ABK-Vertiefungsmodul
Allgemeine Informationen
Das Vertiefungsmodul im Curricularbereich ABK der Studiengänge Arbeits- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt Recht (LL.B.) & Finanzen und Versicherung mit Schwerpunkt Recht (LL.B.) beinhaltet die Teilnahme an einem Kolloquium sowie der erfolgreichen Absolvierung eines 6-wöchigen Praktikums. Das Kolloquium wird als zweigeteilte Blockveranstaltung abgehalten.
Wann findet die zweigeteilte Blockveranstaltung zum Praktikum statt?
- Das vorbereitende Kolloquium (vor Beginn des Praktikums) wird es zu Beginn 6. Fachsemesters (April) und
- das nachbereitende Kolloquium - nach Abschluss des Praktikums - (September) geben.
Die Blockveranstaltungstermine werden in der Regel an einem Freitag oder Samstag stattfinden.
Kann mir das Praktikum anerkannt werden?
Für Studierende des Studiengangs Arbeits- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt Recht (LL.B.) gilt: Berufspraktische Tätigkeiten in der Verwaltung oder bei einem Sozialversicherungsträger können auf Antrag als Praktikum anerkannt werden.
Für Studierende des Studiengangs Finanzen und Versicherung mit Schwerpunkt Recht (LL.B.) gilt: Berufspraktische Tätigkeiten in bei einem Bankinstitut, Versicherer, Makler oder Finanzdienstleister können auf Antrag als Praktikum anerkannt werden.
Suche nach Praktikumsplätzen
In erster Linie soll sich jeder Studierende / jede Studierende durch Eigeninitiative einen Praktikumsplatz suchen.
Anmeldung für das Praktikum
Muss ich mich für das Praktikum anmelden?
Ja, eine Anmeldung ist obligatorisch, da geprüft wird, ob das Praktikum inhaltlich für den Studienbezug relevant ist (Beispiel: Ein Praktikum bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht ist definitiv nicht anrechnungsfähig.). Melden Sie sich beim Prüfungsamt bis spätestens 30. Juni für das Praktikum an. Benutzen Sie für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular für das Praktikum.
Außerdem gehört zur Anmeldung der Praktikumsplan.
Welchen Umfang hat das Praktikum?
Das Praktikum dauert sechs Wochen, die auch in zwei Mal drei Wochen gesplittet werden können. Somit könnten die Praktika auch bei zwei verschiedenen Firmen abgeleistet werden.
Wann muss bzw. kann das Praktikum abgeleistet werden?
In der Regel in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters; frühestens ab Ende des 6. Fachsemesters (ab 01. Juli)
Soll eine Praktikumsvereinbarung geschlossen werden?
Ja, Sie müssen eine Praktikumsvereinbarung mit Ihrem Praktikumsgeber / Ihrer Praktikumsgeberin abschließen. Hier finden Sie eine Mustervereinbarung.
Praktikumsplan
Sie haben einen Praktikumsplatz in einem Unternehmen gefunden. Dort muss eine Person als Betreuer/in benannt werden.
Gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson im Unternehmen erstellen Sie eine Gesamtübersicht über die drei bzw. sechs Wochen, die Sie im Unternehmen verbringen werden, den sogenannten Praktikumsplan.
Durchführung des Praktikums
Sie sind drei bzw. sechs Wochen vollzeitbeschäftigt im Unternehmen. Für jede Woche wird ein Wochenbericht erstellt. Falls Sie sich fragen, wozu das gut sein soll: Dieses "Gerüst" aus drei bzw. sechs Einzelberichten erleichtert Ihnen später die Erstellung des Praktikumsberichts. Außerdem können Sie Abweichungen vom Gesamtplan besser dokumentieren. Praktikumswochenbericht.
Bin ich während des Praktikums unfallversichert?
Bei Hochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzung für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII). Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Entgelt für die Tätigkeit gezahlt wird, oder nicht.
Bin ich während des Praktikums in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig?
Für Studierende gelten grundsätzlich die Bestimmungen über die studentische Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 SGB V. Es bedarf also während der Praktikumszeit in der Regel keiner Veränderung Ihres Krankenversicherungsverhältnisses, welches für Sie als Studierende / Studierender ohnehin gilt. Sie unterliegen dagegen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht der Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 1980, AZ: 12 RK 10/79).
Besteht während des Praktikums ein Haftpflichtversicherungsschutz?
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch die Studierende / den Studierenden wird empfohlen, sofern die Praktikumsstelle nicht ohnehin eine solche Versicherung verlangt oder das Haftpflichtrisiko nicht bereits durch eine von der Praktikumsstelle abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
Bekomme ich für die Ableistung des Praktikums eine Vergütung?
Da das Praktikum Bestandteil des Studiums ist, steht dem / der Studierenden ein gesetzlicher Anspruch auf eine Vergütung durch die Praktikumsstelle nicht zu. Vereinbarungen über freiwillige Vergütungen sind möglich.
