Promotionspreis
Promotionspreis der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zur Förderung herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchses
Die Fakultät zeichnet ihre besten Promotionen auf Vorschlag einer durch die Geschäftsführenden Direktoren gebildeten Jury durch einen Preis aus.
Die Jury erhält dabei nur Dissertationen zur Auswahl, die mit der Bestnote summa cum laude bewertet wurden. Zudem muss der Doktorand oder die Doktorandin das Kolloquium als Teil des Promotionsverfahrens bis zum 1. Februar des betreffenden Jahres abgeschlossen haben.
Die Verleihung erfolgt jährlich im festlichen Rahmen der Promotionsfeier Anfang Mai.
Promotionspreis 2023
Der diesjährige Promotionspreis wurde gleichermaßen vergeben an:
- Dr. des. Hannah Ofterdinger (UHH)
- Jun.-Prof. Dr. Valentin Schatz (Leuphana Lüneburg)
- Dr. Charlotte Wendland (LMU München).
Laudatio Dr. des. Hannah Ofterdinger
Dr. des. Hannah Ofterdinger erhält den diesjährigen Promotionspreis für ihre Dissertation „Strafprozessuale Offenbarungspflichten von Anstaltsärzten“. Diese Arbeit wurde von Prof. Milan Kuhli betreut. Zweitgutachter war Prof. Kai Cornelius.
Die Tätigkeit von Medizinern, die in der Justizvollzugsanstalt beschäftigt sind, ist durch ein besonderes Spannungsverhältnis gekennzeichnet. Sie sind einerseits mit der medizinischen Versorgung der Strafgefangenen betraut, sind aber andererseits in einer Institution beschäftigt, die in besonderem Maße auf die Erlangung bestimmter Informationen angewiesen ist. Dieses Spannungsverhältnis wird rechtlich durch unterschiedliche Schweigepflichten, Offenbarungsbefugnisse und Offenbarungspflichten abgebildet – allerdings in einem föderalistisch geprägten Normgefüge, das keineswegs eindeutig ist und vielfach Raum für Unklarheiten lässt. Hannah Ofterdinger stößt mit ihrer Arbeit in mehrere Forschungslücken. So nimmt sie Ausgangsfrage nach den Offenbarungspflichten von Anstaltsärzten zum Anlass, die strafprozessualen Schweigepflichten, Schweigerechte, Offenbarungspflichten und Offenbarungsbefugnisse der Ärzte einer systematischen Betrachtung zu unterziehen. Die Untersuchung all dieser wichtigen Fragen gelingt Hannah Ofterdinger in exzellenter Weise. Sie entwickelt in ihrer Arbeit wichtige Leitlinien für die praktische Tätigkeit von Anstaltsärzten. Der weitere große Wert der Dissertation liegt in einer Systematisierungsleistung, die in einem von Bundes- und Landesrecht sowie von verschiedenen Rechtsmaterien geprägten Feld von unschätzbarem Wert ist.
Laudatio Jun.-Prof. Dr. Valentin Schatz
Jun.-Prof. Dr. Valentin Schatz wird ausgezeichnet für seine Arbeit „Access to Fisheries within National Jurisdiction“. Die Dissertation wurde von Prof. Alexander Proelß betreut. Zweitgutachter war Prof. Peter Ehlers.
Auf den ersten Blick widmet sich diese Arbeit einer Spezialfrage des Seevölkerrechts – nämlich der Frage, ob und inwieweit andere Staaten Zugang zu Fischbeständen haben, die sich unter der nationalen Hoheitsgewalt eines Küstenstaates befinden. Auf den zweiten Blick zeigt sich aber, dass es dabei um grundlegende Fragen des Völkerrechts und der Gerechtigkeit geht. Denn die Ausdehnung der staatlichen Hoheitsgewalt auf und unter See kollidiert nahezu zwangsläufig mit dem Interesse und den Ansprüchen anderer Staaten, die auch Zugang zum Meer und eine faire Teilhabe an seinen Ressourcen in Anspruch nehmen. Das gilt besonders für die Staaten, die keinen direkten Zugang zum Meer haben. Valentin Schatz‘ Blick gilt aber nicht nur diesem klassischen Verteilungsproblem, dem er am Beispiel der Fischereibestände völkerrechtswissenschaftlich nachspürt, sondern auch allgemeinen Völkerrechtskonzepten, die spezielle Teilrechtsordnungen wie das Seevölkerrecht in das Gesamtsystem integrieren und dafür auch Mechanismen der friedlichen Streitbeilegung nutzen. Valentin Schatz hat die hier skizziert Mammutaufgabe mit Bravour gelöst und eine auch für die Praxis extrem hilfreiche Untersuchung vorgelegt, die letztlich weit über den engeren Bereich des Zugangs zu Fischereibeständen hinausweist. Es ist die Prognose gerechtfertigt, dass Herr Schatz mit seiner Arbeit ein Referenzwerk im Bereich des internationalen Fischereirechts geschaffen hat.
