Klausur und mündliche Prüfung
Die Klausur im SPB XII wird jährlich an zwei Terminen – einmal im März und einmal im August – angeboten. Informationen zu den genauen Klausurterminen entnehmen Sie bitten den Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Rechtswissenschaft zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Prüfungsgegenstand kann der gesamte Pflichtfachstoff des Schwerpunktbereiches sein. Wir empfehlen deshalb, die Klausur erst am Ende des zweiten Schwerpunktbereichssemesters zu schreiben.
Die Ladung zur mündlichen Prüfung erfolgt von Amts wegen. Geladen werden kann nur, wer die SPB-HA bereits bestanden (also das Ergebnis erhalten) und die Klausur bereits geschrieben hat (Studierende, die vor dem 13.12.2021 zur SPB-Prüfung zugelassen wurden, können nur geladen werden, wenn auch das Klausurergebnis bereits mitgeteilt oder ein Antrag auf vorzeitige Ladung gestellt wurde). Die Prüfung erfolgt als Gruppenprüfung mit bis zu fünf Prüflingen durch eine Prüfungskommission bestehend aus zwei Prüfenden und dauert mindestens 15 Minuten pro Prüfling. Prüfungsgegenstand kann der gesamte Pflichtfachstoff des Schwerpunktbereiches sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den Seiten des Prüfungsamtes zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung.