Das Selbstverteidigungsrecht und die Renaissance militärischer Gewalt
11. Oktober 2024, von Internetredaktion
Normative Struktur, Herausforderungen, Missbrauchspotenziale
- Rolle des Selbstverteidigungsrechts im modernen Friedenssicherungsrecht
1) Historische Bemühungen um Eindämmung des Krieges als Instrument der Politik
2) Völkerbundsatzung, Briand-Kellogg-Pakt und der Weg zur UN-Charta
3) Art. 2 (4) UNC – Gewaltverbot als Zentralnorm der Charta
4) Das System kollektiver Sicherheit und das Recht auf Selbstverteidigung
5) Selbstverteidigungsrecht als 'Naturrecht'?
6) Selbstverteidigung und die 'Caroline-Formel' - Der 'bewaffnete Angriff' als zentrale Voraussetzung des Selbstverteidigungsrechts
7) Systematische Funktion des Tatbestandsmerkmals 'bewaffneter Angriff'
8) 'Bewaffneter Angriff' und Aggression
9) 'Bewaffneter Angriff' als qualifizierte Gewalt und die 'de minimis'-Kontroverse
10) Aggressionsabsicht und die Akkumulation von Gewaltakten
11) Niedrigschwellige Gewalt und die Frage der Erheblichkeitsschwelle
12) Angriffe gegen militärische Einheiten und Einrichtungen im Ausland
13) Angriffe gegen diplomatische Botschaften und diplomatisches Personal
14) Angriffe auf die Handelsschifffahrt
15) Der Schutz eigener Staatsangehöriger im Ausland - Der 'bewaffnete Angriff' - Anforderungen 'ratione temporis' und 'ratione personnae'
16) Der zeitliche Zusammenhang zwischen Angriff und Verteidigungshandlung
17) 'Anticipatory self-defence' als Streitfrage
18) Die Debatte um 'preventive' und 'pre-emptive' Selbstverteidigung
19) Nadelstichtaktik und die Frage der zumutbaren Reaktionszeit
20) Die Frage der 'indirekten' Aggression
21) Selbstverteidigung gegen Gewaltakte von 'non-state actors'
IV. Schranken der Selbstverteidigung und die kollektive Selbstverteidigung
22) Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Unmittelbarkeit der Gegengewalt
23) Legitimes Ziel und Verhältnismäßigkeit am Beispiel Gaza
24) Voraussetzungen der kollektiven Selbstverteidigung
25) Die Rolle der Bündnisse kollektiver Selbstverteidigung
Es ist ins Auge gefasst, das Seminar als Blockseminar Anfang Februar 2025 durchzuführen. Eine Vorbesprechung wird am Dienstag, den 22.10.2024, um 18 Uhr c.t. im Rechtshaus Raum EG 15/16 stattfinden. Interessierte melden sich bitte bei Frau Judith Legies, judith.legies"AT"uni-hamburg.de.
- Seminarankündigung (PDF)