Laudatio Dr. Charlotte Wendland
Dr. Charlotte Wendland erhält den diesjährigen Promotionspreis für ihre Dissertation „Will Substitutes im Europäischen IPR – Lebzeitige Zuwendungen auf den Todesfall zwischen Rom I-VO und EuErbVO“. Die Dissertation wurde von Prof. Peter Mankowski betreut. Zweitgutachterin dieser Arbeit war Prof. Dörte Poelzig.
Die international-privatrechtliche Arbeit von Charlotte Wendland befasst sich mit lebzeitigen Zuwendungen auf den Todesfall im grenzüberschreitenden Kontext. Die richtige Einordung derartiger Zuwendungen in den Rechtsbereich des Erb- oder Schuldrechts ist eine äußerst schwierige Frage, die durch Berührungen mit ausländischen Rechtsordnungen noch komplexer wird. Dieser dogmatisch anspruchsvollen und praktisch relevanten Herausforderung hat sich Frau Wendland gestellt. Sie meisterte diese Herausforderung in ebenso kreativer wie umsichtiger Weise. Die Arbeit bezieht rechtsvergleichende und rechtshistorische Aspekte ein, sie zeugt von sorgfältiger Recherche, umfassenden Kenntnissen im Schuld-, Erb- sowie Internationalen Privatrecht und tiefschürfenden Gedanken. Die Verfasserin verfolgt in ihrem preiswürdigen Werk eine eigene Idee, die sie konsequent, nachvollziehbar und überzeugend darlegt.
Promotionspreis 2019
Am 8. Mai 2019 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhält Herr Dr. Alexander Stark für seine Dissertationsschrift mit dem Titel: „Interdisziplinarität der Rechtsdogmatik“. Prof. Dr. Ivo Appel hat die Arbeit betreut, Prof. Dr. Christian Bumke (Bucerius Law School) hat das Zweitgutachten erstattet. Die Arbeit befasst sich mit der Rechtsdogmatik als maßgebendem Scharnier zwischen den Rechtssätzen und den aus ihrer Anwendung sich ergebenden Fragen, wie die Rechtsakteure einerseits das geltende Recht einer bestimmten Rechtsordnung ermitteln und wie sie andererseits in jenen Bereichen handeln sollen, in denen sich trotz des vorhandenen Rechtssatzbezugs Handlungs- und Entscheidungsspielräume ergeben. Dabei stand bislang die Feststellung im Raum, dass sich Rechtsdogmatik einer interdisziplinären Öffnung weitgehend versage. An dieser Stelle setzt die Arbeit von Alexander Stark an. Sie unternimmt den Versuch, die These von der vermeintlichen Unvereinbarkeit von Rechtsdogmatik und Interdisziplinarität auf ihre Tragfähigkeit hin zu befragen. Wie gute Arbeiten im Schnittbereich zweier Themenbereiche verortet die Arbeit zunächst das, was Rechtsdogmatik und Interdisziplinarität des Rechts je für sich ausmachen, bevor sie die beiden Bereiche aufeinander bezieht. Bereits die beiden ersten Teile zur Rechtsdogmatik und zur Interdisziplinarität stehen je für sich. Sie sind so grundlegend gefasst, dass sie mit hohem Mehrwert auch isoliert gelesen und rezipiert werden können, um den Stellenwert und die Funktionsweise von Rechtsdogmatik einerseits und Interdisziplinarität andererseits zu ermessen. Auf dieser Grundlage werden die beiden Bereiche sodann in fruchtbarer Weise zusammengedacht und das Potential der Rechtsdogmatik für Interdisziplinarität ausgelotet und näher bestimmt. Letztlich wird eine allgemeine Theorie der Rechtsdogmatik, der Interdisziplinarität und ihres Verhältnisses zueinander entfaltet und zu einem Gesamtbild verdichtet. Die Jury attestiert der voraussichtlich im Verlag Mohr Siebeck erscheinenden Dissertation höchste wissenschaftliche Reife. Sie hat das Potential, Maßstäbe zu setzen und zu einem Referenzwerk zu werden.
