Reisekostenübernahme für wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
Foto: www.mediaserver.hamburg.de / Christian Spahrbier
Die Fakultät bietet wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen nach Ausschöpfung des regulären Reisekostenbudgets für die aktive Teilnahme an Konferenzen und Seminaren u.a. die Übernahme von Reisekosten in Höhe von 300,00 EUR an. Um dies in Anspruch zu nehmen, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Dienstreiseantrag
- Einladung zu der Konferenz sowie das dazugehörige Programm
- eine kurze Stellungnahme zur aktiven Teilnahme (muss kein eigener Vortrag sein)
Diese Unterlagen sind per Mail zu senden an: gleichstellung.jura"AT"uni-hamburg.de.
Lehrveranstaltungen der Fakultät (auch im Ausland) können leider nicht unterstützt werden.
Bei Dienstreisen von wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Habilitierenden und Junior-Professorinnen und -Professoren kann das Gleichstellungsreferat auf Antrag die tatsächlichen Reise- und Übernachtungskosten in Höhe von maximal 300 € jährlich für eine Begleitperson zur Kinderbetreuung erstatten.