Master of International Taxation
Detaillierte Informationen zu Studiengang, Zulassungskriterien und Bewerbung finden Sie hier
Das Wichtigste im Überblick
Business goes global, taxes don’t stay local – unter diesem Motto bietet das International Tax Institute der Universität Hamburg seit 2001 Deutschlands ersten weiterbildenden Studiengang „Master of International Taxation“ an.
„Master of International Taxation“ vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse der internationalen Besteuerung. Betriebswirtschaftliche, steuerplanerische, steuerrechtliche und finanzwissenschaftliche Fragestellungen werden in einem integrierten Konzept behandelt. Absolventinnen und Absolventen sollen für Aufgaben unternehmerischer Steuerplanung und für die Analyse der Systeme internationaler Unternehmensbesteuerung qualifiziert sein. Der Unterricht erfolgt durch namhafte in- und ausländische Referentinnen und Referenten aus Praxis und Wissenschaft zu allen Themen des internationalen Steuerwesens.
Der weiterbildende Studiengang Master of International Taxation (M.I. Tax) kann in Teilzeit (berufsbegleitend) und in Vollzeit studiert werden.
Leitung des Studiengangs:
- Studiendirektor: Prof. Dr. Gerrit Frotscher
- Studiengangsleiterin: Anna Mayer
Dauer
- Vollzeitvariante: 2 Semester
- Teilzeitvariante (berufsbegleitend): 3 Semester (2 Semester Präsenzzeit und einsemestrige Masterarbeit)
Beginn jeweils zum Wintersemester
Abschluss
Master of International Taxation (M.I.Tax)
Inhalte
DBA, EU-Steuerrechts, Unbeschränkte und Beschränkte Steuerpflicht, Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Besteuerung der unternehmerischen Tätigkeit (u.a. Betriebsstätten, Personalgesellschaften, Körperschaften, Zwischengesellschaften), Besteuerung des Lieferungs- und Leistungsverkehrs, Besteuerung der nicht-unternehmerischen Tätigkeit, Steuersysteme ausgewählter EU-Staaten sowie Nicht-EU-Staaten; Steuerplanung und Fallstudien, Internationale Besteuerung aus volkswirtschaftlicher Sicht
Ablauf
In den ersten drei Monaten des Studiums absolvieren Studierende vorwiegend zwei Grundlagenmodule und darauf aufbauend drei besteuerungsspezifische Module („Unternehmerische Tätigkeit“, „Nicht-unternehmerische Tätigkeit“ und „Besteuerung des Lieferungs- und Leistungsverkehrs“), zwei Module zu Steuersystemen anderer Staaten (EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten) sowie ein Modul zur Steuerplanung mit Fallstudien. Der Inhalt der Module im Vollzeitstudiengang ist identisch mit dem des Teilzeitstudiengangs. Alle Module finden in der Präsenzphase im Block wöchentlich am Freitag und Samstag zu jeweils acht Stunden statt und sind verpflichtend. Die Kurse können sowohl in Präsenz als auch digital (synchron) besucht werden.
Im berufsbegleitenden Teilzeitstudiengang, wird die Masterarbeit nach dem Abschluss der Präsenzphase geschrieben. Im Vollzeitstudiengang soll die Masterarbeit während des Studienjahres angefertigt werden.
Unterrichtssprache: Deutsch, Englisch.
Studiengebühren
12.500 Euro, zzgl. Semesterbeitrag der Universität Hamburg
Bewerbung
Für die Zulassung zum Studiengang werden
- Abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium oder vergleichbare Qualifikation einer in- oder ausländischen Universität oder Fachhochschule,
- bei fehlendem Hochschulabschluss Zulassung nach Eingangsprüfung oder Zulassung als Steuerberater,
- gute Deutsch- und Englischkenntnisse,
- Grundwissen über das deutsche Steuerrecht,
- Berufserfahrung.
vorausgesetzt.
Ferner muss den Bewerbungsunterlagen der Zulassungsantrag beigefügt werden. Die Bewerbungsunterlagen können gerne per E-Mail eingereicht werden.
Bewerbungsfrist ist jährlich bis zum 15. Juli.
Detaillierte Zulassungskriterien finden Sie hier.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anfragen an das Programmmanagement. Weitere Informationen zum Studiengang, Zulassungskriterien und Bewerbung finden Sie hier.