Doctoral Thesis Award
Doctoral Thesis Award of the Faculty of Law, Universität Hamburg to support outstanding doctoral and early career researchers
The Faculty awards a prize for the best doctoral thesis as selected by a jury made up of the executive directors.
The jury chooses one of the dissertations awarded the highest grade (summa cum laude) to receive the prize. The doctoral candidate must also have taken the oral exam as part of the doctoral procedure within the last year since the graduation ceremony of the previous course.
The prize is awarded yearly as part of the graduation ceremony taking place at the start of May.
Promotionspreis 2018
Am 2. Mai 2018 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhält Herr Dr. Markus Abraham für seine Dissertationsschrift mit dem Titel: "Sanktion, Norm, Vertrauen. Zur Bedeutung des Strafschmerzes". Prof. Dr. Jochen Bung hat die Arbeit betreut; Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli das Zweitgutachten erstattet. Der Untertitel fokussiert eine allgemein-strafrechtliche Frage von fundamentaler Bedeutung. Sie liegt in der Konsequenz unübersehbarer Zivilisierungstendenzen von Sanktionensystem und Strafzumessungspraxis und lautet: Ist Strafe ohne Strafschmerz denkbar? Diese Frage wird in der herkömmlichen Strafzweckdebatte mit ihrem klassischen Antagonismus von Retribution und Prävention nicht gelöst, allenfalls verdrängt. Zwischen Schuldausgleichs- oder Vorbeugungszwecken und dem Medium einer strafenden Schmerzzufügung existiert keine prästabilierte Harmonie. Der eigentlichen Untersuchung des "Strafschmerzes" und seiner Legitimation stellt der Verfasser eine eingehende Topik alltagssprachlicher Einschätzungen von Strafe voran. Die anschließende Analyse der strafrechtstheoretischen Begründungsvorschläge wirft ihren Verfechtern vor, in mehr oder minder raffinierten Reformulierungen einer Alltagsphrase steckenzubleiben: "Wer nicht hören will, muss fühlen".
- Den zweiten Preis erhielten sowohl Herr Dr. Tobias Pielow als auch Frau Dr. Susanne Reil.
- Ausgezeichnet wird Herr Dr. Tobias Pielow für seine Arbeit mit dem Titel "(Medien-) Öffentliches Strafverfahren". Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Florian Jeßberger betreut; das Zweitgutachten hat Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute erstattet. Das Thema der Dissertation betrifft eine im Ausgangspunkt "klassische" Schlüsselfrage des Strafrechts und der Strafrechtspflege, die angesichts des hochdynamischen Wandels der Rahmenbedingungen - durch die Massenmedialisierung, durch die Digitalisierung, durch den "Siegeszug" der audiovisuellen Berichterstattung - einen frischen Blick durchaus verträgt. "Disziplinär" siedelt das Thema der Dissertation an der Schnittstelle von Strafverfahrensrecht, Strafrechtstheorie, Kriminologie, Verfassungsrecht und Medientheorie. Schon dieses ungewöhnlich breite,i.e.S. interdisziplinäre Fächerspektrum belegt, wie anspruchsvoll das Unterfangen ist, das der Verfasser mit seiner Dissertation in Angriff genommen - und glänzend bewältigt hat. Es handelt sich nach Auffassung der Jury um ein Stück handwerklich tadelloser, in der juristischen Argumentation ebenso anspruchsvoller wie souveräner, rechtspolitisch ambitionierter, von einem hohen Reflexionsniveau gekennzeichneter und in vielen Teilen hochinnovativer rechtswissenschaftlicher Forschung. Die im Verlag Mohr Siebeck verlegte Dissertation steht damit im besten Sinne für das Programm der Albrecht-Mendelssohn-Bartholdy Graduate School of Law, in deren Kontext sie entstanden ist.
