Grund- und Menschenrechte
Grund- und Menschenrechte
Grundrechte spielen in der deutschen Gesellschaft eine wichtige Rolle. Auch das Bundesverfassungsgericht ist im Vergleich mit anderen Staaten eine mächtige Institution. Zu den deutschen Grundrechten und zum Bundesverfassungsgericht treten inzwischen auf europäischer Ebene weitere Kodifikationen und Gerichte hinzu: Die Europäische Menschenrechtskonvention, im Hinblick auf die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die letztentscheidende Instanz ist, und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die in unionsrechtlich determinierten Bereichen den Maßstab für die nationalen Gerichte und schließlich für den Europäischen Gerichtshof liefert. Die Schutzinhalte und Schutzfunktionen der Grund- und Menschenrechte entwickeln sich dynamisch. Auch das Zusammenspiel der drei Kodifikationen ist bisher nur begrenzt geklärt.
Der Lehrstuhl befasst sich mit allgemeinen grundrechtstheoretischen und grundrechtsdogmatischen Fragen sowie mit den grundrechtlichen Aspekten der Themenfelder Kommunikation und Information, innere Sicherheit, Gen- und Biotechniken.
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls
- Grund- und Menschenrechte auf nationaler und europäischer Ebene
- Zusammenspiel der Grund- und Menschenrechte im Mehrebenensystem
- Kommunikations- und Informationsgrundrechte, Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung
- Menschenrechte und menschliche Natur