Grundlagen des Rechts
Grundlagen des Rechts
Grundlagen des Rechts betreffen die gesellschaftlichen und historischen, theoretischen und dogmatischen Fundamente des Rechts ebenso wie sein Verhältnis zu anderen wissenschaftlichen Disziplinen. Erkenntnisfördernde und anregende andere Disziplinen sind dabei nicht nur die Geschichts- oder die Politikwissenschaft, sondern auch die Philosophie, die Soziologie, die Sprachwissenschaft oder die Literaturwissenschaft. Gute rechtliche Lösungen sind darauf angewiesen, dass das Recht seine soziale Umwelt angemessen erfasst und dass die Rechtswissenschaft die Erkenntnisse anderer Disziplinen hinreichend aufgreifen und sich auf interdisziplinäre Perspektiven einstellen kann.
Die Erforschung der Grundlagen des Rechts gehört zu den Forschungsschwerpunkten der Fakultät.
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls:
- Theoretische und soziologische Grundlagen des Rechts
- Funktionen und Grenzen des Rechts
- Selbstbeobachtungen, Selbstbeschreibungen und Reflexivität des Rechts