Teilzeitstudium
Gemeinhin wird zwischen "echtem" und "faktischem" Teilzeitstatus unterschieden. An der Universität Hamburg gibt es nur wenige Studiengänge, die speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Berufstätigen hin entwickelt worden sind und die somit ein echtes Teilzeitstudium ermöglichen. Die Studiengänge Arbeits- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt Recht (LL.B.) und Finanzen und Versicherung mit Schwerpunkt Recht (LL.B.) sind nicht im Hinblick auf diese Bedürfnisse konzipiert worden.
Daher gilt das "faktische Teilzeitstudium" für diese beiden Bachelorstudiengänge. Unter "faktischem Teilzeitstudium" versteht man ein Studium in einem Vollzeit-Studiengang, für das der oder dem individuellen Studierenden aufgrund von persönlichen Verpflichtungen wie zum Beispiel einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium oder Kindererziehung de facto aber nicht die gesamte Wochenarbeitszeit zur Verfügung steht. In diesen Fällen bleibt es jeder und jedem einzelnen Studierenden überlassen, die Ansprüche eines Vollzeitstudiums mit ihrer bzw. seiner Lebenswirklichkeit in Einklang zu bringen.
Wichtig ist der Hinweis, dass diesen Studierenden kein eigenes Studienangebot wie in einem berufsbegleitend konzipierten, echten Teilzeit-Studiengang unterbreitet wird, sondern sie für den selben Studiengang wie Vollzeitstudierende eingeschrieben sind, für sie aufgrund ihres Status als Teilzeitstudierende aber andere Regelungen zum Beispiel hinsichtlich des Studienablaufs gelten.
Nach § 36 Absatz 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes können die Hochschulen in geeigneten Fächern für Studierende, die nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, die Immatrikulation als Teilzeitstudierende vorsehen. Die Universität Hamburg hat in § 8 der Immatrikulationsordnung eine rechtliche Regelung zur Immatrikulation im Teilzeitstatus geschaffen.
Für das Semester, in dem die Abschlussarbeit vorgesehen ist, ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen, § 4 Abs. 5 S. 3 RPO sowie § 8 Abs. 1 Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg.