Weitere Informationen (u.a. Transcript)
Transcript
Für den Auslandsaufenthalt wird in der Regel ein Transcript of Records (ToR) benötigt.
Dies ist über das Prüfungsamt zu erhalten. Bitte einfach eine freundliche E-Mail von Ihrer UHH-Mailadresse aus an pruefungsamt.jura"AT"uni-hamburg.de
senden und unbedingt dazuschreiben, dass das ToR auf Englisch ausgestellt werden soll.
Für alle die VOR 2014 immatrikuliert sind, gilt:
Bei der Bewerbung an US-Hochschulen sowie an einigen anderen ausländischen Hochschulen wird in der Regel die Vorlage eines sog. "Transcripts" (Notenübersicht in englischer Sprache) verlangt.
- Muster-Transcript (pdf)
- Vorlagendatei (doc)
Auf dem Transcript können grundsätzlich nur Studienleistungen bescheinigt werden, die an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg erbracht worden sind. Noten aus Staatsexamina können leider nicht bescheinigt werden. Die Bescheinigung des Transcripts können Sie - unter Vorlage der Originalnachweise - im Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass sich die (Mindest-) Bearbeitungszeit von 14 Tagen bei unvollständigen/fehlerhaften Angaben verlängern kann.
Abschlüsse im Ausland
Informationen rund um die Frage nach der Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie hier.
Fremdsprachenangebot
Umfangreiche Informationen zum Thema Fremdsprachenangebot und Sprachzeugnisse hält die Universität Hamburg hier für Sie bereit.
Darüber hinaus bestehen folgende Möglichkeiten zum Erlernen der Sprache des Gastlandes:
- Sprachkurse an den Gasthochschulen
Normalerweise bietet jede Gasthochschule vor Vorlesungsbeginn Intensivsprachkurse an. Informationen dazu sollten auf der jeweiligen Homepage bzw. von den jeweiligen Koordinatoren zu erhalten sein. Zudem finden während des Semesters regelmäßig unterrichtsbegleitende Sprachkurse statt. - Vorbereitende Kurse
Ferner besteht durch das Sprachenzentrum an der Universität Hamburg und die VHS auch die Möglichkeit, bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes Kurse in der Sprache des gewünschten Gastlandes zu belegen.
Weitere Informationen:
Versicherung im Ausland
Auch wenn man nicht daran denken mag: Unfälle, Erkrankungen oder Sachschäden können einen Auslandsaufenthalt trüben. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, für einen ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland zu sorgen. Informationen zum Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung erhalten Sie bei ihrer Krankenkasse.
ERASMUS-Studierende sind bei ihrem Auslandsstudium gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich jedoch nur auf solche Tätigkeiten, die mit dem Hochschulbesuch in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer kombinierten Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über den Gruppenvertrag des DAAD. Informationen zu den Voraussetzungen der DAAD-Auslandsversicherung finden Sie hier.