Aktuelle Probleme der gesetzlichen Unfallversicherung
13. Februar 2024, von Internetredaktion
Die Existenz der gesetzlichen Unfallversicherung ist vielen von ihr betroffenen Personen gar nicht bekannt. Das liegt darin begründet, dass die pflichtversicherten Personen in diesem Zweig der Sozialversicherung selbst keinerlei Beiträge zahlen müssen. Dabei schützt die Unfallversicherung die Bevölkerung ähnlich umfassend wie die gesetzliche Krankenversicherung. Es geht um die Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; insoweit kommt der Prävention hier ganz maßgebliche Bedeutung zu. Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, haben die Unfallversicherungsträger die Leistungsfähigkeit der Versicherten gemäß § 1 Nr. 2 SGB VII „mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen“.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat in Deutschland eine lange Tradition; sie muss sich wie alle Sozialversicherungszweige aber ständig aktuellen Herausforderungen stellen. Mit den vielfältigen – klassischen und neuen – Fragen, die sich in diesem Kontext stellen, wird sich das sozialrechtliche Seminar im Sommersemester 2024 beschäftigen.
Zu den Themen:
- Arbeitsunfälle im Homeoffice – verbesserte Rechtslage auch für Studierende?
- Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz – Relevanz und Anwendungsfälle im SGB VII?
- Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Zum Umgang mit posttraumatischen Belastungsstörungen als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung
- Zu den Mitwirkungspflichten von Arbeitgebern, Ärzten und anderen „Dritten“ im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
- Die privatwirtschaftliche Vorbereitungshandlung ohne Versicherungsschutz – eine sinnvolle Kategorie?
- Versicherungsschutz im Rahmen der Arbeitsplatzsuche
- Nothelfer in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Der Leistungsumfang des SGB VII im Vergleich zum SGB V – dargestellt am Maßstab der Entgelters-atzleistungen Kranken- und Verletztengeld
- Aktuelle Probleme der „Wie-Beschäftigung“
- Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung – Sozialleistungsberechtigte und „Auslöser“ für Ansprüche anderer Personen
- Die Haftungsfreistellung des Unternehmers nach Maßgabe von § 104 SGB VII – noch zeitgemäß?
- Unfallversicherungsschutz trotz verbotenen Handelns?
- Die Organspende im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
- Spezialgesetzliche Korrekturvorschriften im SGB VII
- Die Rechtsstellung des sogenannten Durchgangsarztes im SGB VII
- Eine eigene Zurechnungslehre? Die „Theorie der wesentlichen Bedingung“ im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
- Gemischte Tätigkeiten und gespaltene Handlungstendenz – sinnvolle Kategorien zur Entscheidung schwieriger Fallkonstellationen?
Seminarschein oder/und Schwerpunkthausarbeit
Sie können im Seminar einen Seminarschein erwerben. Die Seminarleistung besteht aus der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation Ihrer Ergebnisse im Kreis der Seminarteilnehmenden; dabei wird die schriftliche Leistung mit 60 %, die mündliche mit 30 % und die aktive Mitarbeit im Übrigen mit 10 % gewertet. Zugleich können Sie das Seminar aber auch dafür nutzen, sich für die schriftliche Schwerpunktarbeit vorzubereiten. Deren Abfassung bereitet Studierenden mangels entsprechender Übung während des Studiums häufig Probleme, denn: Die Bearbeitung einer Themen-arbeit ist etwas anderes als eine Fallbearbeitung und will gesondert vorbereitet sein. Schließlich kann die schriftliche Leistung im Seminar auch als Schwerpunkthausarbeit im Sinne von § 41 SPO geschrieben werden. In diesem Fall zählt für die Schwerpunktprüfung nur die schriftliche Arbeit; zugleich erwerben Sie aber durch die mündliche Präsentation einen Seminarschein, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen.
Zeit und Ort der Veranstaltung; Ansprechpartnerin
Das Seminar wird im direkt am Ende bzw. im Anschluss an die Vorlesungszeit des Sommersemesters 2024 (15. und 16. Juli 2024) als Blockveranstaltung angeboten. Details werden rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Vorbesprechung findet zu Semesterbeginn statt. Das gewünschte Thema kann nach Anmeldung ab sofort bearbeitet werden; für Studierende, die ihre Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben wollen, gelten die gesonderten Vorgaben der SPO. Für sie wird ein neues Thema vorgegeben und die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Wenn Sie sich für das Seminar anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Nina Tzankoff (nina.tzankoff"AT"uni-hamburg.de). Wir verteilen die Plätze nach dem Prinzip „first come first serve". Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten – wir teilen Ihnen im Anschluss das zu bearbeitende Thema mit. Wer seine Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Felix (dagmar.felix"AT"uni-hamburg.de).