Verfahrensablauf
Ablauf des Promotionsverfahrens:
Kandidat/in, Dokotrand/in- Merkblatt zur Promotion sowie Promotionsordnung lesen
- Betreuerin oder Betreuer suchen - Zulassungsunterlagen zusammenstellen - Unterlagen per Post oder persönlich abgeben - Immatrikulation an der Universität Hamburg
- Anfertigung der Dissertation - Einreichung der Dissertation nach drei Jahren Bearbeitungszeit - Durchführung der Disputation und Festsetzung der Gesamtnote aus den Ergebnissen der Dissertation und Disputation durch die Prüfungskommission
- Mitteilung des Ergebnisses an die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Prüfungskommission - Veröffentlichung der Dissertation innerhalb von zwei Jahren
- Einreichung der zwölf Pflichtexemplare bei der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses - Berechtigung zur Führung des Titels und Erhalt der Promotionsurkunde |
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses- Eingang der Zulassungsunterlagen
- Bearbeitung des Zulassungsantrags
- Ausstellung der Zulassung und Bestätigung durch die Promotionsausschussvorsitzende bzw. den Promotionsausschussvorsitzenden
- Entgegennahme der Dissertation und der dazu gehörigen Unterlagen
- Einsetzung der Prüfungskommission - Versand der Arbeit an die Gutachterinnen und Gutachter - Mitteilung über die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter an die Doktorandin bzw. den Doktoranden - Erstellung der Gutachten durch Gutachterinnen und Gutachter innerhalb von drei Monaten
- Eingang des Gutachtens bei der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses - Mitteilung an die Prüfungskommission und die Doktorandin bzw. den Doktoranden über den Eingang der Gutachten sowie die Auslegung der Dissertation im Promotionsbüro - Planung der Disputation nach Bestätigung der Annahme der Dissertation und der Zulassung zur Disputation - Ausstellung der Einladung zur Disputation nach Bestätigung des Termins sowie der Zustimmung bzw. Ablehnung der Fakultätsöffentlichkeit und der Mitteilung der für die Disputation gewählten Sprache durch die Doktorandin bzw. den Doktoranden - Versand der Einladung an die Prüfungskommission und die Doktorandin bzw. den Doktoranden - Ausstellung des Zwischenzeugnisses und Bestätigung durch Promotionsausschussvorsitzende bzw. den Promotionsausschussvorsitzenden
- Versand des Zwischenzeugnisses sowie anderer Informationsunterlagen an die Doktorandin bzw. den Doktoranden |