Reisekostenzuschuss
Die Fakultät bietet wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen für die aktive Teilnahme an einer Konferenz die Übernahme von Reisekosten in Höhe von 300,00EUR an. Der Reisekostenzuschuss wird ausschließlich in Fällen gewährt, in denen keine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt. Um ihn in Anspruch zu nehmen, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einladung zu der Konferenz sowie das dazugehörige Programm,
- eine kurze Stellungnahme zum aktiven Beitrag im Rahmen der Konferenz.
Diese Unterlagen sind der Gleichstellungsbeauftragten zur Genehmigung vorzulegen.