Wie funktioniert die RLC Hamburg?
Ziel der Refugee Law Clinic Hamburg ist eine hochwertige kostenlose Rechtsberatung für Flüchtlinge durch Studierende der Rechtswissenschaft. Die Qualität der Ausbildung und die enge Supervision der Beratungstätigkeit stehen daher für uns im Mittelpunkt.
Auf dieser Seite werden Konzept und Arbeitsweise der RLC Hamburg erklärt; Hinweise dazu, wie man bei der RLC mitmachen kann, gibt es hier.
Ausbildung
Jeder Ausbildungszyklus der RLC Hamburg erstreckt sich über ein Jahr und besteht aus folgenden Elementen:
- In einem einführenden Seminar im Wintersemester erarbeiten sich die Studierenden das grundlegende Fachwissen zum Flüchtlingsrecht und erste Praxiskompetenzen für die Flüchtlingsrechtsberatung. Hier kann ein Schlüsselqualifikations-Schein erworben werden.
- In einem Praktikum – nach Möglichkeit in den Semesterferien – machen sie sich in einer kooperierenden Anwaltskanzlei oder einer ähnlich spezialisierten Stelle in den ersten Grundzügen mit der praktischen Arbeit vertraut. Das Praktikum kann nach Absprache als Pflichtpraktikum nach § 5 HmbJAG abgeleistet werden.
- In einer vertiefenden Übung festigen die Studierenden im Sommersemester ihr Fachwissen, reflektieren ihre ersten Praxiserfahrungen und entwicklen Standards für die Beratungsarbeit. (Über die Clinic-Ausbildung hinaus besteht hier nach Absprache die Möglichkeit, eine Seminar- oder Schwerpunktarbeit zu schreiben.)
Hinzu kommen vereinzelt Workshops, etwa zum Umgang mit Traumata, sowie ein Antidiskriminierungs- und Diversity-Training. In der Vertiefungsphase im Sommersemester beginnen die Studierenden, die fortgeschrittenen Beraterinnen und Berater zu begleiten (Hospitation); im Laufe des Semesters steigen sie nach und nach selbst in die Beratung ein.
Rechtsberatung
Die RLC Hamburg berät Geflüchtete in kooperierenden Einrichtungen in Altona, auf dem Campus, auf der Veddel und in Rahlstedt. Für jeden Standort ist ein Team zuständig; die Abdeckung der wöchentlichen Sprechstunden wird von den Standort-Teams gemeinsam mit dem Clinic-Team koordiniert. Gegenstände der Rechtsberatung sind die Information der Schutzsuchenden über das behördliche Asylverfahren, Fragen der Familienzusammenführung und das Dublin-Verfahren in Deutschland. Für die Beratungen gelten unsere AGBs. Alle Beratungsstandorte, Zeiten und Adressen finden sich hier.
Beratungssprachen sind vorwiegend Englisch oder Deutsch. Bei allen anderen Sprachen muss grundsätzlich ein eigener Dolmetscher mitgebracht werden. DolmetscherInnen in Arabisch, Farsi/Dari und Französisch haben wir häufig vor Ort, teils auch für Türkisch, Russisch oder Spanisch. Nach Absprache in der Sprechstunde können wir für die kommende Sprechstunde eine Übersetzung organisieren. Seit dem WS 2016/17 wird zusätzlich ein Pool von ehrenamtlichen Dolmetschenden aufgebaut.
Um die Qualität der Beratung zu gewährleisten, besprechen die Berater und Beraterinnen ihre Fälle alle zwei Wochen im Rahmen der juristischen Supervision mit einem unserer kooperierenden Rechtsanwälte, Heiko Habbe und Björn Stehn. Zudem besuchen sie die Fortbildungsangebote der RLC Hamburg. Hierzu gehören Workshops, Vorträge und Tranings. In größeren Abständen bieten wir eine psychologische Intervision an, um Stress und Konflikte in der Beratungsarbeit zu reflektieren.
