Sonderarbeitsrecht für Arbeitsplattformen
27. Juli 2026
Einladung zur Tagung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2831 am 25.9.2026
Die Richtlinie (EU) 2024/2831 zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit und ist bis zum 2.12.2026 umzusetzen. Zentrale Bausteine der Richtlinie sind die widerlegliche Vermutung des Arbeitsvertrages sowie die Vorgaben für die automatisierten Beobachtungs- und Entscheidungssysteme bei Arbeitsplattformen.
Am 25.9.2026 wird dazu eine gemeinsame Tagung der Universität Hamburg und des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes in Hamburg stattfinden. Im ersten Teil wird Prof. Dr. Laura Schmitt (Universität Greifswald) die Regelung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der Plattformarbeitsrichtlinie vorstellen. Isabel Eder (DGB Bundesvorstand, Abteilungsleiterin Recht und Vielfalt) und Dr. Olivia Trager (BDA, Stellvertretende Leiterin der Abteilung Strategie und Zukunft der Arbeit) werden diese aus der Perspektive der Sozialpartner bewerten. Im Anschluss wird Prof. Dr. Wiebke Brose (Universität Jena) zum sozialversicherungsrechtlichen Status der Plattformbeschäftigten vortragen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung wird Robert Räuchle (Abteilung D, Denkfabrik Digitale Arbeitsgestaltung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales) zu den Regelungen für die automatisierten Beobachtungs- und Entscheidungssysteme referieren. Da bei Arbeitsplattformen der digitale Zugang der Gewerkschaften zum Betrieb eine besondere Rolle spielt, wird PD Dr. Stefan Witschen (Universität zu Köln) abschließend eine Analyse der Entscheidung des BAG und die daraus resultierenden Ableitungen für die Arbeitsplattformen vorstellen.
Das Programm finden Sie hier.
Anmeldung Fachtagung Hamburg am 25. September 2026
Beste Grüße
Claudia Schubert