Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Prüfung)
Die klassische juristische Ausbildung umfasst ein Universitätsstudium der Rechtswissenschaft, das mit der "Ersten Prüfung" abgeschlossen wird, und eine zweijährige praktische Ausbildung im Staatsdienst (sog. Vorbereitungsdienst oder auch Referendariat), an deren Ende die Zweite Juristische Staatsprüfung steht.
Mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung (Assessorexamen) wird die „Befähigung zum Richteramt" und die Qualifikation zum „Volljuristen" erlangt; diese ist Voraussetzung für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt).
Es besteht damit auch die Möglichkeit juristischer Tätigkeit in nicht reglementierten Berufen, vor allem in der Wirtschaft (z.B. in Rechtsabteilungen bei Banken, Versicherungen, Wirtschaftsverbänden und Medienunternehmen).