Ankündigung eines Seminars im Sommersemester 2026: Was das Recht nicht siehtEin empirisches Seminar zur Rechtswirklichkeit
4. Februar 2026, von Internetredaktion
Die juristische Ausbildung richtet den Blick vor allem auf Normen, dogmatische Strukturen und gerichtliche Entscheidungen. Weit weniger Aufmerksamkeit erhält hingegen die Frage, wie Recht tatsächlich praktiziert wird: Wie verlaufen gerichtliche Verfahren im Alltag? Welche Rollen, Routinen und Kommunikationsformen prägen den Gerichtssaal? Und welche Aspekte rechtlicher Wirklichkeit bleiben unsichtbar, wenn der Fokus ausschließlich auf Gesetzestexten und juristischer Argumentation liegt?
Dieses Seminar setzt an diesen Fragen an und eröffnet einen Perspektivwechsel auf das Recht. An der Schnittstelle von Rechtswissenschaft und Sozialanthropologie wird Recht nicht nur als normatives System, sondern als soziale und kulturelle Praxis betrachtet. Die Teilnehmenden lernen zentrale Zugänge der Rechtsanthropologie kennen und setzen sich mit empirischen Forschungsmethoden auseinander, die in der klassischen juristischen Ausbildung kaum eine Rolle spielen.
Im Mittelpunkt steht dabei die eigene Forschung: Die Studierenden führen im Rahmen des Seminars einzeln oder in kleinen Gruppen und in engem Austausch mit den Lehrenden empirische Mini-Studien durch, insbesondere in Form von Gerichtsbeobachtungen. Die gewonnenen Eindrücke und Beobachtungen werden gemeinsam ausgewertet und mit juristischen Fragestellungen – insbesondere aus dem Privatrecht – in Beziehung gesetzt. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für Rechtswirklichkeit zu entwickeln und dogmatische Selbstverständlichkeiten kritisch zu reflektieren.
Adressat:innen
Das Seminar richtet sich an Jurastudierende ohne Vorkenntnisse in Anthropologie oder empirischer Forschung. Im Vordergrund stehen Neugier, Beobachtungsbereitschaft und die Offenheit für ungewohnte Perspektiven auf das Recht. Zudem wird die Bereitschaft erwartet, (primär) englischsprachige Texte zur (Rechts-)Anthropologie zu lesen. Auch Promotionsstudierende sind willkommen.
Studierende können in diesem Seminar einen Seminarschein im Sinne der Promotionsordnung erwerben. Bitte beachten Sie: In dieser Veranstaltung können keine Examenshausarbeiten geschrieben und keine Grundlagenscheine erworben werden.
Hinweise zum Format
- Blockseminar mit vorbereitenden und begleitenden Terminen
- eigene empirische Mini-Forschung (u.a. Gerichtsbeobachtungen)
- intensive Betreuung und enge Begleitung durch die Seminarleitung und das Team der Forschungsgruppe „Transformations in Private Law: Culture, Climate, and Technology“ des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung (www.eth.mpg.de/tipl)
Zeitplan
- Vorbesprechung: Mittwoch, 29.04.2026 von 18:00h bis 20:30h
- Blockveranstaltung: Freitag/Samstag, 19./20.06.2026
- Dazwischen: zwei begleitende Termine; individuelle Rücksprachen bei Bedarf
Alle Termine noch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Räumen.
Leistungen
Zum Erwerb eines Seminarscheins im Sinne der Promotionsordnung sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Durchführung eines eigenen kleinen empirischen Forschungsprojekts
- Aktive Teilnahme an der Veranstaltung
- Anfertigung einer Seminararbeit
- Mündliches Referat
Anmeldung
Bei Interesse an der Veranstaltung melden Sie sich bitte bei Friederike Gehrke (friederike.gehrke"AT"studium.uni-hamburg.de).
- Seminarankündigung (PDF)
- Plakat (PDF)