Seminare sind Veranstaltungen, in denen Sie ihre Befähigung zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellen können. Sie sollen insbesondere zeigen, dass Sie eine selbst gewählte oder vorgegebene Fragestellung in einem festgelegten Zeitraum methodisch überzeugend und unter Einbezug der einschlägigen und angemessen ausgewählten Literatur bearbeiten können, den
aktuellen Diskussionsstand adäquat aufzubereiten in der Lage sind, sich mit den einschlägigen Argumenten kritisch auseinandersetzen, eigenständig und nachvollziehbar argumentieren können und dabei die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit und die Zitierstandards einhalten.
Seminare setzen sich aus einer Hausarbeit, einem Referat (mündlicher Vortrag zur Hausarbeit) und aktiver Diskussionsbeteiligung zusammen. Anders als bei einer fallbasierten Hausarbeit wird in einer Seminararbeit in der Regel kein Gutachtenstil verwendet.
Seminare werden im Grund- und Hauptstudium sowie im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig; die Anmeldung erfolgt über den Lehrstuhl und die Benotung wird abschließend in STiNE eingetragen.
Hier finden Sie Ankündigungen zu Seminaren, die an der Fakultät für Rechtswissenschaft angeboten werden. Bitte beachten Sie auch die unter STiNE veröffentlichten Informationen und aktuelle Einträge auf dem Schwarzen Brett.