- Ebenfalls mit einem zweiten Preis ausgezeichnet wird Frau Dr. Susanne Reil für ihre im Lit Verlag erschienene Arbeit mit dem Titel "Geldleistungen im gegliederten Sozialsystem. Die soziale Sicherung bei Störungen der Leistungsfähigkeit". Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Dagmar Felix als Erstgutachterin und Prof. Dr. Judith Brockmann als Zweitgutachterin betreut. - Menschen bestreiten ihren Lebensunterhalt durch Arbeit. Nach wie vor ist die eigene Erwerbstätigkeit für viele Menschen die maßgebliche Unterhaltsquelle. Eine Erwerbstätigkeit setzt aber die Leistungsfähigkeit der Betroffenen voraus, die vielen Menschen fehlt. Krankheit und Arbeitslosigkeit sind dabei nur zwei der bekanntesten Risiken. Das Sozialrecht hält eine Vielzahl von Ansprüchen auf Geldleistungen für den Fall einer gestörten Leistungsfähigkeit bereit. Zum einen sollen die Betroffenen einen möglichst nahtlosen sozialen Schutz genießen. Zum anderen soll es aber auch nicht zu einer sozialstaatlich bedenklichen Übersicherung kommen; es gilt also, sozialpolitisch nicht zu rechtfertigende Doppelleistungen zu vermeiden. Frau Reil verfolgt mit ihrer Arbeit das ehrgeizige Ziel, das vielfach gegliederte Sozialsystem in seiner Gesamtheit mit Blick auf jene Sozialleistungen zu systematisieren und zu bewerten, die aufgrund einer gestörten Leistungsfähigkeit der Betroffenen gewährt werden. Allein angesichts der immensen Zahl an einschlägigen Normen ist dieses Vorhaben schon ausgesprochen anspruchsvoll. Die Abgrenzung zu anderen, möglicherweise auch einschlägigen „Konkurrenznormen“ macht das Vorhaben wegen der Vielzahl unterschiedlicher Regelungstechniken zu einer kaum zu überschätzenden Leistung. Noch letzte Details werden erörtert, ohne darüber die große Linie zu verlieren. Frau Reil hat die sich selbst gestellte Mammutaufgabe mit Bravour gelöst und eine auch für die Praxis extrem hilfreiche Systematisierung vorgelegt, die letztlich weit über das Sozialrecht hinausweist.
Promotionspreis 2017
Am 3. Mai 2017 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
Mit dem ersten Preis wurden dieses Jahr zwei Doktorandinnen und ein Doktorand ausgezeichnet: Frau Dr. Sophie-Isabelle Horst, Frau Dr. Leonie Steinl und Herr Dr. Jan Hövermann.
- Frau Dr. Sophie-Isabelle Horst wurde für ihre Arbeit „Das Spannungsverhältnis zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit“ ausgezeichnet. Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Mankowski betreut; das Zweitgutachten hat Prof. Dr. Brödermann erstattet.
- Frau Dr. Leonie Steinl wurde für ihre Arbeit „Child Soldiers as Agents of War and Peace – A restorative Transitional Justice Approach to Accountability for Crimes under International Law” geehrt, welche von Prof. Dr. Jeßberger betreut und von Prof. Dr. Werle zweitbegutachtet wurde.
- Herr Dr. Jan Hövermann wurde für seine Arbeit mit dem Titel „Recht und Elektrizität – Der juristische Sachbegriff und das Wesen der Elektrizität 1887 bis 1938“ ausgezeichnet. Prof. Dr. Repgen hat die Erstbetreuung übernommen. Zweitgutachter war Prof. Dr. Trute.
Promotionspreis 2016
Am 4. Mai 2016 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Herr Dr. Jan Christoph Bublitz für die Arbeit "Die Psyche im Recht". Prof. Dr. Reinhard Merkel hat die Arbeit betreut, Prof. Dr. Peter Wetzels war als Zweitgutachter beteiligt. Seine zentralen Thesen hat Herr Bublitz in zehn, teils in deutscher, teils in englischer Sprache verfassten Abhandlungen entwickelt, welche die neue Rechtsposition in unterschiedlichen juristischen Kontexten begründen und präzisieren. Zusammengehalten und fundiert werden diese Beiträge durch eine zusätzliche eingehende Studie „zur rechtlichen Stellung der menschlichen Psyche“, mit der der Verfasser das von ihm sog. „geistige Band“ seiner spezieller gefassten Beiträge formuliert. Beide Dissertationsgutachter attestieren Herrn Bublitz die Vorlage einer habilitationswürdigen Leistung.
- Den zweiten Preis erhielten sowohl Frau Dr. Lena Groth als auch Herr Dr. Thomas Weigelt.