Freischuss-Regelung
Am 10. Mai 2017 wurde in der Bürgerschaft eine JAG-Reform mit einer neuen Freischuss-Regelung für Clinics verabschiedet, die inzwischen in Kraft getreten ist. Dies ist bundesweit die erste Regelung ihrer Art; sie wurde von der RLC Hamburg initiiert und mit der Justizbehörde, dem Justizprüfungsamt und der Bucerius Law School ausgearbeitet (mehr hierzu).
Im Ersten Staatsexamen gibt es einen Freiversuch ("Freischuss"), wenn die Zulassung spätestens im neunten Semester beantragt wurde; bei der Berechnung der Semesterzahl können Teile der Studienzeit nach § 26 Abs. 2 HmbJAG unberücksichtigt bleiben ("Freisemester").
Nach dem neuen § 26 Abs. 2 Nr. 5 HmbJAG kann dann für die Teilnahme an einer Law Clinic in Hamburg ein "Freisemester" anerkannt werden. Dafür muss der Examenskandidat bzw. die Examenskandidatin mindestens ein Jahr am Clinic-Programm teilgenommen und in diesem Rahmen mindestens über ein Semester ehrenamtliche Rechtsberatung geleistet haben; dies muss "einen erheblichen Teil des Studienaufwands des Prüflings während dieses Zeitraums dargestellt" haben. Das JPA erkennt das Clinic-Semester an, wenn die Universität die Teilnahme in diesem Umfang bescheinigt. Voraussetzung ist, dass das Justizprüfungsamt die jeweilige Law Clinic nach Inhalt und Umfang ihres Programms grundsätzlich für anerkennungsfähig befunden hat. Diese Anerkennung hat die RLC Hamburg im Juli 2017 erhalten.
Wer diese Freischuss-Regelung in Anspruch nehmen möchte, kann dann aber nicht gleichzeitig die Teilnahme an der Clinic oder Teile hiervon als Zulassungsvoraussetzung oder Prüfungsbestandteil verwenden; eine Ausnahme ist die Schlüsselqualifikation nach § 13 Abs. 5 S. 1 HmbJAG. Der Schlüsselqualifikations-Schein, der im Einführungsseminar der Clinic erworben werden kann, kann also auch dann für die Zulassung zum Staatsexamen eingereicht werden, wenn gleichzeitig die Freischuss-Regelung für die Clinic-Teilnahme in Anspruch genommen wird. Das Praktikum im Rahmen der Clinic kann dagegen nicht "doppelt" für die Freischuss-Regelung und als Zulassungsvoraussetzung gezählt werden.
Genauere Hinweise finden sich auch in der Gesetzesbegründung.
Voraussetzungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Nach § 6 Abs. 2 RDG erfordert die unentgeltliche Rechtsberatung durch Studierende die Anleitung durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt (d.h. mit Zweitem Staatsexamen). Diese Anleitung umfasst neben der Ausbildung auch die Fortbildung sowie die Mitwirkung im Einzelfall, wo dies erforderlich ist.
Die Ausbildung erfolgt in der RLC Hamburg durch die Lehrveranstaltungen von Ass. iur. Helene Heuser und das Praktikum in einer kooperierenden Kanzlei. Die Fortbildung erfolgt in intensiven thematischen Workshops, selbstorganisierten Arbeitsgruppen und im Gespräch mit Expert*innen im Rahmen der Vortragsreihe der RLC Hamburg. Die regelmäßige juristische Supervision der Einzelfälle aus der Beratungsarbeit übernehmen die auf das Asylrecht spezialisierten Rechtsanwälte. Zudem steht für Rücksprachen ein Beirat von kooperierenden Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zur Verfügung, die, wo im Einzelfall erforderlich, hinzugezogen werden können.
Zum Download: Hier finden Sie das wichtigste über die RLC Hamburg zusammengefasst (PDF).