- Den zweiten Preis hat die Jury in diesem Jahr ex aequo an zwei Promovierende vergeben.
- Ausgezeichnet wird Herr Dr. Sören Deister für seine Arbeit mit dem Titel „Qualitätssicherung im Krankenhaus – Rechtliche Voraussetzungen stationärer Qualitätssicherung im Spannungsverhältnis von Wissenschaftsvorbehalt und Gestaltungsspielraum des Gemeinsamen Bundesausschusses“. Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Dagmar Felix betreut; das Zweitgutachten hat Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute erstattet. Das Thema betrifft eine für Juristen heikle Materie: die rechtliche Beurteilung von Qualität. Allerdings widmet sich die Arbeit einem Bereich, in dem Qualitätssicherung nicht nur im Gesetz vorgesehen, sondern auch durch eine umfassende Governancestruktur abgestützt wird: dem Krankenhaus bei der Erbringung medizinischer Leistungen, wenn diese zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden sollen. Die Problematik wird von den Grundlagen der Qualitätssicherung über den normativen Rahmen und die Systematisierung der Instrumente bis hin zu den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und den Folgen ihrer Verletzung konsequent entfaltet. Beeindruckend ist die differenzierte Entwicklung und Übertragung der Dogmatik des Risikorechts auf den Bereich der Qualitätssicherung. Auf diese Weise wird eine fruchtbare Perspektive sowohl für die Beantwortung der materiellen Fragen als auch die Kontrollperspektive gewonnen. Grundlegend erschlossen und zu überzeugenden Lösungen geführt wird die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses, der auch im Kontext der Qualitätssicherung als „kleiner Gesetzgeber“ agiert, zugleich aber in einem Spannungsverhältnis zu einem auf wissenschaftliche Evidenz gestützten Stand der Erkenntnisse zur Qualität steht. Die Jury bescheinigt der Dissertation von Sören Deister, eine wichtige Forschungslücke ausgemacht und sie in hervorragender Weise gefüllt zu haben.
- Ebenfalls mit einem zweiten Preis ausgezeichnet wird Herr Dr. Christoph Lung für seine bei Mohr Siebeck erscheinende Arbeit mit dem Titel „Strafbare Blasphemie – Rechtliches Relikt oder modernes Delikt?“. Prof. Dr. Jochen Bung hat die Arbeit als Erstgutachter betreut, Prof. Dr. Wilhelm Degener das Zweitgutachten erstattet. Die in Herrn Lungs Arbeit unternommene Rekonstruktion des Regelungsinteresses von § 166 StGB („Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“) führt über die schnell durchquerte Oberfläche rechtstechnischer Fragestellungen sehr bald in eine der spannendsten rechtlichen Grundlagendiskussionen, nämlich zu der Frage, inwieweit der weltanschaulich neutrale säkulare Staat legitimiert ist, blasphemische Äußerungen strafrechtlich zu verfolgen. Hierbei geht es nicht nur um eine Verständigung über Grund- und Detailfragen des Strafrechts. Das Thema hat neben seiner verfassungsrechtlichen, rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Dimension eine hohe gesellschaftliche Aktualität, wenn man sich vergegenwärtigt, in welcher konfliktträchtigen Form das Beharren auf Glaubensinhalten und der Angriff auf dieselben kollidieren können. Herr Lung bezieht sich unter anderem auf den sog. Karikaturenstreit 2006 sowie auf das Attentat auf die Zeitschrift „Charlie Hebdo“ im Jahr 2015, um anschaulich zu machen, welcher Zündstoff gerade auch in modernen Gesellschaften in Konflikten liegt, die über Einstellungen zu bestimmten Glaubensinhalten vermittelt sind. Der Autor erliegt glücklicherweise nicht der Versuchung, die betreffenden Phänomene im Sinne einer Großtheorie des Kampfes der Kulturen zu stilisieren. Sein Zugriff ist sachlich und zurückhaltend, wie es sich für eine wissenschaftliche Studie gehört. Gleichwohl eröffnet er, wenn er gleich zu Beginn von der postsäkularen Gesellschaft spricht, die Untersuchung mit einer starken Vermutung, nämlich dass die in westlichen Gesellschaften zu beobachtenden Säkularisierungstendenzen beileibe nicht einen globalen oder gesellschaftsübergreifenden Trend darstellen. Für strafrechtliche, aber auch für allgemein interessierte Leserinnen und Leser hat Herr Lung ein Buch verfasst, in dem man eine Menge lernt über den Zusammenhang von Pluralismus, Religion, Toleranz und die Grenzen der Toleranz. Das Buch bereichert aber nicht nur das allgemeine intellektuelle Interesse und die öffentliche Diskussion, sondern stellt eine interdisziplinäre Studie dar, die fachwissenschaftliche Ansprüche in höchstem Maße erfüllt.
