Eingestellte Bachelorstudiengänge (LL.B)
Einstellung der Bachelorstudiengänge
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg nimmt ab sofort keine neuen Studienbewerber/innen für die Bachelorstudiengänge auf, da sie zum Ende des Sommersemesters 2017 eingestellt werden.
Am 3. Juni 2013 wurde der Aufhebungsbeschluss zur Rahmenprüfungsordnung und den beiden Fachspezifischen Bestimmungen amtlich bekannt gegeben, so dass der Beschluss am 4. Juni 2013 in Kraft getreten ist. Aus diesem Beschluss ergeben sich für die derzeit immatrikulierten LL.B.-Studierenden Übergangsregelungen, die gewährleisten, dass das Studium erfolgreich beendet werden kann.
Aus den Übergangsregelungen ergeben sich die Auslaufzeiten der einzelnen Module, Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen. So werden z.B. das Modul Grundlagen des öffentlichen Rechts, die Veranstaltung Grundlagen des Staatsrechts und die dazugehörige Klausur letztmalig im Wintersemester 2014/2015 angeboten.
Vom Wintersemester 2009/2010 bis zum Sommersemester 2017 bietet die Fakultät für Rechtswissenschaft gemeinsam mit der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zwei neu entwickelte Bachelorstudiengänge an:
- Arbeits- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt Recht (LL.B.)
- Finanzen und Versicherung mit Schwerpunkt Recht (LL.B.)
Im Bachelorsystem befinden sich die Studierenden ab dem ersten Semester in einem laufenden Prüfungsverfahren, das mit der Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) im sechsten Semester endet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes:
Referent/in | |
Sachbearbeiterinnen |