Promotionspreis für abgeschlossene Promotionen mit Genderbezug
Um die wissenschaftliche Debatte zu gender- und gleichstellungsrelevanten Fragen in der Rechtswissenschaft zu fördern, wird alle zwei Jahre – unabhängig von dem Geschlecht promovierenden Person – ein Promotionspreis für ein abgeschlossenes Promotionsvorhaben an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg mit Genderbezug vergeben. Die Vergabe erfolgt durch das Dekanat auf Vorschlag des Gleichstellungsreferats und wird nach der Qualität der Doktorarbeit, u.a. ausgewiesen durch die beiden Voten und durch ein weiteres Gutachten einer Professorin oder eines Professors über den Bezug zu Gender- und/oder Gleichstellungsfragen, vergeben. Der Preis ist als Druckkostenzuschuss i.H.v. 3.000,00 EUR ausgeschrieben.
Die Auswahl erfolgt vorrangig nach der in der Promotion erbrachten Leistung, sowie der expliziten Behandlung von Gender- und/oder Gleichstellungsfragen. Die Arbeit muss sich dabei nicht schwerpunktmäßig mit der Thematik auseinandersetzen, es reicht vielmehr, wenn mind. ein Kapitel in dem Themengebiet angesiedelt ist. Eingereicht werden können abgeschlossene Dissertationen aus den Jahren 2022, 2023 und (bis Oktober abgeschlossene) aus 2024. Die promovierende Person muss die Disputation als Teil des Promotionsverfahrens bereits abgelegt haben.
Einzureichen bei der Bewerbung sind folgende Unterlagen:
- Anschreiben mit Begründung des Genderbezugs und dessen Relevanz für die Arbeit,
- Exposé der Dissertation,
- Dissertation als pdf-Dokument,
- Lebenslauf,
- beide Voten zur Dissertation, und
- ein Gutachten zum Gleichstellungs- und Genderbezug von einer Professorin und/oder einem Professor.
Die Bewerbungen sind beim Gleichstellungsreferat der Fakultät fristgerecht zum 31. Oktober 2024 per Email in einem PDF-Dokument (exkl. der Dissertation) an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de einzureichen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Gleichstellungsreferat. Kontakt: gleichstellung.jura@uni-hamburg.de(julia.panzer"AT"uni-hamburg.de).
*Wichtig ist, dass in mindestens einem der Gutachten der Genderbezug der Promotion thematisiert und bewertet wird. Sollte dies in einem der beiden "regulären" Gutachten bereits geschehen, sind diese ausreichend. Ansonsten wird ein weiteres Gutachten benötigt, dass insbesondere darauf eingeht.
Verleihung des Promotionspreises für Dissertationen mit Genderbezug an Dr. Valérie Suhr und Dr. Dana Valentiner am 28. Juni 2022 um 16 Uhr (s.t.) in Raum A 131 im Rechtshaus
Am 28. Juni 2022 wurde der Magdalene-Schoch-Promotionspreis für Dissertationen mit Genderbezug an Dr. Valérie Suhr und Dr. Dana Valentiner verliehen. Der Preis ist mit einem Druckkostenzuschuss in Höhe von 3.000 EUR dotiert und wird alle zwei Jahre für Dissertationen ausgelobt, die sich intensiv und gewinnbringend mit genderbezogenen Themen auseinandersetzen.
Dr. Valérie Suhrs Arbeit trägt den Titel „Protection of Sexual and Gender Minorities Through International Criminal Law”. Sie geht darin auf die völkerstrafrechtliche Strafbarkeit der systematischen Verfolgung von homosexuellen, bisexuellen, trans- und intersexuellen sowie transgeschlechtlichen Menschen und wagt damit einen Blick nicht nur über die Landes- und Disziplingrenzen hinaus, sondern auch in Bereiche, die gerade erst überhaupt langsam in der Mainstream-Debatte ankommen. Den Magdalene-Schoch-Promotionspreis hat sie damit mehr als verdient.
Dr. Dana Valentiners Arbeit „Das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Zugleich eine gewährleistungsdogmatische Rekonstruktion des Rechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ transzendiert nicht weniger imposant das zentrale Verfassungsrecht, indem sie auch völkerrechtliche Menschenrechtsgewährleistungen und die Perspektiven der Geschlechter- und Sexualwissenschaften einbezieht und fruchtbar macht. Auch Dr. Valentiners Arbeit ist hochaktuell und wird es wohl noch eine ganze Weile bleiben. Sie mit dem Magdalene-Schoch-Promotionspreis auszuzeichnen ist daher nicht nur eine Würdigung des Erfolgs, sondern auch gewissermaßen eine Investition in ein nachhaltiges wissenschaftliches Fundament für die kommenden Debatten rund um Verfassung, Sex und Geschlecht.
Wir gratulieren den Preisträgerinnen, Dr. Valérie Suhr und Dr. Dana Valentiner, ganz herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung!
Verleihung des Promotionspreises für Dissertationen mit Gender-Bezug an Dr. Leonie Steinl
Am 8. Mai 2019 wurde zum ersten Mal der Magdalene-Schoch-Promotionspreis für Dissertationen mit Gender- Bezug verliehen. Dr. Leonie Steinl erhielt den Preis für ihre Dissertation “Child Soldiers as Agents of War and Peace: A Restorative Transitional Justice Approach to Accountability for Crimes under International Law“. Der Preis ist mit einem Druckkostenzuschuss in Höhe von 3.000 EUR dotiert und wird laut Gleichstellungsplan 2016-2020 alle zwei Jahre ausgelobt.
Nach einer Begrüßung durch die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hamburg, Frau Dr. Angelika Paschke-Kratzin, und die Gleichstellungsbeauftragte der juristischen Fakultät, Frau Anne Dienelt, hielt Prodekan Prof. Dr. Markus Kotzur eine kurze Laudatio auf die Preisträgerin und ihre Arbeit. Daraufhin gab die Preisträgerin selbst einen Einblick in ihre Arbeit.
Dr. Leonie Steinl beschäftigt sich sich in ihrer Arbeit mit Krieg und Frieden, mit Restorative Justice, und der problematischen Vorstellung von Kindern als geschlechtsneutral und der Gleichsetzung von Kindern und Frauen als einer passiven Opfergruppe, während Gewalt als etwas hypermaskulines wahrgenommen werde. Kindersoldat*innen handelten nicht immer auf Grund von Zwang oder Fremdbestimmung. Es könne sein, dass sie sich in einer (materiell) ausweglosen Lage befinden, nach Macht streben oder Abenteuer und Ansehen suchen. Das passiv victim narrative führt dazu, dass Kindersoldat*innen nicht als ernstzunehmende politische Akteure in bewaffneten Konflikten eingeordnet würden, verhindere ein auf den Grundgehen der möglicherweise legitimen Gründe der Kinder, sich selbst an Konflikten zu beteiligen und erschwere laut Steinl somit die Konfliktprävention- und Bekämpfung allgemein. Als Lösung für all diese Problemfelder schlägt Dr. Steinl anstelle des traditionellen retributiven Strafverfahrens einen restorative und transitional Ansatz vor, der den Bedürfnissen der Beteiligten am ehesten gerecht werden kann.
Eine gelungene Arbeit, meint Prof. Dr. Markus Kotzur: Sie sei innovativ, vielseitig und beschäftige sich mit einer Fragestellung, die sich zunächst nicht aufdrängen würde.
An dieser Stelle erneut herzlichen Glückwunsch an die Preisträgerin, Dr. Leonie Steinl!