Promotionspreis 2018
Am 2. Mai 2018 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhält Herr Dr. Markus Abraham für seine Dissertationsschrift mit dem Titel: "Sanktion, Norm, Vertrauen. Zur Bedeutung des Strafschmerzes". Prof. Dr. Jochen Bung hat die Arbeit betreut; Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli das Zweitgutachten erstattet. Der Untertitel fokussiert eine allgemein-strafrechtliche Frage von fundamentaler Bedeutung. Sie liegt in der Konsequenz unübersehbarer Zivilisierungstendenzen von Sanktionensystem und Strafzumessungspraxis und lautet: Ist Strafe ohne Strafschmerz denkbar? Diese Frage wird in der herkömmlichen Strafzweckdebatte mit ihrem klassischen Antagonismus von Retribution und Prävention nicht gelöst, allenfalls verdrängt. Zwischen Schuldausgleichs- oder Vorbeugungszwecken und dem Medium einer strafenden Schmerzzufügung existiert keine prästabilierte Harmonie. Der eigentlichen Untersuchung des "Strafschmerzes" und seiner Legitimation stellt der Verfasser eine eingehende Topik alltagssprachlicher Einschätzungen von Strafe voran. Die anschließende Analyse der strafrechtstheoretischen Begründungsvorschläge wirft ihren Verfechtern vor, in mehr oder minder raffinierten Reformulierungen einer Alltagsphrase steckenzubleiben: "Wer nicht hören will, muss fühlen".
- Den zweiten Preis erhielten sowohl Herr Dr. Tobias Pielow als auch Frau Dr. Susanne Reil.
- Ausgezeichnet wird Herr Dr. Tobias Pielow für seine Arbeit mit dem Titel "(Medien-) Öffentliches Strafverfahren". Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Florian Jeßberger betreut; das Zweitgutachten hat Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute erstattet. Das Thema der Dissertation betrifft eine im Ausgangspunkt "klassische" Schlüsselfrage des Strafrechts und der Strafrechtspflege, die angesichts des hochdynamischen Wandels der Rahmenbedingungen - durch die Massenmedialisierung, durch die Digitalisierung, durch den "Siegeszug" der audiovisuellen Berichterstattung - einen frischen Blick durchaus verträgt. "Disziplinär" siedelt das Thema der Dissertation an der Schnittstelle von Strafverfahrensrecht, Strafrechtstheorie, Kriminologie, Verfassungsrecht und Medientheorie. Schon dieses ungewöhnlich breite,i.e.S. interdisziplinäre Fächerspektrum belegt, wie anspruchsvoll das Unterfangen ist, das der Verfasser mit seiner Dissertation in Angriff genommen - und glänzend bewältigt hat. Es handelt sich nach Auffassung der Jury um ein Stück handwerklich tadelloser, in der juristischen Argumentation ebenso anspruchsvoller wie souveräner, rechtspolitisch ambitionierter, von einem hohen Reflexionsniveau gekennzeichneter und in vielen Teilen hochinnovativer rechtswissenschaftlicher Forschung. Die im Verlag Mohr Siebeck verlegte Dissertation steht damit im besten Sinne für das Programm der Albrecht-Mendelssohn-Bartholdy Graduate School of Law, in deren Kontext sie entstanden ist.
