Verfahrensablauf
Ablauf des Promotionsverfahrens:
Kandidat/in, Dokotrand/in- Merkblatt zur Promotion sowie Promotionsordnung lesen
- Betreuerin oder Betreuer suchen
- Zulassungsunterlagen zusammenstellen
- Nur wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann der Antrag auf
Zulassung online über Docata gestellt werden. - Achtung: Falls Ihnen das zulassungsrelevante Exposé fehlt
oder Sie keinen Seminarschein vorlegen können (mit einem Seminarschein ist eine Zulassung möglich) können Sie sich für zwei Semester unter „Rechtswissenschaft - Studienvorbereitung (Propädeutikum)“ immatrikulieren, um die Bibliothek nutzen oder ein Seminar besuchen zu können. Sobald auch diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Antrag auf Zulassung in Docata stellen und mit den weiteren Schritten fortfahren. Informationen zur Immatrikulation „Rechtswissenschaft - Studienvorbereitung (Propädeutikum)“ finden Sie hier. Möchten Sie z.B. eine Publikation oder die Teilnahme an einem
Moot Court als Seminarschein anerkennen lassen, stellen Sie den Antrag bitte im Vorfeld bei der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses. Im Falle einer Anerkennung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie in Docata hochladen können. Welche weiteren Leistungen anstelle des Seminarscheins anerkannt werden können, finden Sie bitte unter - Immatrikulation an der Universität Hamburg
- Anfertigung der Dissertation - Einreichung bzw. Upload in Docata der
Dissertation nach drei Jahren Bearbeitungszeit - Durchführung der Disputation und Festsetzung
der Gesamtnote aus den Ergebnissen der Dissertation und Disputation durch die Prüfungskommission - Mitteilung des Ergebnisses an die Geschäftsstelle
des Promotionsausschusses durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Prüfungskommission - Veröffentlichung der Dissertation innerhalb von zwei Jahren
- Einreichung der zwölf Pflichtexemplare bei der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses
- Berechtigung zur Führung des Titels und Erhalt der Promotionsurkunde
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Geschäftsstelle des Promotionsausschusses- Eingang der Zulassungsunterlagen in Docata
- Bearbeitung des Zulassungsantrags
- Bei vollständiger Bewerbung Zusendung des Zulassungsschreibens über Docata
- Bestätigung des Eingangs der Dissertation und der dazu gehörigen Unterlagen über Docata
- Einsetzung der Prüfungskommission
- Die Dissertation wird den Gutachterinnen und Gutachtern über Docata zur Verfügung gestellt.
- Mitteilung über die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter an die Doktorandin bzw. den Doktoranden in Docata
- Erstellung der Gutachten durch Gutachterinnen und Gutachter innerhalb von drei Monaten
- Upload des Gutachtens in Docata - Mitteilung an die Prüfungskommission und die Doktorandin bzw. den Doktoranden über den Eingang der Gutachten sowie die Auslegung der Dissertation im Promotionsbüro
- Planung der Disputation nach Bestätigung der Annahme der Dissertation und der Zulassung zur Disputation
- Ausstellung der Einladung zur Disputation nach Bestätigung des Termins sowie der Zustimmung bzw. Ablehnung der Fakultätsöffentlichkeit und der Mitteilung der für die Disputation gewählten Sprache durch die Doktorandin bzw. den Doktoranden in Docata
- Versand der Einladung an die Prüfungskommission und die Doktorandin bzw. den Doktoranden in Docata
- Ausstellung des Zwischenzeugnisses und Bestätigung durch Promotionsausschussvorsitzende bzw. den Promotionsausschussvorsitzenden in Docata
- Ausstellung und Freigabe des Zwischenzeugnisses durch Promotionsausschussvorsitzende bzw. den Promotionsausschussvorsitzenden in Docata
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