Curriculum
Die angebotenen Kurse des Schwerpunktbereichs IV bauen aufeinander auf. Empfehlenswert ist es daher, das Schwerpunktstudium im Wintersemester zu beginnen. Auch ein Einstieg im Sommersemester ist problemlos möglich. Einsteigerinnen und Einsteiger im Sommersemester können das einleitende Skript zur Veranstaltung „Allgemeines Sozialrecht“ des Wintersemesters erhalten. Hiermit ist es ohne Weiteres möglich, etwa der Veranstaltung Sozialversicherungsrecht II zu folgen. Außerdem wird im sozialrechtlichen Repetitorium ein Einstieg in die Fallbearbeitung sowohl zu Beginn des Winter- wie auch zu Beginn des Sommersemesters angeboten.
1. Wintersemester
Pflichtveranstaltungen
Allgemeines Sozialrecht (2 SWS)
In diesem Kurs werden der Begriff des Sozialrechts und seine Bedeutung im Rechtssystem erläutert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das sozialrechtliche Handeln. Zudem sind der Allgemeine Teil des Sozialrechts (SGB I), das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren (SGB X) sowie die Besonderheiten des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), die insbesondere für die Klagearten gelten, Gegenstand der Veranstaltung.
Sozialversicherungsrecht I (mit der Möglichkeit der Anfertigung einer Examenshausarbeit; 2 SWS)
Die Veranstaltung befasst sich mit den Sozialversicherungszweigen der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Im Rahmen der Behandlung der einzelnen Rechtsgebiete werden zudem anhand von Beispielsfällen die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) erläutert.
Existenzsicherung und soziale Hilfen I (mit der Möglichkeit der Anfertigung einer Examenshausarbeit; 2 SWS)
Die Vorlesung ist auf zwei Semester angelegt. Mit ihr sollen das Recht der Existenzsicherung und der sozialen Hilfen vorgestellt werden.
Im Wintersemester liegt der Schwerpunkt auf den verschiedenen existenzsichernden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an Hilfebedürftige. Hierzu gehören die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Vorgestellt werden auch die Leistungen nach dem AsylbLG und der Kinderzuschlag nach dem BKGG. Zentral für das Programm im Wintersemester ist der Begriff des Bedarfs: Wie ist er zu ermitteln, durch welche Leistungen ist er zu decken? Wer also ist hilfebedürftig und auf welche Leistungen besteht Anspruch?
Im Sommersemester liegt der Schwerpunkt auf den sozialen Hilfen. Dazu gehören die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II sowie die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII (Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen). Zudem hat die Vorlesung im Sommersemester die Sanktionen nach dem SGB II, den Kostenersatz und die Kostenerstattung sowie das Leistungserbringungsrecht zum Gegenstand.
Einbezogen werden jeweils die Verbindungen mit dem Verwaltungsverfahrensrecht nach dem SGB X und dem Prozessrecht nach dem SGG. Dargestellt wird auch die Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis.
Das Vorlesungsprogramm beider Semester zielt auf eine Vorstellung der Grundstrukturen der genannten Rechtsbereiche und die Erarbeitung eines Verständnisses für diese. Die Vermittlung von Detailwissen kann schon wegen der zahlreichen Gesetzesänderungen und der unübersichtlichen Rechtsprechungslandschaft nicht das erste Ziel sein. Auch deshalb werden verstärkt die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Existenzsicherung und der sozialen Hilfen sowie die diesen Sachbereich prägenden tatsächlichen Umstände Gegenstand der Vorlesung sein.
Übungen im Sozialrecht (2 SWS)
In den Übungen im Sozialrecht werden einzelne wichtige Inhalte der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs IV anhand von Übungsfällen wiederholt und vertieft. Es handelt sich also um ein Repetitorium. Der Kurs beschäftigt sich zusätzlich mit interessanten Problemen aus dem Sozialverwaltungsverfahrensrecht (SGB X) und dem Sozialprozessrecht (SGG). Die Teilnehmenden erhalten nach jeder Stunde Material zu den besprochenen Fällen, sodass die einzelnen Termine selbständig nachgearbeitet werden können. Zur Überprüfung des Gelernten können die Studierenden Übungsklausuren schreiben, die sie nach einer kurzen Korrekturzeit mit einer Bewertung zurückerhalten. Der Kurs ermöglicht den Teilnehmenden, in einer kleineren Runde offen über sozialrechtliche Probleme zu diskutieren.
