Sicherheitsrecht
Sicherheitsrecht
Die polizeiliche Tätigkeit gilt in klassisch-rechtsstaatlicher Perspektive als Prototyp rechtlich gebundenen und begrenzten Handelns. Wenige Bereiche haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so sehr verändert wie die Handlungsfelder und das Recht der Polizeien und der Nachrichtendienste. Neue Vorfeldaufgaben wie die Straftatenverhütung und Verfolgungsvorsorge, Ausbau der Bundespolizeien, "Verpolizeilichung" des Strafprozessrechts und "Vernachrichtendienstlichung" des Polizeirechts, zunehmende Vernetzungen und Dateienverbünde zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten oder Europäisierung des Sicherheitsrechts sind einige der Stichworte. Wie ist ein neues und dabei zugleich rechtsstaatlich bleibendes Polizei- und Nachrichtendienstrecht zu gestalten?
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls
- "Neues" Polizeirecht: Straftatenverhütung und Verfolgungsvorsorge
- Recht der Nachrichtendienste
- Europäisierung des Sicherheitsrechts
- Terrorismusfinanzierungsbekämpfung