechtsnotizen. Zeitschrift der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg. Hamburg 2012, S. 93–100.
Rainer Nicolaysen: Für Recht und Gerechtigkeit über das couragierte Leben der Juristin Magdalene Schoch (1897–1987). In: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Band 92, Hamburg 2006, S. 113–143.
Oeter, Stefan: Magdalene Schoch und die Hamburger Universität – Eine (ungewöhnliche) Wissenschaftskarriere der 1920er und 1930er Jahre. In: Hamburger Universitätsreden 16, Hrsg. die Präsidentin der Universität Hamburg, Hamburg 2008, S. 23-41.