Freemover - also auf eigene Faust
Als Freemover haben Sie die Qual der Wahl. Gehen Sie auf die Homepage ihrer Wunschuniversität und geben in die Suche „Freemover“ ein. So erfahren Sie, welche Bewerbungsanforderungen die Universität festgelegt hat.
Sie bewerben sich direkt bei der Universität Ihrer Wahl.
Allerdings müssen vor Ort die Studiengebühren bezahlt werden, Sie können aber, im Gegensatz zu Erasmus+ Studierenden, sich um Stipendien beim DAAD bzw. der EU bewerben. Auch sollte unbedingt Auslandsbafög beantragt werden.
Für den Freischuss gelten die gleichen Bedingungen wie bei allen Auslandssemestern:
Gemäß § 26 II, Ziff. 1 HmbJAG bleiben bis zu 2 Auslandssemester bei der Semesterzahl für den Freischuss unberücksichtigt; sie werden also nicht mit gezählt. Damit das Studium im Ausland als Auslandsemester gewertet werden kann, müssen die Studierenden nach Vorgabe der Fakultät und des Justizprüfungsamtes an der ausländischen Universität ein semesterliches Unterrichtsprogramm von 8-10 SWS absolvieren und aufgrund einer bestandenen juristischen Prüfung mindestens einen Leistungsnachweis erwerben. Die Prüfung kann durch eine mündliche oder schriftliche Leistung erbracht werden; sie muss jedoch im ausländischen Recht erfolgen, hierzu zählt Europarecht nur, wenn es nicht auf Deutsch unterrichtet wird.
- Confirmation of Stay (pdf)
- Nachweis der SWS für den Freischuss (doc)
- Erklärung zur Nichterbringung von Leistungen in der UHH (pdf)
- Bestätigung für die Abgabe einer Hausarbeit (pdf)
Für benötigte Unterschriften kommen Sie bitte in den Raum A 117.
Das erforderliche Transcript (Notenübersicht) kann nur im Prüfungsamt (Raum A 138) abgezeichnet werden!
Anhand dieser Checkliste (doc) können Sie Ihren Aufenthalt planen und haben während und nach ihrem Auslandssemester einen Leitfaden.
Kommen Sie unbedingt vor Antritt Ihres Auslandssemesters zur Beratung während meiner Sprechstunden zu mir.