- Frau Dr. Groth wurde für die Arbeit "Globales Finanzmarktrecht gegen Terrorismusfinanzierung" ausgezeichnet. Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Marion Albers betreut; das Zweitgutachten hat Prof. Dr. Markus Kotzur erstattet. Besondere Hervorhebung verdient, dass die Preisträgerin zugleich Absolventin der Doktorandenschule der Fakultät ist, der Albrecht-Mendelssohn-Bartholdy Graduate School of Law. Frau Groth leistet auf breiter Literaturbasis einen originären und innovativen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte und ist in methodischer Hinsicht auch interdisziplinär anschlussfähig. Die Arbeit ist mit theoretischem Anspruch verfasst und reflektiert zugleich mit Realitätssinn das politisch Machbare.
- Herr Dr. Weigelt wurde für die Arbeit "Die wachsende Stadt als Herausforderung für das Recht – Eine Untersuchung der baurechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Instrumente zum Erhalt und zur Schaffung heterogener Bevölkerungsstrukturen in der Innenstadt am Beispiel des Berliner Mietwohnungsmarktes" ausgezeichnet. Prof. Dr. Ivo Appel hat die Erstbetreuung übernommen. Zweitgutachter war Prof. Dr. Reinhard Bork. Die Jury kam zu dem Ergebnis, dass der Verfasser seine weit ausgreifende Materie mit Bravour durchdrungen und sich als ebenso überragend kenntnisreicher wie originell assoziierender Fachmann für die vielschichtigen Zusammenhänge erwiesen hat.
Promotionspreis 2015
Am 6. Mai 2015 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielten sowohl Herr Dr. Gunnar Helmers als auch Herr Dr. Eike Westermann.
Herr Dr. Helmers wurde für seine Arbeit „Möglichkeit und Inhalt eines ‚Notstandrechts‘. Eine grundlegende Untersuchung; zugleich ein Beitrag zur ‚kantischen‘ Rechtsphilosophie“, ausgezeichnet, welche von Prof. Dr. Köhler betreut und von Prof. Dr. Merkel zweitbegutachtet wurde.
Herr Dr. Westermann überzeugte die Jury mit seiner Arbeit „Legitimation im europäischen Regulierungsbund.“ Betreuer war Prof. Dr. Trute, Zweitbegutachter Prof. Dr. Hatje.
- Mit dem dritten Preis wurde Frau Dr. Lena-Maria Möller für ihre Arbeit "Auf dem Weg zu einem modernen Recht für die Familie? Eine Studie zur Kodifikation des Ehe-, Scheidungs- und Kindschaftsrechts in Bahrain, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten" ausgezeichnet.
Betreuer war Herr Prof. Dr. Jürgen Basedow. Die Zweitbegutachtung führte Herr Prof. Dr. Ebert durch.
Promotionspreis 2014
Am 7. Mai 2014 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Herr Dr. Gunnar Kallfaß für seine Arbeit „Von der Marköffnung um unverfälschten Wettbewerb fü Dienstleister unter dem GATS? Regeln zur Schaffung und Erhaltung von Wettbewerbsmärkten und gemeinwohlbezogene Eingriffe des Staates“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Stefan oeter betreut und von Herrn Prof. Dr. Armin Hatje zweitbegutachtet.
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Der zweite Preis wurde Frau Dr. Dana Constantin für ihre Arbeit „Limits to Targeting in Armed Conflict – The Principles of Distinction between Combatants and Civilians, Humanity and Military Necessity “ zuerkannt.
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Thomas Bruha betreut. Die Zweitbegutachtung übernahm Herr Prof. Dr. Stefan Oeter. -
Den dritten Preis erhielt Herr Dr. Nils-David Ullrich für seine Arbeit „Finanzierungslücken bei medizinischen Innovationen? Rechtliche Rahmenbedingungen der Finanzierung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie innovativer Arzneimittel“. Die Arbeit wurde von Frau Prof. Dr. Dagmar Felix betreut und von Herrn Prof. Dr. Ulrich Ramsauer zweitbegutachtet.
Promotionspreis 2013
Am 8. Mai 2013 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Frau Dr. Cathrin Zengerling für ihre Arbeit : „Greening Jurisprudence – Environmental NGOs before International Courts, Tribunals and Compliance Committees“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Koch betreut und von Herrn Prof. Dr. Stefan Oeter zweitbegutachtet.
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Ebenfalls den ersten Preis erhielt Frau Dr. Lisa Moos für ihre Arbeit „Individualrechtsschutz gegen menschenrechtswidrige, hoheitliche Maßnahmen von Übergangsverwaltungen der Vereinten Nationen am Beispiel der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo“.
