Wiederholungskurse für Studierende im Grundstudium
Pilotprojekt: Verblockte Intensivkurse im Schuldrecht zur Vorbereitung auf Wiederholungsklausuren
Im Wintersemester 2010/2011 werden erstmalig zwei Intensivkurse zur Vorbereitung auf die Wiederholungsklausuren stattfinden. Dieses Angebot wird es zunächst für die Vorlesungen Schuldrecht AT und Schuldrecht BT II (Vertragsrecht) geben.
Der Thinktank hat seit längerem immer wieder darüber beraten, wie Studierenden, die gleich zu Beginn des Studiums erhebliche fachliche Schwierigkeiten haben, geholfen werden kann. Davon betroffen sind eine größere Zahl von Studierenden und grundsätzlich alle Fächer, aber solche Startschwierigkeiten sind im Bereich des Privatrechts besonders ausgeprägt. Das mag daran liegen, dass man sich dort am wenigsten mit erlerntem Wissen behelfen kann. Ein ge-wisses Grundverständnis für die Konstruktion rechtlicher Ansprüche ist erforderlich.
Nach Auskunft von Vertretern/innen der Fachschaft haben die betroffenen Studierenden oft das Gefühl, als Einzige abgehängt zu sein. Sie versuchen teilweise, Defizite durch erhöhten Lernaufwand zu beheben. Da die Defizite aber im strukturellen Bereich liegen, verschlimmern sie sich durch übermäßiges Aufnehmen von unverstandenem Wissen unter Umständen sogar. Um dieses Problem nicht mit ins Hauptstudium zu nehmen, muss den Betroffenen bereits am Anfang des Studiums gezielt geholfen werden.
Daher muss ein Programm konzipiert werden, bei dem die Studierenden zum einen Selbstver-trauen (wieder) gewinnen, zum anderen nicht wissensorientiert, sondern verständnisorientiert unterrichtet werden.
Die im WS 2010/11 startenden Kurse können als ein Pilotversuch verstanden werden. Sie richten sich an die Studierenden, die durch zwei zentrale Klausuren im Privatrecht gefallen sind.
In den Kursen sollen ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wesentlichen Inhalte und Struk-turen des Vorlesungsstoffs verdeutlicht und das privatrechtliche Anspruchsdenken begreiflich gemacht werden. Besonderes Augenmerk wird auf der Falllösung liegen. Denn die Erfahrung zeigt, dass die Anwendung des fachlichen Wissens in der gutachterlichen Klausur ebenfalls eine große Hürde sein kann.