Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Das Öffentliche Recht ist traditionell an den Staat adressiert und betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen Staat und Bürger/inne/n, zwischen staatlichen Stellen, zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Union oder zwischen mehreren Staaten. Mittlerweile lösen sich die überkommenen Grenzziehungen und die Bilder vom "Staat" jedoch in mehreren Dimensionen auf. Grauzonen und Verflechtungen entstehen ebenso im Verhältnis zwischen Staat und Privaten wie im Verhältnis zwischen nationalen Mitgliedstaaten und Europäischer Union oder auf internationaler Ebene. Moderne Ansätze – Stichworte sind etwa: Governance, Konstitutionalismus, Rechtspluralismus – entwickeln neue Beobachtungs- und Beschreibungsmuster. Sie sind aber noch weiter ausarbeitungsbedürftig.
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls
- Allgemeine Fragen des Öffentlichen Rechts, auch im Zusammenwirken mit Europa- und Völkerrecht
- Teilfragen des Europarechts
- Grund- und Menschenrechte
- Funktionen und Rolle der Gerichte, Zusammenspiel der Gerichte im Mehrebenensystem
- Governance