Praktika im Ausland
Ein Auslandspraktikum bietet Studierenden eine hervorragende Möglichkeit, Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen und gleichzeitig ein anderes Land, eine andere Sprache und eine neue Kultur kennenzulernen.
Praktika im Ausland – während des Studiums
Anrechnung auf die Pflichtpraktika
Gemäß dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz (§ 5 HmbJAG) müssen Studierende in der vorlesungsfreien Zeit mindestens zwei Praktika von insgesamt drei Monaten Dauer absolvieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Praktikum im Ausland auf das hiesige Studium anrechenbar. Damit das Praktikum im Ausland auf das hiesige Studium angerechnet werden kann, muss auch der Ausbilder im Ausland Jurist sein. In § 5 Abs. 2 des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes heißt es dazu:
"Die praktischen Studienzeiten können bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einer Notarin, einem Notar oder bei einem Unternehmen, einem Verband oder jeder anderen Stelle absolviert werden, die geeignet sind, eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln und bei denen eine Betreuung durch eine Juristin oder einen Juristen erfolgt. Die praktischen Studienzeiten haben sich auf mindestens zwei der Bereiche Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht zu beziehen."
Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihres Praktikums und unter Nennung Ihrer konkreten Praktikumsstelle beim Justizprüfungsamt Hamburg, ob das von Ihnen geplante Praktikum im Einzelfall anrechnungsfähig ist.
Finanzierungsmöglichkeiten
Zu den bekanntesten Stipendien für ein Praktikum im Ausland zählen das Erasmus-Programm der EU und die Programme des DAAD.
- Erasmus
Erasmus födert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten gefördert werden. Zu den Lebenshaltungskosten erhalten die Teilnehmer einen Zuschuss von maximal 400,- Euro im Monat. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen/ Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Universität Hamburg. - Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Des Weiteren bietet der DAAD selbst eine Vielzahl von Stipendien für Praktika im Ausland an. Für Praktika bei Internationalen Organisationen und EU-Institutionen ist beispielsweise das Carlo-Schmid-Programm zu erwähnen. - Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Auch das DFJW unterstützt Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten. Weitere Informationen und die aktuelle Ausschreibung stehen unter www.dfjw.org zur Verfügung. - Private Anbieter
Zahlreiche private Anbieter, insbesondere größere Kanzleien mit internationalen Standorten, bieten Praktika im Ausland an. Für interessierte Personen lohnt eine Webrecherche zu solchen Angeboten.
Weitere Informationen
Praktika im Ausland – nach dem Examen (Graduiertenpraktikum)
Das Examen ist bestanden und der Referendariatsplatz noch in weiter Ferne.
Das ist der perfekte Zeitpunkt für ein finanziell gefördertes Erasmus+ Praktikum im europäischen Ausland.
Teilnehmende Länder im Erasmus+ Programm sind die EU-Mitgliedsstaaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.
Notwendige Schritte:
- Die Anmeldung: Die Anmeldung zu einem Graduiertenpraktikum muss erfolgen, so-lange Sie noch an der Universität Hamburg immatrikuliert sind. Das Besondere: Sie brauchen zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht im Besitz einer festen Zusage einer Praktikumsstelle sein.
- Die Bewerbung: Nachdem Sie eine Zusage für Ihren Praktikumsplatz erhalten haben, bewerben Sie sich mindestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn über die Datenbank Mobility Online für einen Erasmus-Zuschuss. Bitte beachten Sie: Ihr Auslandspraktikum muss nach Ihrer Exmatrikulation beginnen, mindestens 2 Monate dauern und innerhalb von 12 Monaten nach Exmatrikulation auch abgeschlossen sein.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartnerin in der Fakultät ist Frau Lasczewski, 1. Stock, Raum A 117 im Rechtshaus.
martina.lasczewski@uni-hamburg.de(martina.lasczewski"AT"verw.uni-hamburg.de)