Wahlveranstaltungen
Aktuelle Probleme des Sozialrechts (2 SWS)
In diesem Kurs werden ausgewählte aktuelle Probleme des Leistungserbringungsrechts, Medizinrechts und Existenzsicherungsrechts tiefgehend erörtert und im Diskurs mit den Teilnehmenden erarbeitet.
Sozialrechtliches Seminar (mit der Möglichkeit der Anfertigung einer Examenshausarbeit; 2 SWS)
Das Sozialrecht ist ein sehr umfangreiches Gebiet, dessen Regelungen ständigen Änderungen unterliegen. Im Rahmen von Seminaren, die regelmäßig als Blockveranstaltungen im Winter- und Sommersemester angeboten werden und die eine erste Möglichkeit für eine wissenschaftliche Befassung mit dem Recht bieten, ist die vertiefte Auseinandersetzung sowohl mit rechtstechnischen als auch dogmatischen Fragen möglich. In Vergangenheit wurden hier Themen aus verschiedenen Bereichen des Sozialversicherungs- und Existenzsicherungsrechts behandelt. Zugleich bietet das Seminar die Möglichkeit, die Verfassung einer Themenarbeit zu üben, um so auf die Schwerpunktprüfung vorbereitet zu sein.
2. Sommersemester
Pflichtveranstaltungen
Existenzsicherung und soziale Hilfen II (mit der Möglichkeit der Anfertigung einer Examenshausarbeit; 2 SWS)
Die im Wintersemester beginnende Veranstaltung wird im Sommersemester fortgesetzt. Für weitere Informationen siehe oben.
Sozialversicherungsrecht II (mit der Möglichkeit der Anfertigung einer Examenshausarbeit; 2 SWS)
In dem Kurs Sozialversicherungsrecht II werden aufbauend auf den Kenntnissen des Wintersemesters das Recht der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung sowie mit dem Arbeitslosengeld I auch Grundzüge des SGB III erarbeitet. Dies erfolgt wie im Kurs Sozialversicherungsrecht I anhand von Beispielsfällen und aktuellen Entscheidungen.
Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht (mit der Möglichkeit der Anfertigung einer Examenshausarbeit; 2 SWS)
In dem Kurs werden exemplarisch Rechtsprobleme behandelt, die sich an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht ergeben. Inhaltlich baut der Kurs auf Grundkenntnissen im Arbeits- und im Sozialrecht auf, so dass mindestens die arbeitsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden, die in der Vorlesung Individualarbeitsrecht erworben werden können. Auch Basiswissen im Sozialrecht sollte vorhanden sein.
Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, ein bereichsübergreifendes Problembewusstsein zu entwickeln. Sie sind in der Lage, Rechtsfragen in ihrer arbeits- und sozialrechtlichen Dimension zu benennen und zu analysieren. Sie erkennen die arbeitsrechtlichen Implikationen bei der sozialrechtlichen Lösung von Fällen und sind in der Lage, diese angemessen zu berücksichtigen, auch im Hinblick auf eine etwaige rechtsgestaltende oder rechtsberatende Tätigkeit.
Nach einem einführenden Überblick über die Zusammenhänge von Arbeits- und Sozialrecht werden Schnittstellenprobleme anhand ausgewählter Referenzgebiete behandelt, die zu Beginn der Veranstaltung gemeinsam mit den Studierenden festgelegt werden. Dabei werden die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen wiederholt. Die Probleme werden anhand von Gerichtsentscheidungen und sonstigen Fällen veranschaulicht und diskutiert. Im Rahmen der Vor- und Nachbereitung haben die Studierenden die Möglichkeit, das erworbene Wissen bei der Lösung von Übungsfällen anzuwenden. Zudem wird die Analyse und kritische Berücksichtigung von Schnittstellenproblemen anhand der Lektüre von Gerichtsentscheidungen und einschlägiger Literatur eingeübt.