Praktikumsbericht
Der Praktikumsbericht wird nach erfolgreicher Beendigung des 6-wöchigen Praktikums angefertigt und als Ausdruck abgegeben. Er ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des zweiten Teils des Kolloquiums bei der zuständigen Lehrperson abzugeben. Der Umfang beträgt ca. 10 Seiten (1,5 zeilig, Times 12 pt oder Arial 11 pt). Der Bericht dient zur selbstständigen Auseinandersetzung mit den Erfahrungen im Rahmen des Praktikums und soll in mindestens drei Haupteile gegliedert werden. Bitte beantworten Sie in den einzelnen Abschnitten die folgenden Leitfragen:
Einleitung
- Was haben Sie ursprünglich von dem Praktikum erwartet? Was wollten Sie lernen, welche Tätigkeiten wollten Sie ausüben?
- Was waren Ihre Ansprüche an das Praktikum und Ihre Motivation für das gewählte Praktikum/Unternehmen?
- Beschreiben Sie die Kontaktaufnahme und den Ablauf der Bewerbungsphase. Hatten Sie mehrere Gespräche/Angebote? Hat sich der Bewerbungsverlauf einfach oder schwierig gestaltet?
- Machen Sie Angaben zur Dauer des Praktikums, zum Arbeitszeitraum sowie zum Praktikumsgeber (Branche, Name, Sitz, Größe des Unternehmens).
Hauptteil
- Beschreiben Sie das Berufsfeld, in dem Sie das Praktikum absolviert haben. Welche Anforderungen werden an Mitarbeiter diesem Tätigkeitsfeld gestellt?
- Welche Anforderungen wurden an Sie gestellt und wie haben Sie diese bewältigt? Welche Fähigkeiten (Fachwissen und Schlüsselqualifikationen) waren besonders gefordert?
- Welche Tätigkeiten haben Sie während des Praktikums wahrgenommen? Haben Sie überwiegend hospitiert, waren Sie planerisch, recherchierend oder organisatorisch tätig, in Projekte eingebunden, hatten Sie Leerlauf…?
- Wie bewerten Sie die Betreuungssituation? Wurden Sie eingearbeitet, waren Sie in das Team eingebunden, hatten Ansprechpartner, einen eigenen Arbeitsplatz?
- Traten Schwierigkeiten durch fehlendes Wissen, durch das Arbeitspensum oder mit Kolleginnen/Kollegen auf? Wie haben Sie diese Probleme gelöst?
- Wie bewerten Sie das Gefühl, als Praktikant/in zu arbeiten im Vergleich zum Studienalltag?
Fazit
- Wenn Sie Ihre ursprünglichen Erwartungen mit den tatsächlich gemachten Erfahrungen vergleichen, inwieweit hat das Praktikum zur weiteren Studien- und Berufswahl beigetragen? Was war anders, was hat sich bestätigt?
- Hat Sie das Praktikum motiviert und neue Perspektiven eröffnet, oder wurden Sie durch die Praxiserfahrungen hinsichtlich Ihrer Berufswahl entmutigt?
- Wie würden Sie das Praktikum insgesamt bewerten? Was hat Ihnen gut, was überhaupt nicht gefallen?
- Haben sich durch das Praktikum Möglichkeiten zur weiteren Zusammenarbeit, wertvolle Kontakte etc. ergeben? Wie möchten Sie diese Kontakte in Zukunft nutzen?
- Inwieweit ist Ihr Studium für den Beruf nützlich?
- Welche der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten waren im Praktikum besonders hilfreich? In welchen Bereichen (EDV-Kenntnisse, Sprachen, weitere Schlüsselqualifikationen) haben Sie Defizite bei sich entdeckt, die durch das Studium geschlossen werden sollten?
- Was können/möchten Sie außerhalb des Studiums tun, um sich weiter für das Berufsfeld zu qualifizieren/Ihre Berufsperspektiven zu erweitern?
Eine aussagekräftige Dokumentation umfasst mindestens 10 Seiten.
Es wird Wert auf eigenständige Formulierung gelegt.
Leistungsnachweis qualifiziertes Praktikumszeugnis
Zum Abschluss Ihres Praktikums erhalten Sie als Leistungsnachweis ein qualifiziertes Praktikumszeugnis Ihres Praktikumsgebers / Ihrer Praktikumsgeberin, welches Sie in Kopie dem Prüfungsamt zukommen lassen müssen.
qualifiziertes Praktikumszeugnis (doc)
Wann und wo muss ich die Praktikumsbescheinigung abgeben?
Die Abgabe erfolgt im Prüfungsamt, und zwar mindestens zwei Wochen vor Beginn des zweiten Teils des Kolloquiums.
Vortrag
Der Vortrag erfolgt im nachbereitenden Kolloquium, das nach Abschluss des Praktikums stattfindet (September). Das Referat soll max. 10 Minuten dauern.