- Ebenfalls mit einem zweiten Preis ausgezeichnet wird Frau Dr. Susanne Reil für ihre im Lit Verlag erschienene Arbeit mit dem Titel "Geldleistungen im gegliederten Sozialsystem. Die soziale Sicherung bei Störungen der Leistungsfähigkeit". Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Dagmar Felix als Erstgutachterin und Prof. Dr. Judith Brockmann als Zweitgutachterin betreut. - Menschen bestreiten ihren Lebensunterhalt durch Arbeit. Nach wie vor ist die eigene Erwerbstätigkeit für viele Menschen die maßgebliche Unterhaltsquelle. Eine Erwerbstätigkeit setzt aber die Leistungsfähigkeit der Betroffenen voraus, die vielen Menschen fehlt. Krankheit und Arbeitslosigkeit sind dabei nur zwei der bekanntesten Risiken. Das Sozialrecht hält eine Vielzahl von Ansprüchen auf Geldleistungen für den Fall einer gestörten Leistungsfähigkeit bereit. Zum einen sollen die Betroffenen einen möglichst nahtlosen sozialen Schutz genießen. Zum anderen soll es aber auch nicht zu einer sozialstaatlich bedenklichen Übersicherung kommen; es gilt also, sozialpolitisch nicht zu rechtfertigende Doppelleistungen zu vermeiden. Frau Reil verfolgt mit ihrer Arbeit das ehrgeizige Ziel, das vielfach gegliederte Sozialsystem in seiner Gesamtheit mit Blick auf jene Sozialleistungen zu systematisieren und zu bewerten, die aufgrund einer gestörten Leistungsfähigkeit der Betroffenen gewährt werden. Allein angesichts der immensen Zahl an einschlägigen Normen ist dieses Vorhaben schon ausgesprochen anspruchsvoll. Die Abgrenzung zu anderen, möglicherweise auch einschlägigen „Konkurrenznormen“ macht das Vorhaben wegen der Vielzahl unterschiedlicher Regelungstechniken zu einer kaum zu überschätzenden Leistung. Noch letzte Details werden erörtert, ohne darüber die große Linie zu verlieren. Frau Reil hat die sich selbst gestellte Mammutaufgabe mit Bravour gelöst und eine auch für die Praxis extrem hilfreiche Systematisierung vorgelegt, die letztlich weit über das Sozialrecht hinausweist.
Promotionspreis 2017
Am 3. Mai 2017 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
Mit dem ersten Preis wurden dieses Jahr zwei Doktorandinnen und ein Doktorand ausgezeichnet: Frau Dr. Sophie-Isabelle Horst, Frau Dr. Leonie Steinl und Herr Dr. Jan Hövermann.
- Frau Dr. Sophie-Isabelle Horst wurde für ihre Arbeit „Das Spannungsverhältnis zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit“ ausgezeichnet. Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Mankowski betreut; das Zweitgutachten hat Prof. Dr. Brödermann erstattet.
- Frau Dr. Leonie Steinl wurde für ihre Arbeit „Child Soldiers as Agents of War and Peace – A restorative Transitional Justice Approach to Accountability for Crimes under International Law” geehrt, welche von Prof. Dr. Jeßberger betreut und von Prof. Dr. Werle zweitbegutachtet wurde.
- Herr Dr. Jan Hövermann wurde für seine Arbeit mit dem Titel „Recht und Elektrizität – Der juristische Sachbegriff und das Wesen der Elektrizität 1887 bis 1938“ ausgezeichnet. Prof. Dr. Repgen hat die Erstbetreuung übernommen. Zweitgutachter war Prof. Dr. Trute.
Promotionspreis 2016
Am 4. Mai 2016 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Herr Dr. Jan Christoph Bublitz für die Arbeit "Die Psyche im Recht". Prof. Dr. Reinhard Merkel hat die Arbeit betreut, Prof. Dr. Peter Wetzels war als Zweitgutachter beteiligt. Seine zentralen Thesen hat Herr Bublitz in zehn, teils in deutscher, teils in englischer Sprache verfassten Abhandlungen entwickelt, welche die neue Rechtsposition in unterschiedlichen juristischen Kontexten begründen und präzisieren. Zusammengehalten und fundiert werden diese Beiträge durch eine zusätzliche eingehende Studie „zur rechtlichen Stellung der menschlichen Psyche“, mit der der Verfasser das von ihm sog. „geistige Band“ seiner spezieller gefassten Beiträge formuliert. Beide Dissertationsgutachter attestieren Herrn Bublitz die Vorlage einer habilitationswürdigen Leistung.
- Den zweiten Preis erhielten sowohl Frau Dr. Lena Groth als auch Herr Dr. Thomas Weigelt.
