Stadt Berlin klagt gegen BundesinnenministeriumLandesaufnahmeprogramm aus Griechenland
17. November 2020, von Internetredaktion

Foto: Stadt Berlin
Aus der Sitzung des Berliner Senats:
"Der Berliner Senat für Inneres hat heute auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel beschlossen, gegen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wegen der Verweigerung des Einvernehmens zum Landesaufnahmeprogramm nach § 23 Absatz 1 AufenthG für besonders vulnerable Personen in Griechenland Klage zu erheben.
Bundesinnenminister Seehofer hatte die Bitte auf Erteilung des Einvernehmens für eine Landesaufnahmeanordnung zur Aufnahme von 300 besonders vulnerablen Personen aus Griechenland im Juli dieses Jahres unter Hinweis auf die Dublin-III-Verordnung und zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit abgelehnt.
Nachdem Senator Geisel sich im August vergeblich an den Bundesinnenminister wandte und sich Mitte September selbst in Griechenland einen Eindruck von der Lage verschafft hat, ist nunmehr Klage geboten. Es geht um die grundsätzliche Klärung, unter welchen Voraussetzungen das BMI das Einvernehmen zu Landesaufnahmeprogrammen der Länder verweigern darf."
Helene Heuser hatte in ihrem Gutachten zu Landesaufnahmeprogrammen aus EU-Mitgliedstaaten die rechtlichen Grundlagen für die Berliner Aufnahmerklärung aufgezeigt. Die Verweigerung der Zustimmung durch das BMI kritiserte sie in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR 2020, 9) als "schwierig zu rechtfertigen, nicht nur moralisch und politisch, sondern auch rechtlich".