Medien des Rechts
Von einer anderen Seite her lassen sich diese Entwicklungen auch als Veränderungen der Medien des Rechts thematisieren. Versteht man etwa Computer als Medien, dann gilt für sie wie für alle Medien, dass sie über spezifische Selektivitäten und Eigenrationalitäten verfügen, die den Wirklichkeitsraum prägen und an der laufenden Produktion geteilter Bedeutungen, vereinfacht im vorliegenden Kontext, an der Generierung rechtlichen Wissens beteiligt sind und dieses aufgrund ihrer Medialität prägen. Die Digitalisierung vieler Medien, zusammen mit der Steigerung ihrer Verfügbarkeit bei gleichzeitiger Intransparenz der Aufnahmekriterien, Suchalgorithmen und damit den möglichen Selektivitäten bei gleichzeitiger Abnahme vorhandener Qualitätssicherungsmechanismen verändert die Praxis der Rechtsanwendung substantiell.
In der Sache geht es darum zu verstehen, wie bestimmte Typen von Medien den Raum formatieren, in dem sich (Regel-)Wissen und damit auch Recht als kulturelles Phänomen ausbildet. Bislang weitgehend unbeantwortet ist die Frage, was dies für die Praxis des Rechts, für die Ebene des „Doing Law“ bedeutet.
Das Forschungsfeld Medien des Rechts wird von Prof. Dr. Wolfgang Schulz und Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute betreut.