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Stefan Oeter betreut. Die Zweitbegutachtung übernahm Herr Prof. Dr. Florian Jeßberger. -
Den dritten Preis erhielt Herr Dr. Philipp Rock für seine Arbeit „Ökonomische Analyse des Betrugs in gegenseitigen Vetragsverhältnissen“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Michael Adams betreut und von Herrn Prof. Dr. Thomas Eger zweitbegutachtet.
Promotionspreis 2012
Am 2. Mai 2012 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Herr Dr. Christian Alexander Melischek für seine Arbeit „The Relevant Market in Antitrust Law and Product Likeness in International Trade Law (GATT). A Comparative Economic Analysis“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Peter Behrens betreut und von Herrn Prof. Dr. Thomas Eger zweitbegutachtet.
- Der zweite Preis wurde Herrn Dr. Christian Heidfeld für seine Arbeit „Die dezentrale Durchsetzung des WTO-Rechts in der Europäischen Union“ zuerkannt.
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Armin Hatje betreut. Die Zweitbegutachtung übernahm Herr Prof. Dr. Jürgen Basedow. - Den dritten Preis erhielt Herr Dr. Jan Hendrik Kolberg für seine Arbeit „Das Jüngste Gericht: Rezeption des US-amerikanischen Teen-Courts im deutschen Jugendstrafrecht“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Peter Wetzels betreut und von Herrn Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen zweitbegutachtet.
Promotionspreis 2011
Am 4. Mai 2011 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis verleiht die Fakultät auf Vorschlag der Jury in diesem Jahr an Frau Dr. Stefanie Bock für ihre Arbeit "Das Opfer vor dem Internationalen Strafgerichtshof". Prof. Dr. Rainer Keller hat die Arbeit betreut, Prof. Dr. Peter Wetzels war als Zweitgutachter beteiligt.
Die Arbeit von Frau Bock verbindet zwei zentrale Topoi der neueren Strafrechtsentwicklung - die Stellung und Rolle des Opfers im Strafverfahren auf der einen Seite und die Kristallisation eines völkerrechtlichen Strafrechts auf der anderen Seite, welche mit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes ihren Höhepunkt und vorläufigen Abschluss gefunden hat. Anlass und Ausgangspunkt der Untersuchung ist das ambitionierte, "opferfreundliche" Regime des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes. Besondere praktische Schwierigkeiten, welche auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht außer Acht lassen kann, ergeben sich nicht zuletzt aus der regelmäßig erheblichen, bisweilen unüberschaubaren Zahl der Opfer von Völkerrechtsverbrechen, wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Frau Bocks gründliche und instruktive Untersuchung ist gekennzeichnet durch die sichere Beherrschung der theoretischen Grundlagen von Strafrecht und Völkerrecht sowie die durchgängige Einbeziehung der empirischen Dimension der Problematik. Das besondere Verdienst Frau Bocks besteht nach Auffassung der Jury darin, das Feld relevanter Probleme in seiner ganzen Breite vermessen und damit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Erschließung eines praktisch bedeutsamen und theoretisch innovativen Bereichs der neueren Strafrechtsentwicklung geleistet zu haben: Grundlagenforschung im besten Sinne des Wortes. - Den zweiten Preis erkennt die Fakultät auf Vorschlag der Jury Frau Dr. Hildrun Siepmann für ihre Arbeit "Selbstbehalt bei Verbriefungen: Institutionenökonomische Analyse, rechtliche Rezeption und effektive Umsetzung" zu, die von Herrn Jun.-Prof. Dr. Patrick C. Leyens betreut wurde. Zweitgutachter war Herr Prof. Dr. Robert Freitag.
Bei der Dissertation von Frau Siepmann handelt es sich um ein hoch aktuelles und sehr kontrovers diskutiertes Thema aus dem Bereich des Bankenaufsichtsrechts und der Finanzmarktregulierung. Die Verbriefung von Kreditforderungen hat sich in den Jahren vor der Finanzkrise stark erhöht und wird auch als einer der möglichen Entstehungsgründe der Krise diskutiert. Das hängt mit der Janusköpfigkeit der Verbriefungen zusammen, die es einerseits ermöglichen, Risiken zu diversifizieren, die aber andererseits auch Anreize geschaffen haben, übermäßige Risiken einzugehen und diese zu externalisieren. Der Vorschlag eines Selbstbehalts setzt genau an diesen Fehlanreizen an und wurde deshalb in die Bankenrichtlinie von 2009 aufgenommen. Die Arbeit von Frau Siepmann verbindet in exzellenter Weise rechtliche, vergleichende und ökonomische Aspekte, um die Wirkungen eines Selbstbehaltes zu untersuchen. Sie führt die Diskussionsstände im Versicherungs-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht mit Blick auf die Bankenregulierung zusammen. Ergebnis ist ein eigener Vorschlag zur Änderung der Bankenrichtlinie. Frau Siepmann hat eine innovative, glänzend strukturierte Arbeit vorgelegt, die für Juristen und Ökonomen gleichermaßen lesenswert ist und sicher Eingang in den politischen Prozess finden wird. - Den dritten Preis erhält Herr Dr. Arne Pilniok für seine Arbeit "Governance im europäischen Forschungsförderverbund: eine rechtswissenschaftliche Analyse der Forschungspolitik und Forschungsförderung im Mehrebenensystem". Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute betreut und von Herrn Prof. Dr. Stefan Oeter zweitbegutachtet.