- Frau Dr. Groth wurde für die Arbeit "Globales Finanzmarktrecht gegen Terrorismusfinanzierung" ausgezeichnet. Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Marion Albers betreut; das Zweitgutachten hat Prof. Dr. Markus Kotzur erstattet. Besondere Hervorhebung verdient, dass die Preisträgerin zugleich Absolventin der Doktorandenschule der Fakultät ist, der Albrecht-Mendelssohn-Bartholdy Graduate School of Law. Frau Groth leistet auf breiter Literaturbasis einen originären und innovativen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte und ist in methodischer Hinsicht auch interdisziplinär anschlussfähig. Die Arbeit ist mit theoretischem Anspruch verfasst und reflektiert zugleich mit Realitätssinn das politisch Machbare.
- Herr Dr. Weigelt wurde für die Arbeit "Die wachsende Stadt als Herausforderung für das Recht – Eine Untersuchung der baurechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Instrumente zum Erhalt und zur Schaffung heterogener Bevölkerungsstrukturen in der Innenstadt am Beispiel des Berliner Mietwohnungsmarktes" ausgezeichnet. Prof. Dr. Ivo Appel hat die Erstbetreuung übernommen. Zweitgutachter war Prof. Dr. Reinhard Bork. Die Jury kam zu dem Ergebnis, dass der Verfasser seine weit ausgreifende Materie mit Bravour durchdrungen und sich als ebenso überragend kenntnisreicher wie originell assoziierender Fachmann für die vielschichtigen Zusammenhänge erwiesen hat.
Promotionspreis 2015
Am 6. Mai 2015 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielten sowohl Herr Dr. Gunnar Helmers als auch Herr Dr. Eike Westermann.
Herr Dr. Helmers wurde für seine Arbeit „Möglichkeit und Inhalt eines ‚Notstandrechts‘. Eine grundlegende Untersuchung; zugleich ein Beitrag zur ‚kantischen‘ Rechtsphilosophie“, ausgezeichnet, welche von Prof. Dr. Köhler betreut und von Prof. Dr. Merkel zweitbegutachtet wurde.
Herr Dr. Westermann überzeugte die Jury mit seiner Arbeit „Legitimation im europäischen Regulierungsbund.“ Betreuer war Prof. Dr. Trute, Zweitbegutachter Prof. Dr. Hatje.
- Mit dem dritten Preis wurde Frau Dr. Lena-Maria Möller für ihre Arbeit "Auf dem Weg zu einem modernen Recht für die Familie? Eine Studie zur Kodifikation des Ehe-, Scheidungs- und Kindschaftsrechts in Bahrain, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten" ausgezeichnet.
Betreuer war Herr Prof. Dr. Jürgen Basedow. Die Zweitbegutachtung führte Herr Prof. Dr. Ebert durch.
Promotionspreis 2014
Am 7. Mai 2014 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Herr Dr. Gunnar Kallfaß für seine Arbeit „Von der Marköffnung um unverfälschten Wettbewerb fü Dienstleister unter dem GATS? Regeln zur Schaffung und Erhaltung von Wettbewerbsmärkten und gemeinwohlbezogene Eingriffe des Staates“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Stefan oeter betreut und von Herrn Prof. Dr. Armin Hatje zweitbegutachtet.
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Der zweite Preis wurde Frau Dr. Dana Constantin für ihre Arbeit „Limits to Targeting in Armed Conflict – The Principles of Distinction between Combatants and Civilians, Humanity and Military Necessity “ zuerkannt.
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Thomas Bruha betreut. Die Zweitbegutachtung übernahm Herr Prof. Dr. Stefan Oeter. -
Den dritten Preis erhielt Herr Dr. Nils-David Ullrich für seine Arbeit „Finanzierungslücken bei medizinischen Innovationen? Rechtliche Rahmenbedingungen der Finanzierung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie innovativer Arzneimittel“. Die Arbeit wurde von Frau Prof. Dr. Dagmar Felix betreut und von Herrn Prof. Dr. Ulrich Ramsauer zweitbegutachtet.
Promotionspreis 2013
Am 8. Mai 2013 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Frau Dr. Cathrin Zengerling für ihre Arbeit : „Greening Jurisprudence – Environmental NGOs before International Courts, Tribunals and Compliance Committees“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Koch betreut und von Herrn Prof. Dr. Stefan Oeter zweitbegutachtet.
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Ebenfalls den ersten Preis erhielt Frau Dr. Lisa Moos für ihre Arbeit „Individualrechtsschutz gegen menschenrechtswidrige, hoheitliche Maßnahmen von Übergangsverwaltungen der Vereinten Nationen am Beispiel der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo“.