Wahlveranstaltungen
Repetitorium im Sozialrecht (2 SWS)
ln dieser Veranstaltung sollen wie im Wintersemester (vgl. Übungen im Sozialrecht) einige Themen des Unterrichtsstoffs vertieft und in Form von Fallbearbeitungen erarbeitet werden.
Sozialrechtliches Seminar (mit der Möglichkeit der Anfertigung einer Examenshausarbeit; 2 SWS)
Wie im Wintersemester haben die Studierenden auch im Sommersemester die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Seminars vertieft mit einem sozialrechtlichen Thema auseinanderzusetzen, einen Seminarschein zu erwerben und zugleich die Erstellung einer Themenarbeit zu üben.
Psychische Erkrankungen und ihre Bedeutung im SozialrechtSozialrechtliches Seminar im Sommersemester 2025 Die Routinedaten der Krankenkassen belegen seit Jahren eine deutliche Zunahme psychischer Diagnosen. Psychische Erkrankungen sind für fast alle Bereiche des Sozialrechts von Bedeutung; das gilt nicht nur für das Recht der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, sondern auch für die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung. Auch das Existenzsicherungsrecht sowie das soziale Entschädigungsrecht sehen sich in diesem Kontext mit besonderen Fragestellungen konfrontiert. Und nicht zuletzt stellen sich verfahrensrechtliche Fragen und Probleme im Kontext mit der Mitwirkungspflichten Betroffener. Im Seminar des Sommersemesters 2025 sollen einige der zahlreichen juristischen, sozialpolitischen und auch ökonomischen Fragen erörtert und diskutiert werden.
Seminarschein oder/und Schwerpunkthausarbeit Sie können im Seminar einen Seminarschein erwerben, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen. Die Seminarleistung besteht aus der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation Ihrer Ergebnisse im Kreis der Seminarteilnehmer; dabei wird die schriftliche Leistung mit 60 %, die mündliche mit 30 % und die aktive Mitarbeit im Übrigen mit 10 % gewertet. Zugleich können Sie das Seminar aber auch dafür nutzen, sich für die schriftliche Schwerpunktarbeit vorzubereiten. Deren Abfassung bereitet Studierenden mangels entsprechender Übung während des Studiums häufig Probleme, denn: Die Bearbeitung einer Themenarbeit ist etwas anderes als eine Fallbearbeitung und will gesondert vorbereitet sein. Schließlich kann die schriftliche Leistung im Seminar auch selbst als Schwerpunkthausarbeit im Sinne von § 41 SPO geschrieben werden. In diesem Fall zählt für die Schwerpunktprüfung nur die schriftliche Arbeit; zugleich erwerben Sie aber durch die mündliche Präsentation einen Seminarschein, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen. Zeit und Ort der Veranstaltung; Ansprechpartnerin Das Seminar wird direkt am Ende bzw. im Anschluss an die Vorlesungszeit des Sommersemesters 2025 (21. und 22. Juli 2025) als Blockveranstaltung angeboten. Details werden rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Vorbesprechung findet voraussichtlich im April 2025 statt. Das gewünschte Thema kann nach der Anmeldung ab sofort bearbeitet werden; für Studierende, die ihre Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben wollen, gelten die gesonderten Vorgaben der SPO. Für sie wird ein neues Thema vorgegeben und die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist verbindlich. Melden Sie sich also bitte nur dann an, wenn Sie sicher sind, dass Sie am Seminar teilnehmen wollen. Wenn Sie sich für das Seminar anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Nina Tzankoff (nina.tzankoff@uni-hamburg.de). Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten – wir teilen Ihnen im Anschluss das zu bearbeitende Thema mit. Wer seine Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Felix (dagmar.felix"AT"uni-hamburg.de). Seminarankündigung (PDF) |