Promotion
Voraussetzungen, Bewerbung
Es werden Promotionsvorhaben in den Forschungsgebieten des Lehrstuhls, d.h. insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht betreut. Besonderes Interesse besteht dabei an Themen mit einem Fokus auf dem Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie der privaten Normdurchsetzung (private enforcement). Bei der Eingrenzung und Präzisierung der Themen wird gerne Hilfestellung gegeben; grundsätzlich ist die Themenfindung aber bereits essenzieller Bestandteil der Promotionsleistung.
Regelvoraussetzung für die Promotion ist nach der Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg eine Erste juristische Prüfung oder ein gleichwertiger Abschluss mit mindestens „vollbefriedigend“, d.h. 9,00 Punkten. Zusätzlich muss für den Zulassungsantrag ein Seminarschein mit einer Bewertung von mindestens „vollbefriedigend“ vorliegen. Ein zweiter Seminarschein muss spätestens mit der Dissertation eingereicht werden.
Wenn Sie Interesse an einer Promotion haben und die Regelvoraussetzungen der Universität Hamburg erfüllen, senden Sie Ihre Promotionsanfrage bitte zusammen mit Ihrem Lebenslauf, dem Zeugnis Ihrer Ersten (und falls vorhanden auch Zweiten) juristischen Prüfung, mindestens einem Seminarschein und einem ein- bis zweiseitigen Exposé in einer PDF-Datei per E-Mail an roberta.porchietto@uni-hamburg.de.