Die gesetzliche Krankenversicherung in der Finanzkrise – ein kritischer Blick auf das Beitragsrecht der GKV
2. März 2026, von Internetredaktion
Sozialrechtliches Seminar im Sommersemester 2026
Kaum ein Thema dürfte die aktuelle politische Situation so sehr prägen wir der Reformbedarf mit Blick auf die Sozialversicherungssysteme. Das betrifft nicht nur die Renten- und Pflegeversicherung, sondern vor allem auch das Recht der GKV. Alle drei Systeme sind in erheblichem Maße vom demographischen Wandel betroffen und benötigen grundlegende Reformen, um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten. In diesem Kontext wird viel über die Finanzierung der GKV gesprochen, ohne dass den maßgeblichen Akteuren die Details des insoweit maßgeblichen SGB V immer hinreichend bekannt wären. Im Seminar des Sommersemesters 2026 soll das aktuelle Finanzierungssystem der GKV einer kritischen Analyse unterzogen werden, um denkbare Ansatzpunkte für eine Reform auszumachen.
1. Kostendämpfung im Gesundheitswesen – eine „Dauerbrenner“ des Gesetzgebers
2. Der Bundeszuschuss zur GKV – einfachgesetzliche Ausgestaltung und verfassungsrechtliche Vorgaben
3. Die beitragspflichtigen Einnahmen – zum status quo und zu denkbaren Reformen
4. Zu Funktion und Veränderbarkeit der Beitragsbemessungsgrenze
5. Freiwillige Mitgliedschaft und Beitragsrecht
6. Zum ermäßigten Beitragssatz nach § 243 SGBV
7. Die beitragsrechtliche Situation Studierender
8. Beitragsfreie Versicherung und Mitgliedschaft in der GKV
9. Die Beitragstragung durch Dritte
10. Sogenannte Minijobs und das Beitragsrecht
11. Zum Gebot der Kostendeckung durch Beiträge in der GKV?
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Seminarschein oder/und Schwerpunkthausarbeit Sie können im Seminar einen Seminarschein erwerben, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen. Die Seminarleistung besteht aus der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation Ihrer Ergebnisse im Kreis der Seminarteilnehmer; dabei wird die schriftliche Leistung mit 60 %, die mündliche mit 30 % und die aktive Mitarbeit im Übrigen mit 10 % gewertet. Zugleich können Sie das Seminar aber auch dafür nutzen, sich für die schriftliche Schwerpunktarbeit vorzubereiten. Deren Abfassung bereitet Studierenden mangels entsprechender Übung während des Studiums häufig Probleme, denn: Die Bearbeitung einer Themenarbeit ist etwas anderes als eine Fallbearbeitung und will gesondert vorbereitet sein. Schließlich kann die schriftliche Leistung im Seminar auch selbst als Bachelor/Schwerpunkthausarbeit im Sinne von § 22 SPO geschrieben werden. In diesem Fall zählt für die Schwerpunktprüfung nur die schriftliche Arbeit; zugleich erwerben Sie aber durch die mündliche Präsentation einen Seminarschein, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen. |
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Zeit und Ort der Veranstaltung; Ansprechpartner Das Seminar wird direkt am Ende bzw. im Anschluss an die Vorlesungszeit des Sommersemesters 2026 (22. und 23. Juli 2026) als Blockveranstaltung angeboten. Details werden rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Vorbesprechung findet voraussichtlich im April 2026 statt. Das gewünschte Thema kann nach der Anmeldung ab sofort bearbeitet werden; für Studierende, die ihre Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben wollen, gelten die gesonderten Vorgaben der SPO. Für sie wird ein neues Thema vorgegeben und die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist verbindlich. Melden Sie sich also bitte nur dann an, wenn Sie sicher sind, dass Sie am Seminar teilnehmen wollen. Wenn Sie sich für das Seminar anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Nina Tzankoff (nina.tzankoff"AT"uni-hamburg.de). Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten – wir teilen Ihnen im Anschluss das zu bearbeitende Thema mit. Wer seine Bachelor-/Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Felix (dagmar.felix"AT"uni-hamburg.de). |
Seminarankündigung (PDF)