Funerary protection in Greco-Roman Asia Minor / Grabschutz im griechisch-römischen Kleinasien
Grabinschriften aus Kleinasien enthalten seit dem ausgehenden Hellenismus, vorwiegend aber in der Kaiserzeit, regelmäßig Klauseln, die die Gräber vor Raub, unbefugter Bestattung und weiteren Störungen schützen sollen. In diesen Inschriften werden bestimmte Handlungen, die das Grab im weitesten Sinne schädigen können, vom Grableger selbst verboten und mit einer Geldbuße oder anderen Strafen bedroht. Derartige Handlungen waren etwa die unberechtigte Bestattung von Personen, seien es Familienangehörige, denen die Grabstätte verweigert wurde, oder Fremde, oder die Öffnung des Grabes zu anderen Zwecken. Auch das Verbot der Veräußerung einer Grabstätte findet sich sehr häufig. Empfänger der Strafzahlungen waren im Normalfall die Stadt oder eines ihrer Heiligtümer, der römische Fiskus oder andere Organisationen, wie z.B. private Vereine. Die einzelnen Elemente, die diese - oftmals komplexen - Strafbestimmungen ausmachen, sind in den verschiedenen Landschaften und Städten Kleinasiens deutlich zu unterscheiden, können aber alle einem größeren System zugeordnet werden. Link