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Stefan Oeter betreut. Die Zweitbegutachtung übernahm Herr Prof. Dr. Florian Jeßberger. -
Den dritten Preis erhielt Herr Dr. Philipp Rock für seine Arbeit „Ökonomische Analyse des Betrugs in gegenseitigen Vetragsverhältnissen“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Michael Adams betreut und von Herrn Prof. Dr. Thomas Eger zweitbegutachtet.
Promotionspreis 2012
Am 2. Mai 2012 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Herr Dr. Christian Alexander Melischek für seine Arbeit „The Relevant Market in Antitrust Law and Product Likeness in International Trade Law (GATT). A Comparative Economic Analysis“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Peter Behrens betreut und von Herrn Prof. Dr. Thomas Eger zweitbegutachtet.
- Der zweite Preis wurde Herrn Dr. Christian Heidfeld für seine Arbeit „Die dezentrale Durchsetzung des WTO-Rechts in der Europäischen Union“ zuerkannt.
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Armin Hatje betreut. Die Zweitbegutachtung übernahm Herr Prof. Dr. Jürgen Basedow. - Den dritten Preis erhielt Herr Dr. Jan Hendrik Kolberg für seine Arbeit „Das Jüngste Gericht: Rezeption des US-amerikanischen Teen-Courts im deutschen Jugendstrafrecht“. Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Peter Wetzels betreut und von Herrn Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen zweitbegutachtet.
Promotionspreis 2011
Am 4. Mai 2011 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis verleiht die Fakultät auf Vorschlag der Jury in diesem Jahr an Frau Dr. Stefanie Bock für ihre Arbeit "Das Opfer vor dem Internationalen Strafgerichtshof". Prof. Dr. Rainer Keller hat die Arbeit betreut, Prof. Dr. Peter Wetzels war als Zweitgutachter beteiligt.
Die Arbeit von Frau Bock verbindet zwei zentrale Topoi der neueren Strafrechtsentwicklung - die Stellung und Rolle des Opfers im Strafverfahren auf der einen Seite und die Kristallisation eines völkerrechtlichen Strafrechts auf der anderen Seite, welche mit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes ihren Höhepunkt und vorläufigen Abschluss gefunden hat. Anlass und Ausgangspunkt der Untersuchung ist das ambitionierte, "opferfreundliche" Regime des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes. Besondere praktische Schwierigkeiten, welche auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht außer Acht lassen kann, ergeben sich nicht zuletzt aus der regelmäßig erheblichen, bisweilen unüberschaubaren Zahl der Opfer von Völkerrechtsverbrechen, wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Frau Bocks gründliche und instruktive Untersuchung ist gekennzeichnet durch die sichere Beherrschung der theoretischen Grundlagen von Strafrecht und Völkerrecht sowie die durchgängige Einbeziehung der empirischen Dimension der Problematik. Das besondere Verdienst Frau Bocks besteht nach Auffassung der Jury darin, das Feld relevanter Probleme in seiner ganzen Breite vermessen und damit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Erschließung eines praktisch bedeutsamen und theoretisch innovativen Bereichs der neueren Strafrechtsentwicklung geleistet zu haben: Grundlagenforschung im besten Sinne des Wortes. - Den zweiten Preis erkennt die Fakultät auf Vorschlag der Jury Frau Dr. Hildrun Siepmann für ihre Arbeit "Selbstbehalt bei Verbriefungen: Institutionenökonomische Analyse, rechtliche Rezeption und effektive Umsetzung" zu, die von Herrn Jun.-Prof. Dr. Patrick C. Leyens betreut wurde. Zweitgutachter war Herr Prof. Dr. Robert Freitag.
Bei der Dissertation von Frau Siepmann handelt es sich um ein hoch aktuelles und sehr kontrovers diskutiertes Thema aus dem Bereich des Bankenaufsichtsrechts und der Finanzmarktregulierung. Die Verbriefung von Kreditforderungen hat sich in den Jahren vor der Finanzkrise stark erhöht und wird auch als einer der möglichen Entstehungsgründe der Krise diskutiert. Das hängt mit der Janusköpfigkeit der Verbriefungen zusammen, die es einerseits ermöglichen, Risiken zu diversifizieren, die aber andererseits auch Anreize geschaffen haben, übermäßige Risiken einzugehen und diese zu externalisieren. Der Vorschlag eines Selbstbehalts setzt genau an diesen Fehlanreizen an und wurde deshalb in die Bankenrichtlinie von 2009 aufgenommen. Die Arbeit von Frau Siepmann verbindet in exzellenter Weise rechtliche, vergleichende und ökonomische Aspekte, um die Wirkungen eines Selbstbehaltes zu untersuchen. Sie führt die Diskussionsstände im Versicherungs-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht mit Blick auf die Bankenregulierung zusammen. Ergebnis ist ein eigener Vorschlag zur Änderung der Bankenrichtlinie. Frau Siepmann hat eine innovative, glänzend strukturierte Arbeit vorgelegt, die für Juristen und Ökonomen gleichermaßen lesenswert ist und sicher Eingang in den politischen Prozess finden wird. - Den dritten Preis erhält Herr Dr. Arne Pilniok für seine Arbeit "Governance im europäischen Forschungsförderverbund: eine rechtswissenschaftliche Analyse der Forschungspolitik und Forschungsförderung im Mehrebenensystem". Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute betreut und von Herrn Prof. Dr. Stefan Oeter zweitbegutachtet.
Mit dem Leitbild des gemeinsamen Europäischen Forschungsraumes hat die europäische Forschungspolitik und Forschungsförderung erheblich an Relevanz gewonnen. Zugleich hat sie sich rechtlich und faktisch deutlich verändert. Als ein eher selten untersuchtes Feld zeichnete sie sich dabei jedenfalls bislang durch eine ausgeprägte Unübersichtlichkeit aus. Herr Pilniok setzt in seiner Analyse das Modell des europäischen Verwaltungsverbundes und den Governance-Ansatz ein und findet sowohl in den Grundlinien als auch im Detail stimmige Antworten auf ein breit gefächertes Spektrum komplexer Fragen. Rechtsdogmatische und rechtstheoretische Überlegungen werden hier ebenso souverän miteinander vernetzt wie rechtswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Ansätze. Mit ihrem eigenständigen Zugriff und den vielfältigen innovativen Ergebnissen bietet die Arbeit nach Auffassung der Jury in mehrfacher Hinsicht einen herausragenden wissenschaftlichen Ertrag.
Promotionspreis 2010
Am 5. Mai 2010 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:
- Den ersten Preis erhielt Herr Dr. Roland Broemel für seine Arbeit "Strategisches Verhalten in der Regulierung - Zur Herausbildung eines Marktgewährleistungsrechts in den Netzwirtschaften".
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute betreut und von Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur zweitbegutachtet. Die Jury hob hervor, "dass die Arbeit von Herrn Dr. Broemel die Ebene der wirtschaftswissenschaftlichen und rechtstheoretischen Grundlagen gekonnt mit einer gleichermaßen souveränen Beherrschung konkreter juristischer Untersuchungsfelder verbindet." - Mit dem zweiten Preis wurde Herr Dr. Clemens Trautmann für seine Arbeit "Europäisches Kollisionsrecht und ausländisches Recht im nationalen Zivilverfahren" ausgezeichnet.
Betreuer war Herr Prof. Dr. Jürgen Basedow. Die Zweitbegutachtung führte Herr Prof. Dr. Peter Mankowski durch. Die Jury führte zur Begründung ihrer Auswahl an, dass die Arbeit von Herrn Trautmann "vor allem qualitativ dadurch aufgefallen ist, dass sie dem Dauerbrennerthema noch neue Nuancen abgewinnt. Zudem handele es sich um eine in einem klassischen Stil auf exzellentem Niveau geschriebene Arbeit, die durch die Profundheit ihrer vergleichenden Analyse der wichtigsten europäischen Jurisdiktionen ihren dauernden Wert erlange." - Der dritte Preis wurde Herrn Dr. Georgios Psaroudakis für seine Arbeit "Acting in concert in börsennotierten Gesellschaften. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum US-amerikanischen und europäischen Kapitalmarktrecht einschließlich rechtsökonomischer, kartell- und beweisrechtlicher Aspekte" zuerkannt.
Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Heribert Hirte betreut. Die Zweitbegutachtung übernahm Herr Prof. Dr. Klaus Hopt. Aus Sicht der Jury zeichnet sich diese Arbeit insbesondere dadurch aus, dass das "Thema der Dissertation auch für den deutschen und europäischen Kapitalmarkt" an Praxisrelevanz gewonnen hat. Zudem "baut die Untersuchung auf einem sorgsam erarbeiteten wirtschaftswissenschaftlichen Vorverständnis auf und sichert ihre Vorschläge durch eine gründliche wie umfassende Vergleichung zu Deutschland und Europa und darüber hinaus zu den USA, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Griechenland ab."