Mit dem Leitbild des gemeinsamen Europäischen Forschungsraumes hat die europäische Forschungspolitik und Forschungsförderung erheblich an Relevanz gewonnen. Zugleich hat sie sich rechtlich und faktisch deutlich verändert. Als ein eher selten untersuchtes Feld zeichnete sie sich dabei jedenfalls bislang durch eine ausgeprägte Unübersichtlichkeit aus. Herr Pilniok setzt in seiner Analyse das Modell des europäischen Verwaltungsverbundes und den Governance-Ansatz ein und findet sowohl in den Grundlinien als auch im Detail stimmige Antworten auf ein breit gefächertes Spektrum komplexer Fragen. Rechtsdogmatische und rechtstheoretische Überlegungen werden hier ebenso souverän miteinander vernetzt wie rechtswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Ansätze. Mit ihrem eigenständigen Zugriff und den vielfältigen innovativen Ergebnissen bietet die Arbeit nach Auffassung der Jury in mehrfacher Hinsicht einen herausragenden wissenschaftlichen Ertrag.
Promotionspreis 2010
Am 5. Mai 2010 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Herr Dr. Roland Broemel für seine Arbeit "Strategisches Verhalten in der Regulierung - Zur Herausbildung eines Marktgewährleistungsrechts in den Netzwirtschaften".
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute betreut und von Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur zweitbegutachtet. Die Jury hob hervor, "dass die Arbeit von Herrn Dr. Broemel die Ebene der wirtschaftswissenschaftlichen und rechtstheoretischen Grundlagen gekonnt mit einer gleichermaßen souveränen Beherrschung konkreter juristischer Untersuchungsfelder verbindet." - Mit dem zweiten Preis wurde Herr Dr. Clemens Trautmann für seine Arbeit "Europäisches Kollisionsrecht und ausländisches Recht im nationalen Zivilverfahren" ausgezeichnet.
Betreuer war Herr Prof. Dr. Jürgen Basedow. Die Zweitbegutachtung führte Herr Prof. Dr. Peter Mankowski durch. Die Jury führte zur Begründung ihrer Auswahl an, dass die Arbeit von Herrn Trautmann "vor allem qualitativ dadurch aufgefallen ist, dass sie dem Dauerbrennerthema noch neue Nuancen abgewinnt. Zudem handele es sich um eine in einem klassischen Stil auf exzellentem Niveau geschriebene Arbeit, die durch die Profundheit ihrer vergleichenden Analyse der wichtigsten europäischen Jurisdiktionen ihren dauernden Wert erlange." - Der dritte Preis wurde Herrn Dr. Georgios Psaroudakis für seine Arbeit "Acting in concert in börsennotierten Gesellschaften. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum US-amerikanischen und europäischen Kapitalmarktrecht einschließlich rechtsökonomischer, kartell- und beweisrechtlicher Aspekte" zuerkannt.
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Heribert Hirte betreut. Die Zweitbegutachtung übernahm Herr Prof. Dr. Klaus Hopt. Aus Sicht der Jury zeichnet sich diese Arbeit insbesondere dadurch aus, dass das "Thema der Dissertation auch für den deutschen und europäischen Kapitalmarkt" an Praxisrelevanz gewonnen hat. Zudem "baut die Untersuchung auf einem sorgsam erarbeiteten wirtschaftswissenschaftlichen Vorverständnis auf und sichert ihre Vorschläge durch eine gründliche wie umfassende Vergleichung zu Deutschland und Europa und darüber hinaus zu den USA, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Griechenland ab."