Datenschutz und digitale Grundrechte in der höchstrichterlichen Rechtsprechung – Teil 2: Der EuGH als Motor der Datenschutzentwicklung in der EU
27. März 2024, von Internetredaktion
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs war und ist zentral für die Fortentwicklung digitaler Grundrechte und dem Schutz der Privatsphäre. Das gilt für die Anfänge des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ebenso wie aktuell für die Auslegung der DSGVO.
Das Seminar von Prof. Dr. Johannes Caspar widmet sich ausgewählten historischen und aktuellen Urteilen, von denen wesentliche Impulse bzw. wichtige Tendenzen für die Rechtsentwicklung ausgehen. Teil 1 des Seminars im Wintersemester beschäftigte sich mit ausgewählten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Teil 2 im Sommersemester 2024 wird grundsätzliche Urteile des EuGH behandeln und wichtige aktuelle Entscheidungen der jüngsten Vergangenheit beleuchten.
Das Seminar wird als Blockveranstaltung am 11. Juli bis zum 12. Juli 2024 stattfinden. Der Ort wird noch bekanntgegeben. Die Teilnehmenden können bei Übernahme eines Referats (schriftlicher Umfang 20-25 Seiten, Vortrag ca. 30-45 Minuten) einen Seminarschein erwerben. Eine Themenliste finden Sie in der Seminarbeschreibung (PDF). Auf Wunsch können gern auch individuelle Themen vorgeschlagen und übernommen werden.
Die Urteilsanalysen sollten die Einordnung des konkreten Falles in einen systematischen Zusammenhang ermöglichen und ggfs. weitere Bezüge zur Rechtspraxis herstellen.
Die Teilnahme an Teil 1 des Seminars im vergangenen Wintersemester ist keine Voraussetzung.
Anmeldungen zum Seminar schicken Sie bitte bis spätestens zum 10.06.2024 unter Angabe von drei Themenwünschen aus der o. g. Liste oder eigenen Themenvorschlägen an Frau Stefanie Porath-Walsh (stefanie.porath-walsh@uni-hamburg.de).