Kinderbetreuung
Foto: UHH / Sukhina
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg möchte die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie unterstützen. Im Gleichstellungsplan der Fakultät sind deshalb unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung von Kinderbetreuungsangeboten und zur Unterstützung von Pfelgeaufgaben generell vorgesehen.
Reguläre Betreuung und Pflege versagt unter anderem dann, wenn Wissenschaftler*innen zwingend Aufgaben außerhalb der regulären Dienstzeiten übernehmen müssen, z.B. bei Dienstreisen, Veranstaltungen am Wochende etc. Es müssen dann an den Bedürfnissen der Kinder und der Eltern oder der zu pföegenden Person orientierte zusätzliche individuelle Angebote geschaffen werden, die zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden sind. Hier möchte die Fakultät insbesondere die Nachwuchswissenschaftler*innen mit Eltern- und/ oder Pflegeverantwortung unterstützen und sich an den zusätzlich entstandenen Kosten beteiligen.
Für die Beteiligung an den zusätzlichen entstandenen Kosten für die Kinderbetreuung oder Notfallbetreuung für eine zu pflegende Person iHv 300,00 EUR pro Semester für Mitarbeitende der Fakultät sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die Betreuung muss außerhalb der regulären Dienst-/Arbeitszeit stattfinden (in der Regel wochentags vor 8.00 Uhr und nach 17.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen).
- Diese Tätigkeit außerhalb der regulären Dienst-/Arbeitszeit muss unvermeidbar gewesen sein.
- Es muss sich um eine Fremdbetreuung handeln - die Betreuung durch Familienangehörige kann in der Regel nicht unterstützt werden.
- Die Fremdbetreuung muss die einzige Möglichkeit zur Sicherung der Versorgung des Kindes bzw. der zu pflegenden Person gewesen sein.
- Für den Fall der Kinderbetreuung: Es muss sich um die Betreuung von Kindern handeln, für die ein Sorgerecht besteht und die zu betreuenden Kinder sollten nicht älter als 14 Jahre als sein.
- Antragsteller/in dürfen nur Mitglieder der Jur. Fakultät der Universität Hamburg sein.
Studierende der Fakultät mit Kind oder Pflegeaufgaben im Allgemeinen können ebenfalls in Notfällen, insbesondere bei Schließtagen der Kindertagesstätte oder Wochenendseminaren der Fakultät, einen Zuschuss zur Kinderbetreuung iHv 300,00 EUR pro Semester beantragen.
Die Unterlagen für die Beantragung samt Begründung, welche auf die oben benannten Voraussetzungen eingeht, sowie Belege (es reicht hier eine Honorarvereinbarung mit der betreuenden Person, die auch unter die Kleinunternehmerregelung fallen kann) sind an das Gleichstellungsreferat zu richten.
Bei Dienstreisen von wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Habilitierenden und Junior-Professorinnen und -Professoren kann das Gleichstellungsreferat auf Antrag die tatsächlichen Reise- und Übernachtungskosten in Höhe von maximal 300 € jährlich für eine Begleitperson zur Kinderbetreuung erstatten.
Daneben gibt des den Betreuungsfonds der Stabstelle Gleichstellung. Weitere Informationen dazu hier.